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Gravierende Folgen für Musikpiraten

20.06.2007 | 09:20 Uhr

Ennepe-Ruhr-Kreis. Das Schuljahr ist beendet. Alle Schüler jubeln: sechs Wochen Ferien. Genug Zeit, im Internet zu surfen und zu chatten. Aber Vorsicht: Das Herunterladen von Musik birgt auch Gefahren.

Schnell mal die neuen Songs als mp3 bei "BearShare", "edonkey", "emule" oder einer anderen Tauschbörse ziehen. Ist zwar nicht legal - aber merkt doch keiner - denken die meisten Surfer. Falsch! Die Medienindustrie schaut genau hin, wenn große Datenmengen bei einer so genannten Tauschbörse illegal heruntergeladen werden. Wer auffällt, riskiert schnell eine Anzeige mit nicht kalkulierbaren Folgen.

Medien dienen der Information, der Unterhaltung sowie der Entspannung und sind in vielen Bereichen unverzichtbar geworden. Sie sind neben Familie, Freunden und Schule "Miterzieher", wodurch sie die Wertevorstellungen und Verhaltensweisen auch oder gerade der Kinder beeinflussen. Eltern, Erziehungsverantwortliche und die Kinder müssen sich im gemeinsamen Interesse mit den Medien, insbesondere dem Internet, auseinandersetzen.

Mit Besorgnis stellt die Polizei fest, dass die Delikte des illegalen Beschaffens von Musik-, Film- und Spieldateien über das Internet sprunghaft zunehmen. Auch bei der Polizei im Ennepe-Ruhr-Kreis häufen sich die Anzeigen wegen Verdachts der Verletzung des Urheberrechtsgesetzes. Das "Downloaden" ist ein beliebter Jugendsport geworden.

Der Jugendbeauftragte der Kreispolizeibehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises, Uwe Kreis, stellte bei seinen Informationsveranstaltungen zum Thema "Chancen und Risiken des Internets" in den Schulen regelmäßig fest, dass die Jugendlichen leider kein Unrechts- und Risikobewusstsein haben. Zudem besitzen Eltern meist nicht die nötige Medienkompetenz, um über das Tun ihrer Kinder im Bilde zu sein.

Inzwischen haben sich einige Rechtsanwälte auf die Verfolgung solcher Fälle spezialisiert und erstatten massenhaft Strafanzeigen. Wenn dann eine entsprechende Anzeige ins Haus flattert, kann es zu einem bösen Erwachen kommen. Die entstehenden Schadensersatz- und Anwaltskosten sind nicht zu unterschätzen. Ein vierstelliger Euro-Betrag ist schnell erreicht.

Wer mp3- oder ähnliche Dateien von so genannten "P2P"-Tauschbörsen herunterlädt, stellt diese Dateien auf seiner Festplatte für andere zur Verfügung. Das macht - juristisch betrachtet - die Kinder nicht nur zum potentiellen illegalen Vertreiber, sondern es bedeutet, dass wann immer die Kids "online" sind, andere Netzwerkbenutzer auf die Festplatte des Computers zugreifen können.

Uwe Kreis vom Kommissariat Vorbeugung informiert und berät unter Tel: 02336/ 9166-9310 oder -2951.

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