Wenn Nachbarn zu Feinden werden
16.06.2011 | 18:08 Uhr 2011-06-16T18:08:00+0200
Rees/Emmerich.Ein 63-jähriger Mann war der Nachstellung angeklagt. „Es spricht einiges für die Täterschaft“, so die Richterin; Das Verfahren wurde aber letztlich eingestellt, weil jetzt Ruhe eingekehrt ist
Wenn aus guten Nachbarn Feinde werden... Dann müssen plötzlich Kameras installiert, das Grundstück durch ein großes Tor gesichert werden. So geschehen an einem Grundstück in der Reeser Innenstadt, in dem eine 54 Jahre alte Frau lebt. Sie hatte über Jahre ein mehr als gutes Verhältnis zu ihrem Nachbarn. Er besaß ihren Haustürschlüssel, man ging gemeinsam mit den Hunden Gassi, sie nahm ihn zu Einkäufen in ihrem Auto mit. Gestern stand ihr 63 Jahre alter Nachbar vor dem Emmericher Amtsgericht. Ihm wurde zur Last gelegt, der 54-Jährigen nachgestellt zu haben.
Mehr als 80mal angerufen
Ihm wurde konkret vorgeworfen, die Frau zwischen September und November 2010 mehr als 80mal telefonisch belästigt, ihr auf ihrer Arbeitsstelle und privat aufgelauert zu haben. Der Streit fand einen vorläufigen Höhepunkt mit einem Anruf an ihrer Arbeitsstelle, einem Hotel. Dort soll der Angeklagte der Chefin seiner Nachbarin mitgeteilt haben, ihre Angestellte rede schlecht über ihren Arbeitgeber und behaupte, dort sei sexuelle Belästigung an der Tagesordnung.
Vor dem Zivilgericht hatte es am 9. Februar bereits einen Vergleich in dieser Sache gegeben. Die Parteien hatten sich darauf verständigt, sich aus dem Weg zu gehen und auch keinen Kontakt über E-Mails, Telefonate oder SMS aufzunehmen. „Danach herrschte Ruhe“, teilte die Frau gestern mit, der die Sache so zugesetzt hatte, dass sie seither unter Schlafstörungen leidet und Gewicht verloren hat.
Bewiesen werden konnten die Vorwürfe nicht. Auch nicht die neuerlichen Verdächtigungen, der Reeser habe einen langen Stahlnagel in einen ihrer Autoreifen getrieben. „Es gibt objektive Beschädigungen“, teilte ein Polizeibeamter, der als Zeuge geladen war, mit. Aber diese könnten keinem Täter zugeordnet werden. Da die Frau aus Kostengründen auf eine Telefon-Fangschaltung verzichtet hatte, konnte auch der Verursacher des Telefonterrors nicht ausgemacht werden.
„Es spricht einiges für Ihre Täterschaft“, wägte gestern Waltraud Wacker nach Anhörung beider Parteien ab. Dennoch stellte die Richterin nach Absprache mit der Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Angeklagten ein und hob die verhängte Geldstrafe in Höhe von 600 Euro auf. Sie legte dem 63-Jährigen aber nahe, einen weiten Bogen um seine Nachbarin und auch ihrem Lebensgefährten zu machen. Die neue Liaison seiner Nachbarin hatte wohl das nachbarschaftliche Verhältnis aus den Fugen geraten lassen. „Das Verhältnis zum Nachbarn hat sich verschlechtert, seit ich einen Lebensgefährten habe“, hatte die Frau bemerkt. Sie wollte abschließend wissen, wie lange sich der 63-Jährige ihr nicht nähern dürfe. „Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, gilt so etwas 30 Jahre lang“, sagte Waltraud Wacker.
Angler ebenfalls vor Gericht - auch dies Verfahren wurde eingestellt
Ebenfalls eingestellt wurde das Verfahren gegen einen Mann aus Hamminkeln, der an einem Baggerloch in Rees ohne Fischereierlaubnis für dieses Gewässer geangelt hatte. Seine mitgebrachte Angel, die seinem Vater gehört, war damals eingezogen worden.
„Ich erkenne an, dass ich etwas falsch gemacht habe“, sagte der 23-Jährige, nachdem ihm Richterin Wacker deutlich gemacht hatte, dass er nicht nur ohne Erlaubnis, sondern auch an einem Gewässer gefischt hatte, an dem dies gänzlich unerlaubt ist, was durch entsprechende Schilder angezeigt wird. Übrigens.: Die Angel bleibt eingezogen.
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