Von Anwälten werden bessere Argumente erwartet
23.01.2012 | 18:04 Uhr 2012-01-23T18:04:00+0100
Rees. Stellungnahmen der Bürger zu den Betuweplänen dürfen laienhaft sein, dafür aber konkret und nachvollziehbar
Viele Halderner sind derzeit dabei, ihre Stellungnahmen für das „Anhörungsverfahren Betuwe“ zu formulieren. Dabei gilt abzuwägen, welche Punkte man aufgreift und vor allem wie. Darauf wies in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Vergabe Dr. Michael Oerder hin. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht von der Kölner Kanzlei Lenz und Johlen, der die Stadt Rees in Belangen der Betuwe berät, hatte das Beispiel eines Einwandes mitgebracht, das auf den ersten Blick durchaus fundiert schien, aber letztlich doch nicht zum Erfolg geführt hatte.
„Laut Rechtsprechung muss der Betroffene im Einwendungsverfahren zumindest in groben Zügen darlegen, welche Beeinträchtigungen befürwortet werden“, schickte er voraus. Dabei dürften diese getrost laienhaft formuliert, auf der anderen Seite aber auch nicht überzogen sein. „Das tatsächliche Vorbringen muss aber so konkret sein, dass die Planfeststellungsbehörde erkennen kann, welchen Belangen sie in welcher Weise nachgehen und wogegen sie den Einwender schützen soll“, mahnte er.
Höhere Anforderungen
Übrigens, auch darauf wies Oerder hin: Bei anwaltlich vertretenen Bürgern stellt die Rechtsprechung in der Regel höhere Anforderungen an die Stellungnahme als an nicht anwaltlich vertretene Bürger.
Zurück zum Negativ-Beispiel, bei dem es ebenfalls um den Bau eines dritten Gleises und der steigenden Lärmbelästigung ging. Hier hatte die Einwenderin befürchtet, dass die Schallschutzwerte trotz Lärmschutzwand nicht eingehalten werden könnten. Begründet hatte sie das in einer späteren Klage damit, dass die Lärmprognose fehlerhaft sei, weil sie auf einem zu kurzen Prognosezeitraum und fehlerhaften Zugzahlen beruhe. Und: Die Behauptung, dass auf der Strecke nach Fertigstellung des dritten Gleises nur 25 zusätzliche Züge verkehrten, sei nicht plausibel.
Die Klage wurde letztlich abgewiesen. „Die Klägerin kann einen Anspruch auf weitergehenden aktiven Lärmschutz nicht daraus herleiten, dass im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung nicht ermittelt worden ist, ob der Immissionsgrenzwert Nacht der 16.BlmSchV (...) an den baulichen Anlagen auf ihren Grundstücken eingehalten wird.“ Oerder hatte auch deutlich gemacht, dass die Stadt nicht vertretungsberechtigter Sachverwalter ihrer Bürger ist (die NRZ berichtete). „Trotzdem ist es sinnvoll, wenn die Gemeinde im Interesse der Bürger umfassend prüft“, so Oerder. Weil der Vortrag des Bürgers hierdurch mehr Gewicht erhalte und dieser durch die Stellungnahme der Stadt vertieft werde.
Die Stadt hat in ihrer Orientierungs- und Lesehilfe der Bahn-Pläne im Internet Beispiele von Stellungnahmen angehängt.
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