Staranwalt vertritt Vater von Gülsüm
31.07.2009 | 22:10 Uhr 2009-07-31T22:10:00+0200Rees/Marl. Wenn Starverteidiger Siegmund Benecken von seinen prominenten Fällen erzählt, sieht man das Blut förmlich fließen. Da ist der Fall des Silvestermörders oder des Ehemanns aus Dorsten, der seiner Frau auf offener Straße die Kehle durchschnitt.
Jetzt ist es derMord an Gülsüm Semin, der den Juristen erneut in die Schlagzeilen bringen wird.
„Da gab es viele spektakulärere Fälle”, erzählt der Anwalt und erinnert an den Satanistenmord in Witten. Wieviele ähnlich gelagerte Fälle er schon verteidigt hat, weiß er gar nicht mehr Aber da gab es den Fall in der Silvesternacht. Der angeklagte Türke soll aus nächster Nähe ein Liebespaar erschossen haben, um die Familienehre wieder herzustellen. Das Opfer hatte über fünf Jahre mit dem Bruder des Angeklagten zusammengelebt, sich dann aber von ihm getrennt. „Freispruch im Ehrenmordprozess” lauteten die Schlagzeilen.
„Und dazu wird es jetzt auch wieder kommen”, prognostiziert Siegmund Benecken, der den Vater der Ermordeten verteidigt. Wie berichtet wurden als mutmaßliche Täter der Bruder von Gülsüm, ein russischer Freund und der Vater wegen gemeinschaftlichen Mordes angeklagt. Der Bruder hat die Tat gestanden. Der Vater schweigt. „Und das wird er auch weiterhin machen. Schweigen ist die stärkste Waffe des Beschuldigten, meist auch des Unschuldigen”, empfiehlt der Profi.
Den Fall kannte Benecken flüchtig aus der Presse. Zuerst hatten die Angeklagten ihnen zugewiesene Pflichtverteidiger. Aber dann hat sich der Vater schlau gemacht und Benecken kontaktiert. „Als er mich anrief, bin ich sofort zu ihm gefahren. In solchen Fällen brauchen die Angeklagten einen Anwalt, der Erfahrung mit Kapitaldelikten hat.” Sein Kompagnon Hans Reinhardt, ebenfalls ein erfahrener Strafverteidiger, vertritt Gülsüms Drillingsbruder. Der Fall wird vor der Jugendkammer verhandelt, voraussichtlicher Prozessbeginn: 27. Oktober. Die Verhandlung wird der Vorsitzende der Jugendkammer beim Landgericht Kleve, Richter Christian Henkel, führen.
Als Gutachter wurde der bekannte Professor für Forensische Psychiatrie Dr. med. Norbert Leygraf aus Essen benannt. Er soll prüfen, ob der Bruder voll schuldfähig ist oder ob eine Reifeverzögerung vorliegt. Die beiden Starverteidiger werden weitere Gutachten einholen. Was natürlich Kosten verursacht. Die allerdings bezahlt der Staat nicht.
14:15
Was mich stutzig macht ist mit welchen Argumenten der Anwalt den Ehrenmord in Frage stellt.Das steht im Widerspruch mit den Erkenntnissen die den Kommissar damals in dieser Richtung ermitteln ließ.
Der hatte ja aufgrund bestimmter Tatmerkmale , die Ehrenmordtypisch waren in Richtung Familie ermittelt.(Er hatte doch ethnologische Merkmale dafür bemüht)
Fest steht für mich wohl das Rechthaben, Rechtbekommen und Gerechtigkeit für das Opfer in keinem Zusammenhang stehen.
Eventuell packt der angebliche Haupttäter(der Russe) ja nun auch endlich richtig aus.
Völlig verkannt wird immer das es dem Täter nix nutzt, wenn er obwohl schuldig freigesprochen wird.
Wenn man für das eigene Tun keine Verantwortung übernimmt, wird es keine innere Verarbeitung und Sühne geben. Davon bin ich fest überzeugt.
Genau dazu soll ja ein Freiheitsentzug m.Ea.dienen, das man auf sich geworfen ist, zum nachdenken gezwungen,das Verbeechen verarbeitet,
lernt später ohne Straftaten zu leben.
Echte Reue beinhaltet auch Verantwortung zu tragen.
Das wäre für mich ein Begriff von Ehre der mit positivem Inhalt gefüllt wäre.
Aber soviel Kerl oder Mann steckt ja wohl in keinem der Täter/Mittäter.
Sonst hätten sie nicht heimtückisch und feige einen körperlich schwächeren Menschen ums Leben gebracht.
Völlig sinnlos das Ganze bislang.
Wie Recht in diesem Fall ausgeübt wird, verursacht mir echt Übelkeit. Ich hatte übrigens eine E-mail an die Anwaltskanzlei geschickt, keine Reaktion bislang.
12:08
Schätze das Vater und Sohn von Richter Henkel noch eine Tapferkeitsmedaille erhalten
11:36
Das Urteil wird so lauten : Für den Vater Freispruch
für den Sohn 1 Jahr auf Bewährung,und der Russe bekommt 2 mal lebenslänglich
17:53
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09:57
Da verhindert das Ego eines sogenannten Staranwaltes das die Chance besteht das die Täter sich ihrer Verantwortung stellen, und ihre Tat sühnen
können.Das ist für mich der Sinn von Strafe.Und wo bleibt die Ehre? Gülsüm hat sich ihrem Schicksal, das in dieser Familiensituation ja wohl unausweichlich war, gestellt.Denn sie wird gewusst haben was sie erwartet.
Ist das das Verständnis von Ehre, ein wehloses Mädchen zu zweit hinzuschlachten, und sich dann feige aus dem Staub zu machen??
Hier wird jede Chance vertan einen Ausgleich irgendwie zu schaffen.
Und was für ein Menschen und Frauenbild haben diese beiden Anwälte???
Für mich gehört bei allen rechtlichen Winkelzügen auch ein Mindestmass an Achtung vor dem Opfer
zu so einem Beruf.
Ich will nicht sagen am nächsten sogenannten Ehrenmord tragen sie Mitverantwortung, aber sie machen es unmöglich das aus diesem Verbrechen noch irgendwie ein Sinn entsteht, das etwas gelernt werden kann, für eine Zukunft ohne
solche Verbrechen.
Auch Gülsüm wird somit nur eine weitere junge Frau sein, deren Leben auf dem Altar männlicher Eitelkeiten und merkwürdiger Ehrbegriffe geopfert wurde.
Schade,.................................
00:03
ohne worte....
23:23
Soso, Staranwalt. NA dann Prost! Die nächsten Morde sind sicherer und bei solchen Stars braucht man ja keine Angst mehr zu haben!! Armes Deutschland!!! Da habe Sozialhilfeempfänger dann noch das nötige KLEINGELD um sich solche Leute zu holen!!!