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Harsche Kritik schon in der Einleitung

11.01.2012 | 17:52 Uhr
Harsche Kritik schon in der Einleitung
Stau und Rückstau bis auf die B8 in Haldern Die Betuwe Line sorgt für Belastung und Gefahren Haldern 14.5.2009 Foto Dirk Schuster

Rees.   Die Stellungnahme der Stadt zu den Betuwe-Plänen im Abschnitt 3.1 Haldern umfasst 50 Seiten und viele Forderungen.

Satte 50 Seiten umfasst die Stellungnahme der Stadt Rees im Anhörungsverfahren Betuwe im Planungsabschnitt 3.1 Haldern. Viele Kritikpunkte, die dort nachzulesen sind, sind bekannt. Einige neu, einige mit neuen Aspekten. Auf jeden Fall bergen sie jede Menge Kritik und Arbeit für Nachbesserungen. Elf Kernforderungen hat die Stadt aufgestellt, die sie im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt wissen möchte.

Harsche Kritik gibt es schon in der Einleitung: Die vorgesehenen Maßnahmen seitens der DB werden als „nicht zukunftsorientierte Planung“ abgekanzelt. „Vielmehr wird versucht, mit konventionellen Lösungen zu einem kostengünstigen Ergebnis zu kommen“, heißt es wörtlich.

Zwar wird die Ausbauplanung eines dritten Gleises ausdrücklich befürwortet in Anbetracht der rechtlichen Situation, die den dringend erforderlichen Lärm- und Erschütterungsschutz sowie den Bau der Ersatzbauwerke erst festschreibt. Dennoch wird seitens der Stadt eine intensive Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der Planung auf das Stadtgebiet Rees vermisst. Erforderlich sei, so heißt es in der Stellungnahme, eine detaillierte Betrachtung der städtebaulichen Situation und das Erarbeiten von Lösungen, mit dem Ziel, ein angenehmeres Stadtbild zu schaffen. Dabei geht es beispielsweise um attraktivere Lärmschutzwände als die geplanten, um eine Verringerung der Zerschneidungssituation. In der Stellungnahme wird aber auch ein Mehr an Sicherheit gefordert sowie einen Nachweis von Effizienz beispielsweise beim Lärmschutz

Die ist der Forderungskatalog der Stadt Rees:

# ausreichender städtebaulich angepasster aktiver Schallschutz (auch Körperschall) sowie Erschütterungsschutz

# keine Blockverdichtung ohne Lärmschutz

# erst Bau von Ersatzmaßnahmen für die Bahnübergänge (kostenfrei für die Stadt Rees, an den erforderlichen Standorten, zeitnah), aktiver Lärmschutz und dann Ausbau der Strecke

# Vermeidung von baubedingten Beeinträchtigungen auf das unabdingbare Maß

# ausreichendes Sicherheitskonzept

# maximale Festschreibung der Zugbewegungen auf der Strecke in Anbetracht der unterschiedlichen Zugzahlen von niederländischer und deutscher Seite

# Bei Streichung des Schienenbonus erneute Prüfung des Lärmschutzes

# Betrachtung des Schutzgutes Mensch mit gleicher Intensität und Würdigung wie der Eingriff in Natur und Landschaft

# Beweissicherung an öffentlichen Straßen und städtischen Gebäuden vor Beginn der Baumaßnahmen

# Führung eines Nachweises zur Effizienz des erstellten Lärmschutzes durch Vorlage der Prüfungsprotokolle BÜG bei der Kommune, Abstimmung der Nachbearbeitung der Gleisanlagen, etc.

# Einrichtung eines Informationsbüros während der Bauzeit als Anlaufadresse für bürgernahe Baustellenabwicklung (Einsichtnahme in den Bauablauf, Erläuterung der Bauabschnitte und Maßnahmen, Beschwerdeadresse bei Lärm, Umleitungen, etc.)

Diese Stellungnahme wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Vergabe am Donnerstag, 19. Januar, beraten. Mit dabei ist Rechtsanwalt Dr. Michael Oerder von der Rechtsanwaltskanzlei Lenz und Johlen aus Köln, deren Mitarbeiter die Stadt in Fragen zur Betuwe beraten. Die Sitzung ist öffentlich und beginnt um 16.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Raum 201.

Gisela Behrendt

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