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Gülsüm-Mordprozess

Erleichterung nach dem Schuldspruch

29.12.2009 | 10:00 Uhr
Erleichterung nach dem Schuldspruch

Rees. Marianne und Lambert van Tilburg haben an zehn Verhandlungstagen im Gülsüm-Mordprozess im Publikum gesessen. Und das Verfahren vom ersten bis zum letzten Moment verfolgt. Noch Sekunden vor der Urteilsverkündung sind sie sicher: „Alle drei müssen verurteilt werden.”

Familie S. wohnt unmittelbar in ihrer Nachbarschaft. „Und wenn Ihnen morgen Vater Yusuf wieder auf der Straße begegnet?” Daran wollen beide nicht glauben, das sagt ihr gesunder Menschenverstand. „Der Vater ist ein Schauspieler, das haben wir doch hier erlebt. Er weint auf Befehl und hört auf Befehl wieder auf. Sein Anwalt wollte alles nur in die Länge ziehen”, findet Marianne van Tilburg.

Auch gewundert hat sie sich, dass Yusufs Verteidiger sogar die Ehefrau als Zeugin aufgefahren hat. „Wir haben sie sonst nie gesehen, sie bleibt immer nur im Haus.” Das Ehepaar van Tilburg hegt keinerlei Zweifel an der Schuld aller drei Angeklagten. Es sollte Recht behalten. „Aber eine Jugendstrafe ist für Davut zu wenig, der ist doch ein Erwachsener”, urteilen sie später.

Im Gerichtssaal sitzt auch Elisabeth Tenhonsel. Die Reeserin hatte Gülsüm bei einer Bahnfahrt kennen gelernt, es hatte sich ein loser Kontakt ergeben, im Laufe der Zeit hatte Gülsüm sich ihr anvertraut.

„Diesmal hat sich niemand gemeldet”

Auch Elisabeth Tenhonsel war eine der letzten, die mit Gülsüm Kontakt hatte und die noch in der Mordnacht versuchte, Gülsüm telefonisch zu erreichen. Bei ihr hatte auch Davut angefragt, als er auf der Suche nach seiner Schwester war, die wegen ihrer Abtreibung untergetaucht war. Elisabeth Tenhonsel war im Prozess eine wichtige Zeugin. „Wenn Gülsüm verschwunden war, fragte die Familie bei mir nach. Dieses Mal hat sich niemand gemeldet.” Sehr erleichtert war die Reeserin nach der Urteilsverkündung. "Alles war sehr stichhaltig und nachvollziehbar!"

Wie sie machten sich viele Bekannte Vorwürfe: „Hätte man Gülsüm besser beschützen können?” Auch hierzu sagt Richter Christian Henckel etwas in seinem Urteil. „Wie können Polizei und Justiz Schutz bieten, wenn man sich nicht schützen lassen will.” In diesem Punkt hat der Prozess Signalwirkung für alle jungen Frauen, die zwischen zwei Welten aufwachsen. Das findet auch der Reeser Sozialamtsleiter Andreas Mai. „Wenn das große Medieninteresse zu etwas gut war, dann dazu, den jungen Mädchen klarzumachen: So etwas läuft bei uns nicht. Das braucht ihr euch nicht gefallen zu lassen, wir bieten euch Schutz an.” Genau das geschieht derzeit auch mit der noch lebenden Drillingsschwester Z., die extern untergebracht wurde. Mai sarkastisch: „Wenn der Vater frei gekommen wäre, stünde er jetzt schon hier und würde Geld einfordern.” Lange genug hätten seine Mitarbeiter die Familie begleitet. Immer schon waren sie erschrocken über die Kälte des Vaters. Was jetzt erst herausgekommen ist: Im Asylbewerberheim hatte Yusuf die Macht an sich gerissen. Jeder hatte vor ihm Angst.

Ebenfalls im Zuschauerraum saßen die ermittelnden Kommissare der Mordkommission Hoppmann und Kranz. Ihnen und ihren Mitarbeitern bescheinigte Richter Henckel in seinem Urteil gute Arbeit, die dazu geführt habe, dass gestern das Urteil in sich schlüssig war. „Wir sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden”, kommentierte Gerd Hoppmann nach der Verhandlung. Ihm war unterstellt worden, sein Dossier an den WDR weitergeleitet zu haben, was er aber vehement bestritt. In diesem Dossier soll Hoppmann zu dem Ergebnis gekommen sein, dass sich die erste Frau von Yusuf in Bocholt nicht das Leben genommen habe, sondern ebenfalls ermordet worden sei. Daraufhin hatte man ihm ein Disziplinarverfahren angehängt.

Ein Prozessbeobachter sprach gestern die Hoffnung aus, dass jetzt, da der Vater inhaftiert sei, vielleicht doch jemand aus der Familie auspacke und erzähle, was damals wirklich geschehen sei.

Elisabeth Hanf

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