Betuwe: Beratung wird es nicht geben
05.01.2012 | 17:40 Uhr 2012-01-05T17:40:00+0100
Rees.Sechs bis sieben dicke Ordner mit Gutachten, Plänen und Karten umfassen die Unterlagen für den dreigleisigen Ausbau der Betuwe-Strecke im Bereich Haldern.
Die Rede ist vom Planfeststellungsabschnitt (PFA) 3.1, der rund 3,63 Kilometer umfasst, südlich des Bahnübergangs Antonieweg beginnt und nördlich des Bahnübergangs Schlaghecken endet.
Einwände sind bis zum 23. Februar möglich
Ab Dienstag, 10. Januar, und noch bis zum Donnerstag, 9. Februar, liegen die Unterlagen zur Einsicht aus im Raum 201 (II. OG) bei der Stadt Rees aus und zwar jeweils montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14 bis 16 Uhr.
Neben der Möglichkeit, die Planfeststellungsunterlagen zum Abschnitt Haldern während des oben genannten Zeitraums im Rathaus einzusehen, stehen die Unterlagen während des Offenlegungszeitraums auch zum Herunterladen auf der Internetseite der Stadt Rees bereit.
„Wer über einen Internetzugang verfügt, ist gut beraten, sich schon mal ganz in Ruhe die Unterlagen anzuschauen“, rät der städtische Pressesprecher Frank Postulart. Wer dann noch Bedarf sehe, die Unterlagen in Papierform einzusehen, könne dies im Rathaus tun. Wichtiger Hinweis: Die Download-Version ist derzeit in Arbeit, wird aber pünktlich am Dienstag kommender Woche freigeschaltet.
Es gibt eine Orientierungs- und Lesehilfe mit Informationen zum Aufbau und den Inhalten der Planfeststellungsunterlagen und Hinweisen zur Abfassung von Stellungnahmen (Anregungen und Bedenken) sowie Beispiele für Stellungnahmen. Diese sollen es dem Bürger leichter machen, sich zurecht zu finden. „Darüber hinaus ist hier ein vorbereitetes Formular zur Abgabe einer Stellungnahme im Word-Format zu finden“, macht Frank Postulart aufmerksam. Wer persönlich ins Rathaus kommt, kann ebenfalls auf Hilfe bei der Orientierung hoffen. Ein städtischer Mitarbeiter wird dafür abgestellt. Allerdings wird er eines nicht: Die Einsicht nehmenden beraten. Postulart: „Das dürfen wir auch gar nicht, weil wir nicht Herr des Verfahrens sind.“
Bis spätestens zum 23. Februar 2012 hat jeder, dessen Belange durch die Maßnahmen berührt werden, die Möglichkeit, Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Rees oder der Bezirksregierung schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen nicht mehr möglich. Diese sind zu richten an die Stadt Rees, Fachbereich Bauen und öffentliche Ordnung, Markt 1 in 46459 Rees oder an die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 25 - Eisenbahnangelegenheiten, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf.
Millingener Unterlagen beim Eisenbahnbundesamt
Mit dem Abschnitt 3.2 Millingen ist man noch nicht so weit. Hier hat die DB AG die Unterlagen vor zwei Wochen beim Eisenbahnbundesamt eingereicht. Vor der Offenlage will die DB AG auch hier zunächst zu einer Info-Veranstaltung einladen.
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