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Achtung in Tempo 30-Zonen

08.04.2009 | 17:06 Uhr

Polizei bittet um Vorsicht in verkehrsberuhigten Straßen. Viele Autofahrer glauben, dass sie Vorfahrt haben. Aber: Es ist rechts vor links zu beachten.

In der neuen NRZ Reihe „Fahren Sie vorsichtig! Ihre Polizei” machen die Reeser Bezirksbeamten auf immer wieder aufkommende Unstimmigkeiten an bestimmten Kreuzungen und Einmündungen aufmerksam.

In allen Reeser Ortsteilen gibt es sogenannte Tempo 30 Zonen. Sie wurden innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten oder in Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte angelegt. Wie der Name schon sagt, darf hier die Höchstgeschwindigkeit von 30km/h nicht überschritten werden.

Allerdings gibt es eine weitere wichtige Regel, die mit dem Zonenanfangszeichen gültig wird. Es gilt nämlich an allen Kreuzungen und Einmündugen grundsätzlich die Regel „rechts vor links”. Dabei spielt die farbliche Gestaltung und die Beschaffenheit der Straße nur eine untergeordnete Rolle. So darf man sich z.B. nicht als „automatisch vorfahrtsberechtigt” fühlen, nur weil die von rechts kommende Straße rot gepflastert ist. Das passiert, so der Reeser Polizeibeamte Thomas Rupprecht, häufig am Motenhof an der Halderner Grundschule. „Die Straße Im Grünkamp ist rot gepflastert. Viele Autofahrer, die aus Richtung Schule kommen, glauben, dass sie Vorfaht haben. Das ist falsch!” Ausgenommen von der Vorfahrtregel sind lediglich Einmündungen mit einem abgesenktem Bordstein. Diese Straßen sind untergeordnet. Aber Achtung: Eine berechtigte Vorfahrt darf man sich nie erzwingen.

Elisabeth Hanf

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