Keine Google-Gebühr für die Stadtkasse
31.03.2010 | 04:00 Uhr 2010-03-31T04:00:00+0200
Plettenberg. Aufnahmen von Google Street View können in der Straßen der Stadt nicht verboten werden. Das ist das Ergebnis einer rechtlichen Prüfung.
Nach rechtlicher Prüfung in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung des Städte- und Gemeindebunds kommt die Stadt Plettenberg zu dem Ergebnis, dass die Tätigkeiten von Google Street View (Aufnahmen von Fotos und ihre Veröffentlichung im Internet für einen virtuellen Stadtrundgang) weder aus datenschutz- noch aus straßenrechtlichen Gründen unterbunden werden können.
In der Pressemitteilung der Stadtverwaltung heißt es: „Zum einen hat Google eine Erklärung gegenüber dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz abgegeben, mit der den datenschutzrechtlichen Anforderungen nachgekommen werden soll. Zum anderen geht das Befahren der Straßen auch zum Zwecke des Fotografierens nicht über den Gemeingebrauch hinaus und stellt daher keine Sondernutzung im Sinne des § 18 Straßen- und Wegegesetz (StrWG NRW) dar.” Die Erhebung einer Sondernutzungsgebühr, wie sie Ratsfrau Bärbel Keiderling (Grüne) beantragt hat, scheide damit aus.
Persönlicher Widerspruch
Die Stadt verweist auf die Möglichkeit, durch Widerspruch gegenüber Google Street View die Veröffentlichung von auf die eigene Person bezogenen Daten zu unterbinden. Exemplare eines Musterwiderspruchs sind an der Information des Rathauses und in der Stadtbücherei erhältlich. Darüber hinaus kann ein Musterwiderspruch über die Homepage der Stadt (www.plettenberg.de) heruntergeladen werden.
22:11
Das sich Städte und Gemeinde vor Ihre Bürger stellen und die Datenschutzfahne schwenken, kann man auch als Bevormundung auffassen. Der kommerzielle Aspekt ist eher ein Nebenschauplatz.
Das Recht zu Widersprechen kann und sollte jeder für sich selbst ausüben!
Es gibt genügend Vorlagen und Muster, die es einem einfach machen. Unter http://sites.google.com/site/streetfog/ muss man nur ein Formular ausfüllen, fertig ist der Widerspruch (PDF).