Zwei Autofahrer entgehen Brücken-Anschlägen auf A 516
07.12.2011 | 18:54 Uhr 2011-12-07T18:54:00+0100
Oberhausen. Der 60-Jährige kam mit dem Schrecken davon. Nur das Glasdach seines Autos ging zu Bruch. Ein unbekannter Täter warf am Dienstagabend einen Gegenstand von einer Brücke der A 516 auf den Wagen. Es war der zweite Autobahnbrücken-Anschlag binnen weniger Tage auf der A 516.
Wer Gegenstände von Brücken auf fahrende Autos wirft, muss mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren rechnen. Ob der oder die Täter(in) das Strafmaß kennen? Ob sie sich ausmalen können, wie ihre Autobahnbrücken-Anschläge hätten enden können?
Sachschaden: etwa 2.000 Euro
Der 60-jährige Mann, der am Dienstagabend auf der Autobahn 516 in Richtung Kreuz Oberhausen unterwegs war, kam jedenfalls mit dem Schrecken davon – vielleicht, weil das Glasdach seines BMW nicht durchlagen wurde. Gegen 19.30 Uhr, der 60-Jährige fuhr auf der linken Spur etwa 80 km/h, hörte er kurz vor der Brücke Eifeler Straße einen lauten Knall.
Ein bislang unbekannter Täter hatte einen Gegenstand von der Autobahnbrücke geworfen und das Glasdach des Autos getroffen. Es wurde stark beschädigt (Sachschaden: etwa 2.000 Euro). Die Fahrzeuginsassen wurden zum Glück nicht verletzt. Den Gegenstand konnte die Polizei ebenso wie den Täter nicht finden.
Brennendes Telefonbuch geworfen
Am Freitag, 2. Dezember, befuhr ein 21-jährige Autofahrer die A 516 in derselben Richtung. Auf seinen Wagen zielten Unbekannte von einer Autobahnbrücke herab gegen 21.40 Uhr mit einem brennenden Telefonbuch. Der Mann bremste sein Auto stark ab und konnte ausweichen. Ein Teil des verbrannten Telefonbuches wurde später zwischen den Überführungen Richard-Wagner-Allee und Wanner Straße gefunden.
Zeugen, die zu den oben genannten Tatzeiten verdächtige Personen auf den genannten Brücken oder im näheren Umfeld beobachtet haben, bittet die Polizei Oberhausen, sich mit dem Verkehrskommissariat in Verbindung zu setzen (Telefon: 0208/8260).

19:22
Das wird als dummer Jugenstreich beurteilt, wenn die erwischt werden!
Von wegen bis zu 5 Jahre!
so sieht es (leider) aus......
"Von wegen bis zu 5 Jahre!" - Da stimme ich zu, denn im Grunde wird meines Wissens nach das Werfen von Gegenständen auf Autos von Autobahnbrücken herunter als Tötungsversuch gewertet, wofür "bis zu 5 Jahre" lachhaft wären.
Ich weiß nur nicht, ob hier zwischen Steinen und Dingen wie "brennenden Telefonbüchern" unterschieden wird.
Woher ich die Info habe? Ich kannte mal jemanden, der einen Stein von einer Autobahnbrücke geworfen hat. Der hat dann schlappe 6,5 Jahre bekommen wegen versuchten Mordes. Zitat des Richters: "Ich hätte Ihnen auch lebenslänglich geben können."
So siehts aus, mit "dummen Jugendstreichen".
Dennoch hoffe ich, dass der/die Idiot(en) erwischt werden.
Gruß, Alex
Es war kein Kieselstein, der da geworfen wurde. :) Bevor das jetzt missverstanden wird... ;)