Unter besonderen Umständen
22.02.2008 | 19:24 Uhr 2008-02-22T19:24:15+0100PROZESS. Oberhausener Rentner kommt mit zwei Jahren Haft auf Bewährung für sexuellen Missbrauch von Kindern davon.
Die Erklärungen und Entschuldigungen von Angeklagten in Prozessen, die sich um sexuellen Missbrauch von Kindern drehen, sind oft immer wieder die gleichen: Eigentlich wollten sie nicht, doch die Opfer haben sie "irgendwie" hineingezogen. Die Verantwortung, von der sie sich als Erwachsene nicht freisprechen können, haben sie schlicht verdrängt, sich "nichts dabei gedacht".
Ganz ähnlich war es auch gestern vor dem Landgericht Duisburg, wo sich der 65-jährige Kurt F. (Name von der Redaktion geändert) für den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern rechtfertigen musste. Auch er musste schließlich einsehen, dass man als erwachsener Mann für seine Taten gerade stehen muss: Die Kammer verurteilte den Oberhausener zu zwei Jahren Haft auf Bewährung.
Dass K. für den Missbrauch von zwei nicht einmal 14-jährigen Mädchen nicht ins Gefängnis muss, ist den in diesem Falle tatsächlich besonderen Umständen geschuldet. In ihrem Plädoyer sprach schließlich auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft davon, dass die beiden Opfer tatsächlich "initiativ" geworden waren. Sie hatten F. angeboten, für ein paar Euro im Haushalt zu helfen. F. sagte zu, das Unheil nahm seinen Lauf. Mehrfach kam es in der Wohnung des Rentners zu sexuellen Übergriffen: Die Mädchen zogen sich aus, K. onanierte, einmal berührte er die Mädchen im Intimbereich. Immer wieder nahmen die Schülerinnen Geld von dem geschiedenen Mann, mal in der Wohnung, mal auf der Straße.
"Ich bin mutterseelenallein", versuchte K. seine Situation zu erklären, Richter Ulrich Metzler zeigte allerdings wenig Verständnis: "Sie hätten selbst mal Verantwortung übernehmen müssen." Dazu war K., der bislang noch nicht vorbestraft war, offenbar trotz seines Alters nicht in der Lage. Die Chance zur Bewährung hat er gestern erhalten. "Halten sie sich von solchen Mädchen fern, sonst sitzen sie wieder hier", warnte Richter Metzler den Angeklagten.

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