Tödliche Messerattacke: Täterin nicht schuldfähig
28.10.2009 | 09:00 Uhr 2009-10-28T09:00:00+0100Das Landgericht Duisburg spricht Serab D. frei, ordnet aber die Einweisung in eine geschlossene psychiatrische Anstalt an.
Mit 32 Messerstichen tötete Serab D. (41) am 18. April auf dem Speicher eines Hauses an der Bebelstraße ihre gleichaltrige Nachbarin. Eine Tat, für die sie strafrechtlich aufgrund einer schweren psychischen Störung nicht zur Verantwortung gezogen werden kann. Das Landgericht Duisburg musste sie am Dienstag freisprechen. Zugleich ordneten die Richter die zeitlich unbegrenzte Unterbringung der Angeklagten in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt an.
Ein Gutachter hatte Serab D. eine chronische Persönlichkeitsstörung bescheinigt. Sie hatte offenbar in dem Wahn gelebt, dass sich Nachbarn, Bekannte und Verwandte gegen sie verschworen hätten. Sie fühlte sich ständig bedroht, fürchtete Giftanschläge und berichtete dem Gutachter, dass sie auf Betreiben ihrer Widersacher mehrfach vergewaltigt worden sei. Auch das Opfer hatte sie als Teil dieser Verschwörung betrachtet.
Laut psychiatrischem Sachverständigen war Serab D. zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig. Die Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt sei dringend geboten, wolle man nicht das Risiko weiterer schwerer Straftaten eingehen.
Das Urteil des Schwurgerichts fiel entsprechend aus. Von der Angeklagten gehe eine erhebliche Gefährdung aus, begründeten die Richter den Unterbringungsbefehl. Bereits die Ausführung der Tat, bei der die bislang nicht vorbestrafte 41-Jährige ihrer Nachbarin aufgelauert und ihr 32 Stiche in Kopf, Hals und Oberkörper beigebracht hatte, um dann auch noch auf das klingelnde Handy der Sterbenden einzustechen, trage deutliche Züge eines kranken Geistes.

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ihre gleichaltrige Nachbarin<<< das opfer war 57 ... nicht 41.... kleiner unterschied oder ? wäre schon schön wenn man sich mal vorher schlau machen würde... finde sowas traurig..