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Streit ums Randsortiment

03.08.2010 | 18:30 Uhr
Streit ums Randsortiment
Das Randsortiment sollte sich in Grenzen halten, sagt Ulf Brenne von der Fortuna Apotheke, Sprecher der Apothekerschaft Oberhausen. Foto: Gerd Wallhorn

Oberhausen.Die Nachricht, eine Novelle der Apotheken-Betriebsordnung sehe vor, Drogerie-Artikel aus dem Sortiment der Apotheken zu verbannen, empört WAZ-Leser Ernst Riegert sehr.

„Da entscheidet mal wieder jemand, der ‘nen Kopf zum Haareschneiden hat”, schimpft Riegert. Der Grund: „Apotheken gibt’s an jeder Ecke, Drogeriemärkte nicht. Ich müsste nach Schmachtendorf fahren”, so der Holtener, der sich entschieden dafür ausspricht, dass das Sortiment der Apotheken so bleiben sollte wie bisher, vor allem aus Rücksicht auf ältere Menschen wie er, die nicht mehr mobil seien.

Doch entschieden ist noch nichts. Ulf Brenne, Sprecher der Oberhausener Apothekerschaft stellt klar: „Es handelt sich um einen Vorentwurf zum Entwurf einer neuen Ordnung.” Diese sei allerdings überfällig, denn die alte, noch gültige Apotheken-Betriebsordnung aus dem Jahr 1995, sei „nicht mehr up to date.” Sie werde den modernen Laborausstattungen und Gerätschaften nicht mehr gerecht.

Dennoch: Der Vorentwurf, den das Bundesministerium für Gesundheit vorlegte, sei „nicht tragbar”, weshalb das Ministerium mit den Berufsvertretungen der Apotheker verhandele. „Man erarbeitet einen neuen Entwurf”, so Brenne. „Das Ministerium kommt uns entgegen, will noch einmal über die geplante Novelle nachdenken.”

Zum angestrebten Verbot des Verkaufs von Drogerieartikeln sagt der Fachmann: „Meines Wissens will man das Sortiment Apotheken-unüblicher Waren eindämmen.” Was dazu gehört oder was nicht, solle „genauer und exakter formuliert werden und das halte ich für gut.” Schließlich sei die Arzneimittel-Versorgung die primäre Aufgabe einer Apotheke; Arzneimittel, Medizinprodukte, Pflanzenschutzmittel, Insektizide. „Das Randsortiment sollte sich in Grenzen halten”, ist Brenne überzeugt.

Nicht einverstanden ist er hingegen mit anderen Änderungen, die formuliert wurden. Dazu gehören zum Beispiel Vorhaben, die das so genannte Qualitätsmanagement (QM-System) betreffen. „Eine Apotheke kann auch gut beraten, ohne ein QMS-Handbuch zu entwickeln.”

Auch Vorschriften zur Umgestaltung der Verkaufsräume lehnt Brenne ab. Angedacht war, dass der Apotheken-Kunde, ähnlich wie in einer Sparkasse oder Bank, abgeschirmt von den Mitkunden beraten werden müsste. Diese so genannten Diskretionszonen, aber auch neue Vorschriften für Betriebs- und Laborräume, meint Brenne, hätten dazu geführt, „dass komplett umgebaut werden müsste”, was in vielen Apotheken gar nicht möglich und zudem zu teuer sei.

Geht es Minister Philipp Rösler (FDP) nicht in Wahrheit darum, Geld einzusparen und Gesundheitskosten zu senken? Ja, sagt Brenne, aber mit der Apotheken-Betriebsordnung habe das nichts zu tun, sondern mit dem Arzneimittel-Neuordnungsgesetz. Brenne: „Unsere Großhandelsvergütungen sollen wegfallen.” Wen betrifft die Betriebsordnung? „Inhaber-geführte Apotheken, Zweigstellen und Filialen. Für Krankenhausapotheken, Werksapotheken oder tierärztliche Apotheken gilt sie nicht.“

Gudrun Mattern

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Kommentare
03.08.2010
18:54
Streit ums Randsortiment
von Klohaus | #1

Alles wird gespart durch schwachsinn gesetze
sowas ist nicht gut für unser stadt es schadet
die unzufriedenheit des soziale frieden

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