Stadt Oberhausen ist wehrlos gegen Werbeanhänger
21.12.2012 | 17:59 Uhr 2012-12-21T17:59:00+0100
Oberhausen. Autohändler, Baumärkte, Sportstudios und sogar Sexkinos – viele Gewerbetreibende nutzen sie gern, die kostenlose Reklame am Straßenrand. Viele Bürger stören die mobilen Litfaßsäulen, weil sie Parkraum blockieren. Gegen die Besitzer vorzugehen, das ist allerdings nicht leicht.
Autohändler, Baumärkte und Sportstudios – viele Gewerbetreibende nutzen sie gern, die kostenlose Reklame am Straßenrand. Gemeint sind Werbeanhänger, wie sie häufiger an der Duisburger Straße oder rund um das Berozentrum zu sehen sind. Viele Bürger stören die mobilen Litfaßsäulen, weil sie Parkraum blockieren und die Straßen auch optisch nicht gerade aufwerten. Gegen die Werbeanhänger und ihre Besitzer vorzugehen ist allerdings nicht leicht.
Paragraf 12 der StVO
Jürgen Riechel, im technischen Rathaus Ansprechpartner für ruhenden Verkehr, erklärt: „Solange mit dem Werbeanhänger noch etwas transportiert werden kann, gilt er rechtlich als ganz normaler Autoanhänger.“ Somit greift Paragraf 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der besagt, dass Anhänger ohne Zugfahrzeug bis zu zwei Wochen am Straßenrand abgestellt werden dürfen.
Auf Bürgerbeschwerden hin überprüft
Ob die Gewerbetreibenden ihre rollende Reklame nach 14 Tagen aber wirklich umstellen, ist fraglich und wird meist nur auf Bürgerbeschwerden hin überprüft. „Dann ist es möglich, die Ventile an den Reifen der Hänger zu markieren und zu kontrollieren, ob sich deren Stellung nach zwei Wochen verändert hat“, erläutert Jürgen Riechel.
Verwarngeld in Höhe von 20 Euro
Ist dies nicht der Fall und es handelt sich somit um einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, so erwartet den Werbetreibenden erstmal lediglich ein Verwarnungsgeld von 20 Euro.
Mit einem Anhänger machte ein Mülheimer Sexkinobesitzer am Straßenrand Werbung für erotische Kontakte und Dildo-Partys - direkt neben einem Spielplatz. Der Hänger des Anstoßes brachte es bis vors Oberlandesgericht. Wie das Ordnungsamt den Prozess gegen den Werber gewann.
Wäre da nicht mehr Geld für die Stadt zu holen? Die Idee, eine Parkgebühr für besagte Werbehänger einzuführen, hält Jürgen Riechel für nur schwer umsetzbar. „Dann müsste ja theoretisch auch jeder mit Werbung bedruckte PKW zahlen“, gibt er zu bedenken.
Außerdem dürfe man nicht zu voreilig sein, denn schließlich würden die Anhänger teilweise auch wirklich als solche genutzt. „Ich verstehe aber, dass sie den Bürgern ein Dorn im Auge sind“, räumt Riechel ein.
Mehr Handlungsspielraum als ihm Paragraf 12 der StVO einräumt, hat er trotzdem nicht.
13:22
Mich nervt was ganz anderes was zum Thema passt nämlich die Tatsache das mittlerweile gefühlt 100 Fahrzeuge mit Aufklebern SCHROTTABHOLUNG durch Oberhausen fahren obwohl wahrscheinlich nicht einer einen Gewerbeschein dafür hat.So ist das nunmal in Deutschland Hartz4 kassieren und fetten Reibach beim Schrott machen.Ist ja nicht schlimm Hartz4 wird ja vom STEUERZAHLER getragen warum sollte man da auch mal einschreiten.
13:36
Da sind doch mal unsere sprayenden Graffitti-Freunde gefragt, einfach mal mit
Spraydosen verschönern und gut is ...
12:11
So, jetzt reichts mir endgültig. Ich habe derwesten.de als Startseite entfernt. Es macht mir einfach keinen Spaß, bei fast jedem Artikel mehrmals hintereinander den gleichen Wortlaut zu lesen. Ihre Texte sind für Menschen nicht mehr angenehm zu lesen.
11:47
Die Stadt hätte doch die einfache Möglichkeit duch ein Zusatzschild (nur PKW) das Abstellen von Anhängern auf bestimmen Bereichen zu unterbinden.
11:29
Hat Oberhausen denn keine Ortssatzung, die diese Art von Sondernutzung einschließt?
Damit würden aus den Anhängern nämlich Werbeanlagen, die nur nach Erlaubnis und gegen Gebühr aufgestellt werden dürfen.
In Ihren und auch in meinen Augen ist die Nutzung der Parkflächen durch „rollende Werbeträger“ eine Sondernutzung. Leider kennt der Paragraph 12 der StVO vereinfacht gesagt nur Anhänger und damit im Zusammenhang keine Sondernutzung. Tatsächlich ist die StVO ein Bundesgesetz, welches eine Stadt nicht im Alleingang einfach ändern kann. Auf den Anhängern darf sich alles Mögliche befinden, eben auch Werbetafeln, es gibt da in der Regel keine Einschränkungen, solange die Hänger ordnungsgemäß, also Gesetzeskonform abgestellt sind und nicht bewegt werden. Sobald diese z.B. an ein Kfz gehängt werden und auf öffentlichen Straßen rollen, muss die Ladung, in diesem Fall z.B. Werbetafeln entsprechend gesichert sein. Zurück zur Sondernutzung, hier liegt es z.B. beim Deutschen Städtetag, den Gesetzgeber aufzufordern § 12 der StVO entsprechend zu ändern, bzw. zu ergänzen.
10:07
Einfach mal phantasievoll vorgehen. Temporäres Halteverbot aufstellen und dann nach drei Tagen abschleppen.
09:07
Das gleiche gilt für die Bootsanhänger, die am Baldeneysee in Nähe der Clubs auf den Straßen abgestellt werden.
06:34
Das Bild ist in Bochum aufgenommen worden.Genau gesagt "Herner Strasse " unter der Brücke zur Auffahrt auf die A43.
23:36
Gegen die Besitzer dieser unsäglichen Anhänger vorzugehen ist sehr leicht, im Gegensatz zur Meinung des Redakteurs.
Einfach grundsätzlich sämtliche Händler die so werben konsequent meiden. Wenn alle, die hier darüber meckern, das machen, hört dieser Unsinn schnell wieder auf!
23:23
Wo ist das Problem, einfach ein Zusatzschild : maximale Parkdauer 10 Std. und Parkscheibenpflicht. Und dann jeden Tag dran vorbei gehen.
Somit müssen die Anhänger jeden Tag umgesetzt werden. Übrigens darf ich auf einem Parkplatz mit Parkscheibe auch nicht einfach nach ablauf der maximalen Parkdauer meinen Wagen in eine andere Lücke stellen.
Die Städte sind doch sont immer so erfinderisch mit neuen Methoden den Bürger abzuzocken.
Zitat:
""Übrigens darf ich auf einem Parkplatz mit Parkscheibe auch nicht einfach nach ablauf der maximalen Parkdauer meinen Wagen in eine andere Lücke stellen.""
Ich bewege ihn doch, oder?
Mache damit einen Parkplatz frei, oder?
Was spricht dagegen?