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Oberhausens Sparkassen-Chef zu Recht gekündigt

Oberhausens Sparkassen-Chef zu Recht gekündigt

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Foto: privat
Im Prozess um riskante Millionen-Kredite hat der frühere Chef der Stadtsparkasse Oberhausen jetzt vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Duisburg bestätigte Merzigs Abberufung als Vorstandschef.

Oberhausen. 

Mit einem eindeutigen Urteil endete vor dem Landgericht Duisburg das Zivilverfahren Merzig gegen Stadtsparkasse Oberhausen. Karlheinz Merzig, früherer Vorstandsvorsitzender des Unternehmens, hatte sich mit einer Klage gegen den Rauswurf und die Abberufung als Vorstandschef zu wehren versucht. Die 2. Kammer für Handelssachen wies die Klage zurück.

Riskante Kredite in zweistelliger Millionenhöhe waren von der Stadtsparkasse an die Firma SOB, später SUJ vergeben worden. Doch das Unternehmen benötigte dringend noch mehr Geld, das es auf normalem Wege wohl kaum noch erlangt hätte. Die Unternehmensberatung Phoenix schaltete sich ein und beantragte bei der Sparkasse 600.000 Euro – die sie an die SUJ weitergab.

Merzig war im Bilde

Nach Ansicht der Richter sei Merzig darüber genauestens informiert gewesen. Anhand der Zahlenwerke habe ihm klar sein müssen, dass ein plötzlicher Kapitalzustrom bei der SUJ nur von der Phoenix habe kommen können. Darauf, dass Merzig im Bilde gewesen sei, lasse auch der Umstand schließen, dass er Mitarbeiter ausdrücklich zur Eile bei der Kreditbearbeitung aufgefordert habe.

Merzig habe es unterlassen, die zuständige Risiko-Kommission der Sparkasse zu informieren. Stattdessen habe er die Sachlage ganz bewusst verschleiert. Das sei keine grob fahrlässige Handlungsweise mehr, sondern Vorsatz, heißt es in der Entscheidung. Vor diesem Hintergrund sei die Klage des langjährigen Sparkassenchefs unbegründet. Seine sofortige Abberufung als Vorstandsvorsitzender und seine fristlose Kündigung vom 2. Januar 2012 seien wirksam.

1,5 Millionen Euro Streitwert

Sieben Stunden lang war Anfang Mai Beweis erhoben worden. Die 2. Kammer für Handelssachen hatte Zeugen vernommen, deren Angaben nach Ansicht der Richter zuletzt keinen Zweifel mehr daran ließen, dass der Kläger seine kaufmännischen Pflichten verletzt habe.

Auf Merzig kommen nun erhebliche Prozesskosten zu: Der Streitwert des Verfahrens beläuft sich auf 1,5 Millionen Euro. Zu Grunde lagen das einstige Jahreseinkommen des Sparkassenchefs in Höhe von 350.000 Euro und seine langjährige Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender, die er seit 2001 ausübte. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.