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Soziales

Politik muss bei Hartz-IV-Sätzen handeln

09.02.2010 | 18:31 Uhr

"Die Bedarfsänderung war längst überfällig": Linke.Liste und Grüne bewerten das Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes positiv.

„Wir haben das Urteil vor der Agentur erwartet. Um deutlich zu machen, was da passiert, haben wir Flugblätter an die Betroffenen verteilt”, sagt Claudia Leischen, Vorstandsmitglied der F raktion und Vertreterin für Die Linke.Liste im Sozialausschuss. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bezeichnet sie als „Anfang dessen, was von der Sozialbewegung, insbesondere der Linken, seit fünf Jahren gefordert wird. Wir waren von Anfang an der Meinung, dass die Hartz-IV-Leistungen für eine menschenwürdige Existenz nicht ausreichen und eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben nicht ermöglichen. Jetzt wurde die Berechnungsmethode angeprangert. Die Politik muss handeln!” Außerdem sei eingeräumt worden, dass es in bestimmten Fällen besondere Bedarfe gebe, die Berücksichtigung finden müssten.

Für die Betroffenen sei das Urteil ein Teilerfolg. „Die, die jeden Monat kämpfen müssen, haben erwartet, dass Summen dabei herauskommen.”

Dass, sollten sich die Leistungen erhöhen, ein Hartz-IV-Empfänger unter Umständen besser dastehe, als jemand, der einen niedrigen Arbeitslohn erhält, kommentiert Leischen:

Die Gemeinschaft zahlt

„Wenn nicht gewährleistet ist, dass der Lohn zum Leben ausreicht, müssen nicht die Regelleistungen, sondern die Löhne in Frage gestellt werden. Das Lohnniveau ist nicht so, dass immer ein menschenwürdiges Leben möglich ist, die Gemeinschaft zahlt, wenn ergänzende Leistungen notwendig sind.”

„Das Urteil hat keine Auswirkung auf die laufenden Zahlungen des Arbeitslosengeldes II”, sagt Josef Vogt, Pressesprecher der Arge Soda. Die Regelsätze blieben zunächst bestehen. Der Gesetzgeber müsse bis zum Jahresende eine Neuregelung festlegen. Wird es eine Erhöhung geben? „Das kann ich nicht berurteilen. Es wurde lediglich festgestellt, dass der Bedarf falsch ermittelt wurde. Die pauschalierte Festlegung für Kinder ist beanstandet worden. „Sollte es zu Änderungen kommen, brauchen keine neuen Anträge gestellt werden. Die Bezüge werden automatisch angepasst. Eine rückwirkende Festlegung wird es nicht geben.”

„Positiv” bewertet Volker Wilken, Fraktionssprecher der Grünen, das Urteil. „Die Bedarfsänderung, besonders für Kinder und Jugendliche, war längst überfällig.” In Oberhausen sind 27 000 Menschen betroffen. 8800 Kinder und Jugendliche leben in Bedarfsgemeinschaften.

Gudrun Mattern

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