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Gericht

Klage wegen Kinderlärms

27.10.2009 | 14:43 Uhr

Ein Oberhausener Rentner versuchte, wegen Kinderlärms gegen einen Kindergarten zu klagen.

Eine Wippe vor Gericht. Es gibt nichts, was es nicht gibt. Das Spielgerät war Gegenstand des Rechtsstreits „Wissen gegen Bistum Essen”. Und um es vorweg zu nehmen: Die Wippe bleibt, wo sie ist. Auf dem Gelände des katholischen Kindergartens St. Johann in Holten direkt am Zaun zum Nachbargrundstück von Kurt und Iris Wissen. Kurt Wissen (75) zog seine Klage zurück. Allerdings äußerst widerwillig und nicht ohne anzukündigen: „Ich mache was anderes.”

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Kinderlärm als Klagegrund?

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Dem Kläger blieb keine Wahl, weil an seiner Klage so ziemlich nichts stimmte. Schon mit dem Bistum Essen hatte sich der 75-Jährige den falschen Klagegegner ausgesucht. Denn Träger der Kindertagesstätte ist der Zweckverband katholischer Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Essen. Und dann sagte Richter Dr. Bonifacio deutlich: „Es ist gesetzlich keine Anspruchsgrundlage für eine Versetzung der Wippe gegeben.” Kein Grundstückseigentümer sei verpflichtet, bauliche Einrichtungen hin und her zu schieben.

Prozess dauerte nur wenige Minuten

So reichten wenige Minuten aus, um diesen Streit zu beenden, in dem Kläger Wissen gefordert hatte, die Wippe weiter entfernt von seinem Grundstück aufzustellen. Da ihm die Kinder rund um das Spielgerät zu laut sind. Als Beleg hatte Wissen extra Farbilder mitgebracht, die er dem Richter präsentierte. Sie sollten beweisen, die Wippe stünde zu nah an seinem Grundstück. Der Kläger zudem: „Ich will klar stellen, dass die Wippe vorher nicht da stand. Dass die mir nachträglich da hin gesetzt wurde.” Darauf empörte sich der Rechtsanwalt der gegnerischen Partei, Claus Zielinski: „Die Wippe hat man Ihnen nicht da hin gesetzt, sondern zum Wohle der Kinder dort aufgestellt."

Richter Bonifacio versuchte, den Streit salomonisch zu beenden und eine Versetzung des Spielgerätes zu erreichen: „Wären Sie bereit, die Aktion zu bezahlen”, fragte er Wissen. „Das würde ich gerne machen, wenn ich wüsste, ich kriege Ruhe”, erklärte der Kläger darauf zunächst. Um dann sofort einen Rückzieher zu machen. „Aber ich kann Ihnen auch sagen, warum ich es nicht mache, weil die Wippe von Ehrenamtlichen eingebaut wurde, das hat gar nichts gekostet.”

Aufnahmen des Kinderlärms

Um sofort als weiteren Beweis seiner Qualen ein Aufnahmegerät in die Höhe zu halten. „Wollen Sie mal hören, wie laut die Kinder sind?” Das lehnte der Richter entschieden ab, da man ja nicht mal wisse, wo die Aufnahmen entstanden seien. „Ist Ihnen wohl zu laut”, meinte Wisse darauf böse.

Der Kläger wollte dann noch einen Eid ablegen. Der Richter dazu: "Es geht hier um Rechtsfragen, die sind nicht zu beeidigen, die müssen argumentativ gelöst werden." Argumente hatte der Rentner jedoch nicht vorzuweisen.

Andrea Micke und Christian Gerstenberger

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Kommentare
16.03.2010
00:17
Klage wegen Kinderlärms
von ichweisswie | #182

@Blackert
lese ich da weisheit oder demenz?! ich denke zweites.
sei dankbar das die jüngeren deine rente bezahlen (müßen) und da gehören auch die kinder zu.
und der arzt? auch grundschullehrer hängen ihren beruf an den nagel weil sie überlastet sind. als beamter können die sich das unverschämter weise auch erlauben. um den arzt ist es nicht schade!
ich finde es eine unverschämtheit wie sich rentner, die auch mal jung waren, über kinder und der geräuschkulisse beschweren können. ich gönne jedem rentner seine altersruh und auch finde ich sehr viele belastungen die den rentnern seitens der politik auferlegt werden ein absolutes unding, aber sorry, ein kindergarten ist ein muß und jeder rentner der in dessen nähe wohnt hat nur tagsüber was davon. also bitte, ihr rentner, kinderfreude macht nunmal geräusche. meine großmutter ist 2malige urgroßmutter, wohnt auch neben einem kindergarten in OB und freut sich sowohl über die kinder im kindergarten als auch darüber wenn meine kinder zu besuch sind oder sogar über nacht bleiben.

11.03.2010
15:01
Klage wegen Kinderlärms
von Blackert | #181

Wenn ich das alles lese, graust es mich. Wo habt Ihr eigentlich Deutsch gelernt? Insbesondere die deutsche Rechtschreibung? Ansonsten werdet erst einmal so alt wie der Kläger - mein Verständnis für Klagen über Kinderlärmbelästigung nimmt jedenfalls mit jedem Jahr, das ich älter werde, zu. Auch kenne ich einen Kinderarzt, der wegen des nervigen Kinderlärms seinen Beruf an den Nagel gehängt und umgeschult hat.

15.01.2010
17:46
Klage wegen Kinderlärms
von khd04 | #180

auch ich wohne in einem kinderfeindlichen mietshaus. unsere nachbarn haben die miete gekürzt auf grund von kinder-lärm. sie sind vor gericht gezogen und sind damit durch gekommen. der richter war kinderfeindlich,das hat man schon während der verhandlung gemerkt als er von kindern sprach und ihm zitat,wegen eines kindergeburtstags im nachbarhaus ihm die haare zu berge standen.da fragt man sich wo ist die gerechtigkeit?wenn wir tatsächlich in so einer welt leben,empfehle ich meinen kindern lieber keine eigenen zu bekommen.dann wird es bald nur noch alte leute geben,die dann leider auch keine rente mehr bekommen können,weil ja keine jungen da sind ,die ihnen ihre rente bezahlen.und in altersheimen müssen sich die alten gegenseitig selbst versorgen,da ja keine nachwachsenden altenpfleger mehr nachkommen und so weiter.ich danke gott dafür,dass nicht alle alten leute so sind und dass meine kinder liebe großeltern haben,die alle kinder mögen auch wenn sie mal etwas lauter sind.

08.01.2010
08:04
Klage wegen Kinderlärms
von Frod | #179

Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen.

Ich habe selten so einen schlechten und voreingenommenen Zeitungsartikel gelesen. Wichtige Informationen fehlen: Wann, vor welchem Gericht fand der Prozeß statt? Ich kann das

zwar nachschlagen, es gehört aber zu einem Artikel dazu.

Einige Zitate: Schon mit dem Bistum Essen hatte sich der 75jährige den falschen Klagegegner ausgesucht. Denn Träger der Kindertagesstätte ist der Zweckverband katholischer

Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Essen. Dann lag der Kläger mit dem Bistum Essen doch gar nicht so falsch, nur mag der genannte Zweckverband noch eine Unterorganisation

in einer komplizierten Struktur zu sein. Und hatte der Kläger gar keinen Rechtsanwalt? Es hört sich so an, da ihm der Fehler ja von den Autoren des Artikels angekreidet wird,

und das nicht ohne Häme. Ich frage mich, ob die Autoren des Artikels in der Lage wären, selbst eine Klageschrift zu verfassen.

Kein Grundstückseigentümer sei verpflichtet, bauliche Einrichtungen hin und her zu schieben. Nun, der Richter hat offenbar die Klage nicht verstanden, da nicht beantragt

wurde, die Wippe hin und her zu schieben. Hin und her bedeutet mehrmals in verschiedene Richtungen schieben. Der Kläger hat nur beantragt, die Wippe einmal zu versetzen.

Als Beleg hatte Wissen [der Kläger] extra Farbilder mitgebracht, die er dem Richter präsentierte. Wieder dieser spöttische Unterton. Es ist doch völlig normal, daß vor Gericht

Bilder, Lagepläne etc. vorgelegt werden.

Die Wippe hat man Ihnen nicht da hin gesetzt, sondern zum Wohle der Kinder dort aufgestellt. Man hat sie vielleicht zum Wohle der Kinder aufgestellt, aber nicht zum Wohle der

Kinder DORT aufgestellt. Den Kindern ist es einerlei, an welcher Stelle sie schaukeln. Man muß sich schon fragen, warum die Wippe ausgerechnet am Nachbargrundstück stehenbleiben

soll. Aus dem Film war ersichtlich, daß das Spielplatzgelände groß genug ist.

Die Kindergärtnerinnen sind doch die ersten, die sich krank melden und über ihre schlechten Arbeitsbedingungen jammern, weil sie den ständigen Lärm nicht mehr aushalten. Schon

mal von der Lärmampel gehört? (Bitte in eine Suchmaschine eingeben: Lärmampel Kindergarten)

Argumente hatte der Rentner jedoch nicht vorzuweisen. Der Rentner hat im Film gute Argumente genannt, warum die Umsetzung der Wippe erforderlich ist. Die ebenfalls zu Wort

gekommene Kindergartenleiterin nannte dagegen keinen konkreten Grund, warum die Wippe ausgerechnet am Nachbarzaun bleiben soll.

04.11.2009
10:19
Klage wegen Kinderlärms
von don | #178

Soll sich ein Hobby suchen wo er nicht zuhause rumsitzt, die Musik lauter oder alternativ das Hörgerät leiser drehen.

Bei manchen Menschen pack ich mir nur an den Kopf.

03.11.2009
21:07
Klage wegen Kinderlärms
von Otto99 | #177

#Artus1980

DEINE Kinder zahlen jedenfalls nicht seine Rente. Da sich Doofheit meistens vererbt, werden sie schwer einen Job bekommen.

03.11.2009
16:25
Klage wegen Kinderlärms
von Artus1980 | #176

Gottseidank sitzen die Politiker schon an einem Gesetzesentwurf,was Klagen gegen Kinderlärm unmöglich machen soll!!!
Also Kinder an die Macht und klingelt doch Reihenweise an Herrn Wissens Türe,und ladet Eure Freunde dazu noch ein!!!
Dann braucht ihr als spätere Steuerzahler das Rentenpack nicht noch zu zahlen.
Herrn Wissen scheint nicht bewusst zu sein,wer ihm seine Rente zahlt.
Kinder sind unsere Zukunft!!!

29.10.2009
22:16
Klage wegen Kinderlärms
von der kommissar | #175

Wissen, sie haben recht. Ich sage Festnehmen, das kleine Pack!
Gut das es noch anständige Bürger wie sie gibt.
Zeigen sie alle an,
klagen sie durch alle Instanzen,
setzen sie Zeichen!
Haut den Blagen auf die Pfoten, dann herrscht wieder Ruhe!

28.10.2009
22:23
Blockierter Kommentar.
von Thomas.Lau | #174

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

28.10.2009
22:15
Klage wegen Kinderlärms
von Radaubruder | #173

Nein die kleinkarierten Spießer sind nicht mehr geworden . Es sind die die sich nicht an die Regeln halten wollen mehr geworden.Keine Rücksichtnahme mehr üben ist doch viel leichter. Radau machen bis der Putz von den Wänden fällt ist das was gefällt ! Und damit kann ich mich brüsten !

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