Jeder dritte Arbeitslose rutscht direkt in Hartz IV
26.08.2012 | 20:40 Uhr 2012-08-26T20:40:00+0200
Der DGB schlägt Alarm: 2000 Menschen, die im vergangenen Jahr in Oberhausen ihre Arbeit verloren, haben trotz Beitragszahlungen in die Sozialversicherung keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Sie rutschten gleich in Hartz IV ab. Das bringt auch für die Stadt höhere Kosten.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) schlägt Alarm: Jeder Dritte, der in Oberhausen seinen Arbeitsplatz verliert, rutscht direkt in Hartz IV. Im vergangenen Jahr seien in Oberhausen insgesamt 6512 Beschäftigte aus einer sozialversicherten Tätigkeit arbeitslos geworden, berichtet der DGB der Region Mülheim-Essen-Oberhausen. 30 Prozent – also 2000 Menschen – hätten trotz Beitragszahlungen für die Sozialversicherung keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, sondern seien unmittelbar in Hartz IV gestürzt. Als Folge muss die Stadt höhere finanzielle Lasten tragen.
Dramatischer als im Bund
In Oberhausen ist die Situation damit noch dramatischer als im Bundesvergleich: Zahlen des DGB zufolge rutscht in Deutschland jeder vierte Arbeitslose direkt nach dem Verlust seiner Stelle in Hartz IV. Die Zahl der Betroffenen ist demnach zwischen 2008 und 2011 bundesweit um 18,7 Prozent gestiegen.
Besonders kritisch ist die Situation für Leiharbeiter und Beschäftigte des Gastgewerbes: In Oberhausen seien im Gastgewerbe 40 Prozent derjenigen, die ihren Job verloren, gleich zu Hartz-IV-Empfängern geworden, von den Leiharbeitern sogar 50 Prozent.
Insgesamt 6512 Menschen haben nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit und des DGB im vergangenen Jahr ihre sozialversicherte Tätigkeit in Oberhausen verloren. 4513 von ihnen hatten Anspruch auf Arbeitslosengeld I (69,3 Prozent), 1999 fielen in Hartz IV (30,7 Prozent).
931 Leiharbeiter verloren ihren Job. 470 von ihnen bekamen ALG I. Ihnen standen 461 gegenüber, die direkt in Hartz IV gehen mussten.
Im Gastgewerbe verloren 294 Menschen ihren sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz (ALG I: 179, Hartz IV: 115)
Im verarbeitenden Gewerbe gab es 489 von Arbeitslosigkeit Betroffene (ALG I: 399; Hartz IV: 90).
Normalerweise haben Beschäftigte, die ihren Arbeitsplatz verlieren, Anspruch auf das aus Sozialbeiträgen finanzierte Arbeitslosengeld I. „Doch ein großer Teil der Arbeitslosen fällt durch die Maschen des Sozialversicherungssystems und verarmt“, so der DGB. Denn wer arbeitslos wird und in den vergangenen zwei Jahren nicht mindestens 12 Monate in einem sozialversicherten Beschäftigungsverhältnis stand, rutscht direkt in die Fürsorgeleistung Hartz IV. „Die soziale Sicherungsfunktion der Arbeitslosenversicherung hat sich mit den Hartz-Gesetzen und der Ausweitung befristeter und prekärer Beschäftigung deutlich verschlechtert“, so der Gewerkschaftsbund.
Der DGB-Regionalvorsitzende Dieter Hillebrand weist darauf hin, dass dadurch die Stadt höhere Kosten schultern muss: „Da die Stadt Oberhausen weitgehend die Mietkosten für alle Hartz-IV-Empfänger übernehmen muss, wird sie durch die Sicherungslücken des Sozialversicherungssystems und die Politik des Heuern und Feuerns insbesondere in der Leiharbeit in besonderer Weise belastet.“
Der DGB fordert, die Regelungen der Arbeitslosenversicherung besonders für kurzfristig Beschäftigte zu verbessern. Insbesondere soll die Rahmenfrist, in der der Anspruch erworben werden kann, wieder von 24 auf 36 Monate verlängert werden. Alle, die in den vergangenen drei Jahren mindestens 12 Monate beschäftigt waren, würden dann wieder Arbeitslosengeld I erhalten.
23:47
Dies zeigt, was den Südstaaten (Griechenland, Italien, Spanien, Frankreich) bevorsteht auch den Abbau des Mindestlohn, haben wir bereits.
Die Löhne und Gehälter sind schon heute zu gering,
Das Arbeitslosengeld müßte von den Unternehmen vom vorenthaltenen Lohn
nicht von der Allgemeinheit aufgestockt werden.
Die Konzerne halten weiterhin ihre Gewinne und haben die Enlassung von weiteren tausenden angekündigt.
Wo bleiben die Hochrechnungen des effektiven Mehrbedarfs der Stadtkämmerer.
22:01
@FrankNeu
Es ist ja nicht mal ein leistungsorientiertes System! Um Leistung, bzw. deren angemessene Bezahlung geht es doch schon lange nicht mehr. Viele im Niedriglohnsektor wäre satte Mittelständler, wenn ihre Leistung gerecht entlohnt würde.
Andererseits gibt es gerade im gehobenen und höheren Einkommensbereich erschreckend viele, die kaum noch etwas tun. Und nein, sie tragen nicht mal die Verantwortung. Dieses Verblödungs-Argument kenn ich noch aus den 80-ern. Vielleicht war es damals mal wahr. Heute ist es das längst nicht mehr. Als Beispiel erlaube ich mir den Hinweis auf die Stadtparkasse Oberhausen und deren Kreditreinfall...
Es ist skandalös, wie sich die Billiglohnunternehmer vom Staat subventionieren lassen. Als nichts anderes ist der Hinweis, sich doch als Aufstocker beim Amt zu melden, zu verstehen. Und der Staat? Macht mit! Man sollte in Brüssel prüfen lassen, ob diese Art der Subvention überhaupt zulässig ist.
21:18
Überall wird von den Medien dieser rot-grüne Schritt als richtig dargestellt. Die Einführung von Hartz IV wird als sozial gerecht angepriesen.
Tatsache ist, dass eine weitere Unterschicht geschaffen wurde, welche unter der normalen Unterschicht liegt. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
Anstatt Arbeitslose zu fördern und weiterzubilden, versucht man sich dieser Gruppe in Zeitarbeitsfirmen zu entledigen.So verursachen sie die geringsten Kosten. Wie soll dadurch eine positive Entwicklung für die Arbeitssuchenden und den Staat gefördert werden? In Zukunft wird jeder arbeitsfähige Mensch gebraucht. Dann sorgt dafür, dass die Menschen auch die Möglichkeit dazu bekommen in ihrem Leben etwas zu erreichen.
Wenn sich nicht bald an unserem unsozialen und nur leistungsorientierten System etwas ändern wird, dann wird es definitiv zusammenbrechen.
"Friede den Hütten und Krieg den Palästen." Solche historischen Ereignisse kommen immer wieder in der Geschichte vor.
09:44
Fakt ist doch, das man als Zeitarbeitnehmer oft so viel bzw. wenig verdient (IGZ/BZA), dass man aus dem Leistungsbezug (Aufstockung) erst gar nicht herauskommt. Da spielt es keine Rolle mehr, ob man einen Anspruch auf ALG I erworben hat oder nicht.
Bei den Zeitarbeitsfirmen heisst es doch bei dem Vorstellungsgespräch häufig schon: Gehen Sie doch zum Amt, dort können Sie zu Ihrem Lohn ergänzend ALG II beantragen.