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Justiz

Im Streit in den Hals geschnitten

02.07.2010 | 13:42 Uhr
Im Streit in den Hals geschnitten

Oberhausen.Ein 44-jähriger Mülheimer verletzte im Streit einen Kontrahenten mit einem Messer - und wird dafür vom Amtsgericht nun zu 27 Monaten Gefängnis verurteilt.

Keiner weiß mehr so genau, wieso und warum man sich eigentlich gestritten hatte, wie die Konfrontation schließlich eskalierte. Die Folgen dieses Streits, der Anfang Mai in einem Nachtkiosk an der Hermann-Albertz-Straße entbrannte, werden beide Kontrahenten noch lange beschäftigen: Der eine wurde gestern am Amtsgericht von Richter Peter Dück zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt, sein Kontrahent ist wahrscheinlich für sein Leben gezeichnet.

Der 44-jährige Angeklagte hatte ihm im Laufe einer heftigen Diskussion plötzlich einen Schlag versetzt und dabei mit seinem Taschenmesser, das er in der Hand hielt, am Hals getroffen und den Hauptnervenstrang der linken Gesichtshälfte durchtrennt. Diese ist nun komplett gelähmt, der in Essen lebende Mann kann nicht einmal mehr sein linkes Auge schließen.

Dass es für ihn am Donnerstag vor Gericht nicht gut aussah, war dem angeklagten Mülheimer offenbar bewusst.

Es war keine Notwehr

Von der Notwehr-Variante, die er noch in einer früheren Vernehmung aufgetischt hatte, war nicht mehr die Rede – er räumte die Tat ein und bedauerte die Folgen „außerordentlich“, so sein Verteidiger.

Für Richter Peter Dück war dies allerdings zu wenig: Zu oft habe er erlebt, dass im Strafprozess bedauert und eingeräumt werde, im Zivilprozess aber, wenn es um finanzielle Entschädigung geht, davon keine Rede mehr ist nach dem Motto: neuer Prozess, neues Glück. Der Angeklagte, der seit Ende 2009 arbeitslos ist, akzeptierte ein so genanntes Schuldanerkenntnis, verbunden mit der Verpflichtung, 10 000 Euro Schmerzensgeld nebst Zinsen an den geschädigten Essener zu zahlen.

Das Geld dürfte den Mann allerdings nicht sonderlich milde stimmen. Die Ärzte haben seine Chance auf weitere Heilung bei 50:50 angesiedelt, so der Essener gestern im Zeugenstand.

Als die Verteidigung von ihm wissen wollte, ob es zutreffe, dass er ein Zuhälter sei und dass er schon einmal an einer Schießerei im Oberhausener Rotlichtviertel beteiligt war, verwies der Richter darauf, dass dies nicht relevant sei: „Selbst wenn er vor zwei Jahren rumgeschossen hätte wie ein Weltmeister, hat das mit diesem Fall überhaupt nichts zu tun.“

Schlechtes Schlusswort

Ebenso wenig wie seine etwaigen oder tatsächlichen Verbindungen ins Rotlicht-Milieu.

So kam es zu dem Urteil, zu dessen Höhe der Angeklagte mit seinem Schlusswort noch gehörig beigetragen hatte. Er würde sich für alles entschuldigen, wenn es etwas zu entschuldigen gäbe, so der 44-Jährige, der den Geschädigten bei diesen Worten keines Blickes würdigte. „Das beweist, dass Ihr Geständnis rein taktischer Natur war. Wer echte Reue zeigt, dem kommen wir entgegen“, so der Richter. In diesem Falle sah er keine Veranlassung dazu. Der vierfache Familienvater aus Mülheim habe sich die Schwere der Strafe zum großen Teil selbst zuzuschreiben.

Joachim Bäumer

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Kommentare
02.07.2010
15:07
Blockierter Kommentar.
von Willi Wurst | #1

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