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Jugendkriminalität

Gute Sozialprognose beeindruckt Amtsgericht Oberhausen nicht

17.05.2011 | 00:00 Uhr
Gute Sozialprognose beeindruckt Amtsgericht Oberhausen nicht
Mit Hilfe von Vater Volkhard arbeitet Philipp Ramseger an seiner Zukunft. Jetzt soll ein Haftbefehl aus 2005 gegen Phillip vollstreckt werden. Foto: Christoph Wojtyczka

Oberhausen.   2225 Tage nach einem brutalen Überfall soll Philipp Ramseger in eine JVA, obwohl der junge Mann kurz vor einem Schulabschluss steht. Lehrer und Eltern sind geschockt. Reagierte die Justiz zu langsam? Eine Spurensuche in Oberhausen.

Philipp Ramseger ist 2005 vom Amtsgericht Oberhausen zu einer zehnmonatigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Sechs Jahre später macht der einstige Schulverweigerer seinen Abschluss nach, hat einen Ausbildungsplatz in Aussicht. Jetzt soll er in eine Justizvollzugsanstalt.

Wie kann das sein? Amtsgerichts-Direktor Berthold Bendorf sagt: „Der Aufenthaltsort des Jungen war uns nicht bekannt.“

Die Tat:
12. April 2005, 3 Uhr nachts. Philipp Ramseger, 18, zieht mit zwei Kollegen (16 und 20) durch den Stadtteil Schwarze Heide . Sie klingeln bei einem Bekannten. Als dieser die Wohnungstür öffnet, schlägt Philipp Ramseger zweimal mit einem Baseball-Schläger kräftig auf ihn ein. Die Dreierbande hat es auf eine Geldkassette abgesehen. Doch die ist leer. Nun nehmen sie eine Digitalkamera und ein Portemonnaie mit. Das Opfer läuft den Einbrechern nach, fordert die Geldbörse zurück. Ramseger überreicht sie ihm. Einige Tage später wird die Digitalkamera zurückgegeben.

Das Urteil:
Am 31. August 2005 werden die Jugendlichen verurteilt: schwerer Raub im minder schweren Fall. Der Angeklagte Philipp Ramseger wird zu einer Jugendstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Wegen schädlichen Neigungen, wie es im Urteil heißt. Ein zweiwöchiger Arrest, den er nur kurz vor der Tat im März 2005 wegen einer Beleidigung samt Diebstahl verbüßt hatte, habe ihn „offensichtlich gänzlich unbeeindruckt gelassen“, erklärt der zuständige Richter Karl-Heinz Carra.

Das Ende der Bewährung:
Die Bewährung ist im Dezember 2007 widerrufen worden. Philipp Ramseger hatte Auflagen nicht erfüllt, hielt Termine mit dem Bewährungshelfer nicht ein und versäumte, seine 80 Sozialstunden sowie ein Anti-Aggressionstraining zu absolvieren. Im Januar 2008 ist er zum Strafantritt „geladen“ worden, wie es im Juristendeutsch heißt. Philipp Ramseger folgte der Einladung nicht. Nach einem Beugearrest während der Bewährungsstrafe – einer Arrest-Maßnahme, die nur angeordnet wird, wenn die Uhr bereits fünf vor zwölf schlägt – musste er für einen Monat in eine psychiatrische Anstalt eingeliefert werden. Dort, so behauptet der heute 24-Jährige, sei er für haftunfähig erklärt worden. Er habe gedacht, nun sei die Strafe abgegolten.

Die Vollstreckung:
Anfang Februar 2011 kam ein Brief, der ihn aus allen Wolken fallen lies. Nun solle der Haftbefehl vollstreckt werden. „Philipp, was hast du wieder angestellt?“, fragte der besorgte Vater, Volkhard Ramseger, Diplom-Kaufmann. „Nichts, gar nichts. Das muss immer noch die Sache von damals sein.“ Es war die Sache von damals.

Am 6. Mai 2011 erfährt Ramseger, dass sein Handy für die letzten 80 Tage sowie zukünftig drei Monate geortet werden darf. Er hat sich offenbar nicht ordnungsgemäß umgemeldet, als er bei seiner Großmutter einzog. Doch er besucht die Volkshochschule, bezieht Sozialleistungen und an ihn gerichtete Schriftstücke erreichen die Adresse seiner Großmutter. Wenn die Justiz ihn hätte finden wollen, sie hätte es innerhalb von drei Jahren wohl schaffen können.

Amtsgericht Oberhausen: „Hier hat kein Jugendrichter überreagiert.“ Foto: Hayrettin Özcan / WAZ FotoPool

Philipp sitzt am Küchentisch in der Wohnung seines Vaters, legt das Oxford-Wörterbuch für seine Englisch-Hausaufgaben zur Seite. „Ich habe damals Scheiße gebaut. Ich bereue, was ich getan habe, aber ich kann es nicht mehr rückgängig machen.“

Erst seit März 2010 hat das Scheidungskind wieder Kontakt zu seinem Vater, den er früher als zu streng empfand. Mit ihm erarbeitete er einen Masterplan Zukunft, holt jetzt seinen Schulabschluss nach. Sein Vater sagt: „Philipp ist vom Saulus zum Paulus geworden.“ Das sind bedeutungsschwere Worte. Alles nur Sozialromantik?

Hinter vorgehaltener Hand sagen Mitarbeiter der Stadt, die Ramseger persönlich kennen, dass „es vorbildlich sei, was Philipp mit seinem Vater in den vergangenen eineinhalb Jahren erreicht hat.“ Ein Kriminologe der Ruhr-Universität Bochum mutmaßt, ohne die Akte genau zu kennen: „Ganz offensichtlich hat da ein Jugendrichter etwas über das Ziel hinausgeschossen oder geschlampt.“ Amtsgericht-Direktor Berthold Bendorf widerspricht vehement. Dass der Haftbefehl erst jetzt vollstreckt würde, habe nichts mit einem über die Strenge schlagenden Jugendrichter zu tun. „Das ist kein Einzelfall.“

Warum Ende März 2011 nicht einmal die Vollstreckung aufgeschoben wurde, bis Ramseger im Sommer seinen Hauptschulabschluss in der Tasche hat, begründet Bendorf nicht. Er könne nun im Vollzug zeigen, was er für ein guter Junge geworden sei, soll ein Richter am Telefon gesagt haben.

Gute Sozialprognosen: Positive Sozialprognosen beeindrucken das Gericht nicht. Sein Politik- und Geschichtslehrer, Ludger Mels, lobt, dass Philipp auf dem „richtigen Weg“ und gut integriert sei. Er bringe schulische Leistungen, die ihm eine stabile Zukunft ermöglichen und habe nun wieder familiären Halt. Ein weiterer Lehrer schreibt in einer Beurteilung, dass Philipp Ramseger „in keinster Weise“ aggressiv oder konfliktfreudig, sondern zurückhaltend und rational sei.

Tobias Fülbeck

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Kommentare
19.05.2011
12:32
Gute Sozialprognose beeindruckt Amtsgericht Oberhausen nicht
von Murphy07 | #41

# Gegenargumente und und eine andere Sichtweise in der sache und dem Täter gegenüber ist also Populismus....die Titulierung der Beitragsschreiber als Schreiberlinge finde ich auch höchst bedenklich und erweckt den Eindruck, dass hier jemand glaubt er steht über allen und nur er / sie hat die Weisheit dieser Welt gefressen!!!!!!!!!!!!!!!
Entweder schreibt hier der Vater oder der Reporter!!! Ich glaube jeder in der Gesellschaft hat hat Recht seine Sichtweise zu Täter und Opfer zu schreiben und keiner hat diese Schreiber als Populisten zu bezeichnen.
Die Straftat wurde böswillig mit einem Baseballschläger durchgeführt.....Populismus?????????????
Ich halte auch nichts vom Schauspieler Till Schweiger, aber was er in einer Fernsehsendung gesagt hat stimmt....wie auch hier wieder zu sehen......DIE OPFER SIND IMMER DIE DUMMEN......es wird immer um mehr Verständnis für den Täter gefordert......
Verkehrte Welt...
Und wenn man eine andere Meinung ist wird man noch als Populist bezeichnet.......das sagt alles aus....

19.05.2011
11:42
Gute Sozialprognose beeindruckt Amtsgericht Oberhausen nicht
von Digitus | #40

Tat, Strafe und Resozialisierung
Nachdem ich nun alle 38 Kommentare gelesen habe, finde ich es teilweise erschreckend wie mit diesem Thema umgegangen wird. In der Regel populistisch, wenig differenziert und nicht Lösungsorientiert.
Die Zeiten ändern sich und Menschen auch. Eine Entwicklung, die in vielen Kommentaren einfach ausgeklammert wird. Es wird das Jahr 2005 und die Straftat als „Status Quo“ verankert. Es sind sechs Jahre vergangen.
Ein junger Mann hat in der Vergangenheit Straftaten begangen für die er 2005 rechtskräftig verurteilt wurde. Danach ist er nicht mehr auffällig geworden. Das die Haftstrafe erst jetzt in 2011 vollstreckt werden soll, wo der junge Mann zwei Monate vor seinem Schulabschluss steht, ist für mich unverständlich.
In der Vergangenheit sind viele Fehler passiert, sowohl bei dem jungen Mann als auch bei der Justiz.
Die jetzige Strafe nach sechs Jahren kann nicht mehr als Konsequenz und damit als Bezug zu der Tat gesehen werden. Strafe muss unmittelbar erfolgen und nicht erst nach sechs Jahren. Man hätte den jungen Mann direkt nach Nichterfüllung der Bewährungsauflagen seiner gerechten Strafe zuführen müssen. Dies soll nicht heißen, dass er straffrei ausgehen soll. Aber dies will er auch selber nicht. Wie sich aus dem Artikel ergibt bereut er seine Taten und hat das Gericht darum gebeten die alte Bewährungsauflage wieder aufleben zu lassen.
Aber fragen wir uns doch einmal, was der Strafvollzug bewirken soll.
Der Vollzug der Jugendstrafe dient dem Ziel, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.(siehe § 2 Abs. 1 JStVollzG NRW)
Zur Erreichung des Vollzugszieles sind bei allen Gefangenen die Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die Bereitschaft zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Lebensführung in Achtung der Rechte anderer zu wecken und zu fördern.(siehe § 2 Abs. 1 JStVollzG NRW)
Die erzieherische Arbeit ist demzufolge ausgerichtet, junge Gefangene in Ihrer geistig-seelischen Entwicklung nachhaltig zu fördern und schädlichen Neigungen i. S. v. §17 Abs. 2 JGG in geeigneter Weise entgegenzuwirken.
Aufgabe einer Anstalt des offenen Vollzuges ist es auch, durch allgemeine und gezielte Überwachungsmaßnahmen Vorsorge zu treffen, so dass von den jungen Gefangenen keine Gefährdung für die Bevölkerung ausgeht.
Aus dem Bericht kann man entnehmen, dass der junge Mann eigentlich schon da angekommen ist, wo ihn die Strafe (hier Haftantritt) hinbringen soll.
• Er ist sozial integriert und hat familiären Halt und Unterstützung.
• Er hat eine eigene Wohnung.
• Er besucht die VHS und macht seinen Hauptschulabschluss nach.
• Er hat eine Ausbildungsstelle in Aussicht.
• Die Sozialprognosen von Lehrern sind positiv.
• Er hat sich öffentlich mit Namen und Foto zu seinen Taten bekannt
Aus meiner Sicht wäre es ratsam, die alte Bewährungsauflage wieder aufleben zu lassen und darauf zu achten, dass diese auch eingehalten wird. In der jetzigen Situation würde der sofortige Haftantritt mehr Schaden anrichten als Nutzen bringen. Weitere Betreuungs- und Erziehungsmaßnahmen wären sofern erforderlich einzuleiten.
Erstaunlich finde ich es, wie ein Opfer (Pucky2) einer früheren Gewalttat zu diesem Thema Stellung nimmt (nachzulesen #32). Ein Opfer hat mehr Verständnis als viele Schreiberlinge, die sich als vermeintliche Vertreter der Opfer hervortun. Ob eine Täter / Opfer Aussprache oder Ausgleich stattgefunden haben weiß man nicht und geht aus dem Bericht auch nicht hervor. Das Opfer leiden und dies oft auch ein Leben lang ist unbestritten und traurig. Aber generalisierende und pauschalierende Statements wie „Die Opfer haben fast immer lebenslänglich“ oder „…nur es gibt noch mehr Opfer und die leiden immer noch…“ sind reiner Populismus.
Wenn man nach Vorne geht, dann muss man auch nach Vorne schauen und nicht nach Hinten. Aus der Vergangenheit können wir nur für die Zukunft lernen, rückgängig machen können wir die Vergangenheit leider nicht. Ich glaube der junge Mann hat gezeigt, dass er auf „dem richtigen Weg ist“.

18.05.2011
12:16
Gute Sozialprognose beeindruckt Amtsgericht Oberhausen nicht
von Murphy07 | #39

# 38 ich gehe einmal davon aus ...dass zur Zeit die Gesellschaft schon für den Täter zahlt damit er sein Auskommen hat...schließlich hatver Anspruch auf die Grundsicherung!!!!!!!!!!!!!
Deine Frage was wird den aus ihm, wenn er jetzt in den Knast muss????die hätte er sich stellen sollen als mit einem Baseballschläger los zog....
Ich finde es schon anmaßend, wenn jetzt die Gesellschaft, Richter und Andere dazu herangezogen werden zur Entschuldigung...ihm ging es ja so schlecht...er musste solange warten...ich will nicht wiederholen was ein Vorschreiber festgestellt hat...eine Frage..warum hat er bei der Jutizbehörde nicht nachgefragt...hallo was ist mit meinem Fall und ich bin Umgezogen.....den Wille hatte er nicht....WARUM!!!!!!!!!!!!!!!!!!

17.05.2011
23:51
Gute Sozialprognose beeindruckt Amtsgericht Oberhausen nicht
von Pucky2 | #38

@ #37

1. ich habe nie behauptet, dass irgendeiner der Kommentatoren ein Henker sei.

2. Richtig, es gibt viele Geschädigte... und ich tippe mal, 99% hier sind keine Opfer von Gewalttaten.

Was wird denn wohl aus ihm, wenn er jetzt die Haft sofort antreten muss? Kein Abschluss, keine Lehre, keine bürgerliche Zukunft. Dafür lernt er im Knast neue Freunde kennen.
Was meinen sie wohl, wie er nach der Haftverbüßung reagieren wird, wenn er für seine Lebensplanung keine Chance hat?... und welche Tipps wird er wohl von seinen neuen Freunden bekommen? Na ob wir da nicht noch weitere Straftaten Vorschub leisten?

Hauptsache die Gesellschaft hat ihre Rache und es ist vermeidlich Gerechtigkeit ergangen... so eine Einstellung hatte ich nicht, als der Täter in meinem Fall gefasst wurde.

Ich bleibe dabei, das Training und die Sozialstunden kann er jetzt auch machen... die Strafe bleibt auf Bewährung und vielleicht haben wir auf Dauer ein nützliches und rechtschaffenes Mitglied der Gesellschaft, vor dem keiner mehr Angst haben muss und der keinem auf der Tasche liegt.

übrigens, so ein Tag Haft kostet uns Steuerzahlern viel Geld

17.05.2011
22:39
Gute Sozialprognose beeindruckt Amtsgericht Oberhausen nicht
von Murphy07 | #37

# Ich habe für vieles Verständnis und man sollte die Meinung Anderer auch akzeptieren # 33 ...nur es gibt noch mehr Opfer und die leiden noch heute!!!!!!!!
Wer eine andere Meinung hat ist noch lange kein Henker.....und ein Baseballschläger ist noch lange nicht ein Zahnstocher!!!!!!!!!!

17.05.2011
22:38
Gute Sozialprognose beeindruckt Amtsgericht Oberhausen nicht
von joergel | #36

Erst ein zweiwöchiger Arrest, den er nur kurz vor der Tat im März 2005 wegen einer Beleidigung samt Diebstahl verbüßt hatte, aber ihn offensichtlich gänzlich unbeeindruckt hat. Dann die erneute Straftat mit dem Urteil auf Bewährung. Dabei Auflagen nicht erfüllt, Termine mit dem Bewährungshelfer nicht eingehalten, seine 80 Sozialstunden sowie ein Anti-Aggressionstraining versäumt...
Frage: Wieviel 2te, 3te und nochmehr Chancen soll man so einem noch einräumen?
Wie lange sollen der Staat und das Volk in dessen Namen Urteile gefällt werden sich noch von diesem Jugendlichen vorführen lassen?

17.05.2011
21:41
Gute Sozialprognose beeindruckt Amtsgericht Oberhausen nicht
von leol33 | #35

Mir scheint es auch so, als ob die meisten auf den Zug aufspringen...der ist ein Schläger, der muss weg.....einmal Schläger, immer Schläger... das sind die typischen Parolen.... Jeder hat eine 2te Chance verdient, auch ein ehemaliger Schläger. Er muss jetzt zeigen, dass er sich um 180 Grad gedreht hat, alles andere wäre für diesen jungen Mann wahrscheinlich der Untergang - ich würde mir wünschen, dass manche Leser diesen Bericht etwas differenzierter sehen.

17.05.2011
21:21
Gute Sozialprognose beeindruckt Amtsgericht Oberhausen nicht
von Pucky2 | #34

@ #33

danke leol33, ich dachte hier gebe es nur noch rachsüchtige Schreiberlinge.

Wenn es wieder öffentliche Hinrichtungen geben würde, bräuchte sich der Henker im Ruhrgebiet jedenfalls nicht um Zuschauer sorgen ;-))

17.05.2011
21:10
Gute Sozialprognose beeindruckt Amtsgericht Oberhausen nicht
von leol33 | #33

Der Junge hat sich wahrscheinlich wirklich verändert, dass bestätigen ja auch die Lehrer. Es scheint mir, dass er als Scheidungskind den falschen Umgang hatte, aber das ist keine Entschuldigung für seine Tat. Ob er nun wirklich die Haft antreten sollte, finde ich fraglich, denn die Sozialprogosen scheinen gut zu sein (Schulabschluss, Ausbildung in Aussicht) und was passiert nach der Haftstrafe, ob er dann nicht wieder in dieses Umfeld gerät ???? Mein Erachtens sollte der junge Mann die nächsten Jahre Sozialstunden leisten (UND DIE AUCH ANTRETEN!) und da zeigen dass er sich vom Saulus zum Paulus gewandelt hat. Da kann er wirklich gute Taten vollbringen und unsere Steuergelder werden verschont!! Darüber sollte die Justizia vielleicht mal nachdenken?!?

17.05.2011
20:59
Gute Sozialprognose beeindruckt Amtsgericht Oberhausen nicht
von Pucky2 | #32

bevor hier wieder alle schreien, schreibe ich es direkt am Anfang. Ich war auch schon Geschädigter bei einem schweren Raub... also ich weiß, wie sich ein Opfer fühlt.

Wenn der Bericht alle Tatsachen wirklich wiedergibt, dann sollte die Strafe bei ihm zur Bewährung ausgesetzt werden. Warum soll man ihm jetzt die Zukunft verbauen, wo er endlich auf dem richtigen Weg ist. Wenn er jetzt in Haft muss, dann haben wir garantiert einen Hartz-IV-Bezieher auf lange Zeit mehr. Er soll seinen Abschluss machen, die Lehre antreten und die Sozialstunden kann er ja jetzt nachholen.

Tat und Strafe haben jetzt nach all den Jahren keinen Bezug mehr zueinander, jetzt wäre die Haft nur noch Unrecht. Wenn der Staat nicht in der Lage ist, die Strafe sofort zu vollstrecken, dann kann man es dem jungen Mann nicht anrechnen.

Und der Spruch, er hätte sich nicht umgemeldet - Blödsinn - wenn sie ja sein Handy ständig orten konnten, dann wussten sie auch wo er war. Die Justiz soll doch jetzt nicht so tun, als wäre er untergetaucht.

Ich finde es übrigens sehr schlimm, dass hier viele schreiben, die sich ein Loch in den Bauch freuen, dass durch den Staat ein Leben verpfuscht wird!

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