Fristlose Kündigung
Fette Beute
29.07.2009 | 18:56 Uhr 2009-07-29T18:56:00+0200Über 1,30 Euro als Basis zur fristlosen Kündigung, wie sie seit Monaten in den Schlagzeilen sind, kann der Oberhausener Rechtsanwalt Hans Henning Klingen nur müde lächeln. Er schlägt sich derzeit mit einem Centbetrag herum, der im Hundertstelbereich liegt.
Seinem Mandanten, dem aus Nordafrika stammenden Arbeiter Mohammed Sheikh, wurde fristlos gekündigt, weil er am Arbeitsplatz mit dem Strom seines Arbeitgebers sein Handy aufgeladen hat. „Ein Straftatbestand”, sagt der Chef von Jawa Industrie-Dichtungen am Max-Planck-Ring. „Kein Grund für eine fristlose Kündigung”, sagt der juristische Beistand des vierfachen Familienvaters, der seit mehr als 14 Jahren bei Jawa arbeitet. Auch das Arbeitsgericht neigt wohl zur Auffassung des Rechtsanwaltes von Sheikh: Die vorläufige Einschätzung des zuständigen Richters sieht weder einen außerordentlichen noch einen ordentlichen Kündigungsgrund in dem „Straftatbestand”. Wegen hinreichender Erfolgsaussichten wurde dem Kläger Prozesskostenhilfe gewährt.
0,014 Cent (0,00014 Euro) ermittelte ein Fachingenieur als Stromkosten für eine Ladung des Handys von Mohammed Sheikh, dagegen müsste die Kassiererin Barbara E., die als „Emmely” wegen eines angeblich unterschlagenen Pfandbons im Wert von 1,30 Euro gefeuert wurde, eigentlich als „Schwerverbrecherin” gelten, teilt Rechtsanwalt Hans Henning Klingen eine sarkastische Einschätzung seines „Falles”. Bei 200 Arbeitstagen pro Jahr und täglicher Handy-Aufladung hätte Mohammed Sheikh dreieinhalb Jahre gebraucht, um einen Euro zu erbeuten. Hans Henning Klingen: „So ein Fall ist mir in mehr als dreieinhalb Jahrzehnten als Jurist noch nicht untergekommen.” Zumal von den Mitarbeitern gefordert werde, gegebenenfalls auch außerhalb der Arbeitszeit erreichbar zu sein.
In der fristlosen Kündigung vom 5. Juni 2009 verweist der Arbeitgeber auch darauf, dass Mohammed Sheikh trotz Verbotes seinen Arbeitsplatz fotografiert habe. Er wollte seinem Sohn die Maschine zeigen, an der er arbeitet, auch das sei kein Kündigungsgrund, man könne kaum von Betriebsspionage sprechen, so der Anwalt.
Seit mehr als 20 Jahren lebt der Nordafrikaner in unserer Stadt, er hat einen 25 Jahre alten Sohn, als dessen Mutter, Sheikhs erste Frau, stirbt, heiratet er ein zweites Mal, die Kinder aus dieser Ehe sind fünf und vier Jahre, das jüngste ist drei Monate jung. Seit gut 14 Jahren ist er Arbeiter bei Jawa, schon vor ein paar Jahren scheiterte die Firma vor Gericht mit dem Versuch, ihren Mitarbeiter loszuwerden. Jetzt der Stromdiebstahl. Dass Kollegen des Nordafrikaners ungeahndet eigene Radios und Kaffeemaschinen über Firmenstrom am Arbeitsplatz laufen lassen, schert die Chefs nicht, gibt Klingen zu bedenken, „die wollen meinen Mandanten einfach nur loswerden”. Selbst eine Abmahnung hält Klingen bei diesem Sachverhalt schon für unzulässig.
Das Arbeitsgericht will nicht mitspielen, bei einer Güteverhandlung vor zwei Wochen schlug der zuständige Richter vor, das Arbeitsverhältnis ungekündigt fortzusetzen mit der Selbstverpflichtung des Klägers, weder Mobiltelefone noch andere eigene Elektrogeräte im Betrieb aufzuladen und auch keine Fotos im Betrieb mehr zu machen.
Klingen und sein Mandant hätten zugestimmt, die Firmenleitung blieb bislang hart. Im Oktober kommt es zum Kammertermin um 14 tausendstel Cent.

17:28
Hoffentlich wird die Firma dazu verdonnert sämtliche entstandenen Kosten zu tragen und natürlich zu einer mehr als saftigen Abfindung. Wenn man immer liest das Arbeitnehmer heutzutage ja keine ausreichende Motivation mehr mitbringen, dann sollte man vielleicht auch einmal darüber nachdenken ob die schwarzen Schafe unter den Firmen die mit Dumpinglöhnen moderne Sklavenhaltung betreiben oder Betriebe wie der genannte mit Null-Toleranz-Wir nehmen gerne, geben aber nichts zurück-Politik nicht enorm dazu beitragen das den Leuten der Spass an der Arbeit vergeht. Am besten 24/7 erreichbar sein, natürlich umsonst und auf eigene Handy- und Stromrechnung! Aber Hauptsache der Chef fährt das dicke Dienstfahrzeug der Premiumklasse, natürlich zu 100% zu dienstlichen Zwecken....
15:42
@ #5, Stefan32
Was ist alles vorgefallen? Dieses können wir hier nicht beurteilen, daher halte ich mich mit einem schnellen Urteil zurück.
Wer als Arbeitgeber einen solchen Kündigungsgrund für eine fristlose Kündigung anführt, kann nur ein Idiot sein.
Um zu diesem Urteil zu kommen, muss man nicht lange nachdenken oder irgendwelche Vorgeschichten kennen - dazu reicht der gesunde Menschenverstand.
11:44
Jeder Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat das Recht
zu Kündigen und wenn etwas gravierendes im Vorfeld vorgegefallen wäre, hätten diese Sklaventreiber sicherlich schon vorher reagiert.
Nach der Wahl wird alles noch viel schlimmer werden, dann kommen die Spassmobilbesitzer und Excontainerbesucher Guido hat euch Lieb und die Queen von Berlin, ich Reise lieber als das ich etwas tue und Deutschland liebt mich trotzdem an die Macht und das heißt diese Typen werden gestärkt.
Gute Nacht Deutschland.
09:02
Hat der auch eine Handy Nummer?
00:18
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23:29
fastgeklappt, #4
http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/oberhausen/2009/7/30/news-127714211/detail.html
19:48
Was ist wenn ich den Staub den ich zusammengefegt habe und mit nach Hause nehme, ist das auch Diestahl?
Da gibt es bestimmt eine Mail Adresse und Telefon um das Thema auch abklären zu lassen.
19:16
Hallo Stefan32,
Klar können wir dasnicht beurteilen, darum geht es aber nicht.
Ich frage mich welche Signalwirkung es hat wenn der Arbeitgeber mit der Kündigung durch kommt.
Als nächsstes bekommt man dann die Kündigung weil man wärend der Arbeitszeit zum WC gegangen ist und nicht die Pause für den Gang beniutzt hat.
11:57
Schuppen steht leider noch, hab geguckt.
09:46
Vielleicht hat er ja das Toilettenpapier aus der Chefetage unerlaubt benutzt!!!
Das ist natürlich ein Kündigungsgrund!!
Glück Auf!!!