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Eislaufen verboten - Lebensgefahr

18.01.2010 | 09:00 Uhr

Die nächste Kältewelle steht laut Wettervorhersage schon wieder vor der Tür. Selbst bei einer Kältewelle gilt: Zugefrorene Wasserflächen sollte man lieber meiden. „Es besteht Lebensgefahr”, sagt Alexander Höfer, Sprecher des Oberhausener Gebäudemanagements, das auch für Gewässer zuständig ist.

Der Schnee ist geschmolzen, die letzten Eisflächen bröckeln. Doch die nächste Kältewelle steht laut Wettervorhersage schon wieder vor der Tür. Höchste Zeit für Feuerwehr und Oberhausener Gebäudemanagement (OGM), das auch für Gewässer zuständig ist, eindringlich davor zu warnen, die sich bald neubildenden Eisflächen zu betreten. „Es besteht Lebensgefahr”, sagt OGM-Sprecher Alexander Höfer.

Bei Temperaturen rund um den Gefrierpunkt sind die Gewässer natürlich nicht durchgefroren. Zudem sei das Wasser unterhalb des Eises auch wärmer als das Eis selbst. Aber sogar nach langanhaltenden Frostperioden werden in Oberhausen keine Gewässer zum Eislaufen freigegeben. „Das Verbot besteht auf jeden Fall. Alles andere wäre unverantwortlich”, betont Höfer. „Allein aus versicherungstechnischen Gründen können wir das Eislaufen nicht erlauben”, betont der OGM-Sprecher.

Dass es in anderen Städten durchaus anders gehandhabt wird, weiß Höfer, aber: „Wir können die Dicke des Eises nicht ständig kontrollieren. Außerdem gibt es überhaupt keine Untersuchungen, ab welcher Dicke eine Eisfläche tragfähig ist. Und selbst wenn eine bestimmte Eisdichte erreicht ist, können sich noch Risse bilden”, führt Höfer aus. Diese Verantwortung könnten weder OGM noch die Stadt übernehmen.

Eine Auffassung, die auch in den Nachbarstädten vorherrscht. Weder in Bottrop noch in Mülheim werden Eisflächen offiziell freigegeben, heißt es auf Nachfrage der WAZ. „Das Betreten der Eisflächen ist absolut verboten. Unsere Verkehrssicherungspflicht verbietet alles andere”, so Volker Wiebels, Sprecher der Stadt Mülheim. Auch in Bottrop verweist man auf die rechtlichen Konsequenzen hin, die sich aus einer Freigabe ergäben. „Als Stadt müssten wir sonst die Sicherheit gewährleisten und die Flächen ständig kontrollieren. Das ist gar nicht machbar”, signalisiert Stadtsprecher Andreas Pläsken Übereinstimmung mit den Nachbarstädten.

Stattdessen hat man in Bottrop für eine Alternative sorgen wollen. In einem Park wurde eine Eislauffläche angelegt. Leider konnten es einige besonders ungeduldige Eisläufer nicht erwarten und haben die Fläche zu früh betreten. Die Folge: Eisschollen haben sich untereinander geschoben, sind erneut festgefroren und die Eisflächen erinnert jetzt eher an eine Buckelpiste.

Schnelle Hilfe

Was können Passanten tun, wenn jemand das Eislaufverbot missachtet und einbricht? „Vor allem sollten Helfer nicht den Fehler machen, das Eis zu betreten und sich selbst in Gefahr zu bringen”, lautet der erste Rat der Feuerwehr. Wer sich als Retter aufs Eis begibt, sollte immer eine Unterlage, wie etwa eine Leiter, ein Brett oder einen Ast benutzen, um sein Gewicht besser zu verteilen. Außerdem können die Helfer dem Verunglückten diese Hilfsmittel zuschieben. Dabei sei schnelle Hilfe durchaus wichtig, weiß man bei der Feuerwehr, denn: „Innerhalb weniger Minuten in rund drei bis vier Grad kaltem Wasser und schon erschlaffen die Muskeln, der Körper erlahmt und die eingebrochene Person geht unter.” Der Verunglückte selbst sollte versuchen, sich vorsichtig am Eis festzuhalten und sich wieder auf die Eisfläche zu ziehen. Gelingt das nicht, weil das Eis weiter einbricht, könnt er versuchen, sich den Weg zum Ufer mit dem Ellenbogen freizuschlagen. In jedem Fall sollten Helfer jedoch als allererstes die  112 anrufen.

Matthias Düngelhoff (Text) und Franz Meinert (Foto)

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