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Die große Kleiderfrage

10.02.2010 | 19:08 Uhr
Die große Kleiderfrage

Oberhausen. Es geht um ein Kopftuch. Weil sie auf ihrem „Khimar” bestand, schloss ein Gymnasialrektor in Oberhausen eine Zehntklässlerin 2008 vom Unterricht aus. Die Muslimin wirft dem Schulleiter Nötigung vor und will, dass sich die Staatsanwaltschaft Düsseldorf erneut mit dem Fall befasst.

Der Streit ereignete sich bereits 2008, hat aber ein fortgesetztes juristisches Nachspiel: Weil sie darauf bestand, einen so genannten „Khimar” zu tragen, durfte eine Zehntklässlerin an einem Oberhausener Gymnasium zeitweise nicht am Unterricht teilnehmen. Die Muslimin wirft dem Schulleiter deshalb Nötigung vor. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft bestätigt, dass sie sich derzeit mit dem Fall befasst.

Die Schulaufsicht
"Greifen höchstens beratend ein"

„Wir lassen den Schulen freie Hand”, sagt Jennifer Spitzner, Sprecherin der Bezirksregierung, die die Aufsicht für die Gymnasien hat, mit Blick auf den Oberhausener Streitfall um den Khimar. „Da greifen wir nicht ein, werden höchstens beratend tätig.” Allerdings gibt es seit dem Jahr 2009 einen Erlass, nach dem Verschleierung bei Schülerinnen unerwünscht ist, wenn sie die Kommunikation im Unterricht erschwert oder gar unmöglich macht. Auf welche Weise die Schulen diesen Erlass durchsetzen und welche Konsequenzen sie ziehen, falls sich im Einzelfall nichts ändert, bleibt wiederum ihnen überlassen. Etwaige Sanktionen, empfiehlt die Bezirksregierung allerdings, sollten „nicht die Schullaufbahn des Kindes gefährden”.

„Bei uns liegt eine Beschwerde vor, die wir prüfen”, so Michael Schwarz, Sprecher der Behörde. Jene Beschwerde wiederum richtet sich gegen einen Beschluss der Staatsanwaltschaft Duisburg. Die hatte ursprünglich über die Sache zu entscheiden und die Akte aufgrund mangelnden Tatverdachts bereits geschlossen. Damit will die junge Frau sich nicht abfinden. In Düsseldorf entscheidet man nun, ob die Ermittlungen wieder aufgenommen werden.

Der Leiter bleibt bei seiner Position

„Letztlich geht es um die Frage, wie die Bekleidung in der Schule aussehen soll und welche Möglichkeiten die Leitung hat, auf Schüler einzuwirken”, so Staatsanwalt Schwarz. In dem Oberhausener Fall trug das aus Bosnien stammende Mädchen ein langes, kleidartiges Kopftuch, das die Schultern und den Oberkörper bedeckt. Im Gegensatz zur Burka lässt ein solcher Khimar das Gesicht weitgehend frei. Dem Rektor, der das Mädchen unterrichtete, war das Gewand dennoch ein Dorn im Auge. Er forderte die Schülerin wiederholt auf, sich anders zu kleiden, und griff letztlich zu Sanktionen.

Der Pädagoge bestätigt die Vorwürfe und bleibt auch heute bei seiner Position. „Ja, es stimmt, sie war zeitweise vom Unterricht ausgeschlossen.” Ihm geht es dabei um Grundsätzliches. Mit dem Khimar habe er „ein Problem, weil ich dahinter auch Botschaften sehe. Wir dürfen nicht alle gesellschaftlichen Konflikte, die anderswo laufen, auch noch in die Schule tragen.”

Dass der Zwist dermaßen ausartete, habe ihn jedoch überrascht. Das Mädchen hat die Schule inzwischen verlassen, was nie seine Absicht gewesen sei. Zugleich verweist der Rektor darauf, der Streit ums Kleid sei „nicht einmalig” in Deutschland und mangelnder politischer Vorgabe geschuldet. „Ich fühle mich verunsichert und glaube, dass die Politik festlegen muss, was geht und was nicht.”

Andere Schulen haben offenbar eine Linie gefunden. „Der Augenkontakt muss hergestellt sein, man muss uneingeschränkt kommunizieren können”, sagt ein Amtskollege des Gymnasialrektors. „Alles weitere ist eine Frage der persönlichen Freiheit.”

Helen Sibum

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