Brief aus der Vergangenheit
03.09.2010 | 18:41 Uhr 2010-09-03T18:41:00+0200
Seit einem Jahr sind Ärzte gesetzlich dazu verpflichtet, Patientenverfügungen zu beachten oder den mutmaßlichen Willen eines Kranken zu ergründen, wenn sich dieser selbst nicht mehr äußern kann.
Dr. Christoph Gerhard, Oberarzt in der Neurologie am St.-Josef-Hospital und Leiter des Palliativ-Konsiliardienstes, sagt Stephanie Weltmann, das Gesetz sei ein „Schritt in die richtige Richtung“ – aber noch lange nicht der letzte.
Wann kommt eine Patientenverfügung zum Einsatz?
Gerhard: Immer dann, wenn der Patient aufgrund einer Erkrankung nicht mehr seinen Willen äußern kann, zum Beispiel bei einer schweren, andauernden Hirnschädigung. Schwierig wird es, wenn ein Patient seinen aktuellen Willen durch Handlungen zeigt, die von der Patientenverfügung abweichen. Wenn er etwa Nahrung annimmt, obwohl er verfügt hat, dass er nicht ernährt werden will.

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Aus dem Interview:
Viele Studien belegen, dass fortgeschritten an Demenz Erkrankte mit einer PEG-Sonde genauso lange leben wie ohne. Eine solche Sonde ist in diesem Fall also keine lebensverlängernde Maßnahme. In anderen vielleicht schon.
Die Kausalkette ist irreführend. Gerade weil eine PEG Sonde keine lebensverlängernde Maßnahme ist, besteht kein Sinn darin, sie bei fortgeschrittener Demenz zu legen.
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Tja, wer aber gegen Hartz 5 ff. in den Hungerstreik treten will, kann die Verfügung leider nicht ausfüllen.
Nachbessern!