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Auch Hartz-IV-Empfänger müssen für Arzneien zuzahlen

08.04.2010 | 18:51 Uhr
Auch Hartz-IV-Empfänger müssen für Arzneien zuzahlen

Oberhausen.Eine Oberhausenerin ist wegen ihrer Krebserkrankung in Hartz IV gefallen. Sie beklagt, dass ihr das Geld für Zuzahlungen zu bestimmten Arzneimitteln fehle. Doch auch Empfänger von Sozialleistungen müssen in festgelegtem Rahmen solche Zuzahlungen leisten, so die Arge.

Diagnose Krebs, aufgrund der Erkrankung in Hartz IV gefallen und kein Geld, um dringend benötigte - nicht verschreibungspflichtige - Arzneimittel bezahlen zu können: Da brach eine 40-jährige Frau vor dem Sekretariat einer Onkologie in Tränen aus. Anlass für die WAZ, die Sachlage genauer zu prüfen.

Fakt ist: Chronisch Kranke (zum Beispiel auch Diabetiker) müssen als Obergrenze maximal ein Prozent ihres Bruttoeinkommens an Zuzahlungen leisten. Geringverdiener und Empfänger von Sozialleistungen werden gleich behandelt. Im Klartext: Auch sie müssen diese Zuzahlungen also aus eigener Tasche bezahlen, erhalten dafür keinen höheren Hartz-IV-Satz.

Kaum Spielraum

„In der Regel sind das bei Hartz-IV rund 40 Euro im Jahr“, erläutert Christiane Pahnke-Vogel von der Arge Soda. Wichtig sei, dass die Patienten alle Belege über ihre Zuzahlungen sammeln. „Dazu gehören auch die entrichteten Praxisgebühren.“ Sei die Grenze erreicht, könnten sie bei ihrer Krankenkasse sofort eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. „Das geht auch mitten im Beitragsjahr“, informiert Hans-Werner Stratmann, Regionaldirektor der AOK Oberhausen. Mehr Spielraum sehe er in solchen Fällen für die Krankenkassen aber nicht. „Die Gesetzeslage ist eindeutig.“

Anders Christiane Pahnke-Vogel: „Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist es unter Umständen möglich, dass die Arge Soda auch Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind, als Sonderbedarf übernimmt.“ Sie bietet an: „Wir überprüfen gerne, ob das in diesem Fall machbar ist - wenn es eine Lösung gibt, werden wir sie finden.“

Barbara Hoynacki

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Kommentare
17.06.2010
19:25
Auch Hartz-IV-Empfänger müssen für Arzneien zuzahlen
von AchimB | #11

Ich kann mir eh nicht mehr leisten zum Arzt zu gehen. Der vonne Bude umme Ecke ist erst neulich an Krebs gestorben. Weiße wers diagnostiziert hat? Der Pathologe weil der Polizei das komisch vorkam mit 35 tod. Der war nie beim Arzt, weil er als Selbstständiger mit seine schlecht laufende Klümpchenbude sich erst gar keine Krankenversicherung leisten konnte. Daß der krank war wusste jeder, aber immer hat er gesagt geht schon. Weil er sich keinen Arzt leisten konnte. So weit iss schon gekommen. Da kannse jetzt ma ne Viertelstunde drüber nachdenken. Viertelstunde, schaffst Du schon.

09.04.2010
09:40
Auch Hartz-IV-Empfänger müssen für Arzneien zuzahlen
von vantast | #10

Muß wohl einer aus den Regierungsparteien gewesen sein, der aus christlicher Überzeugung meinte: Eure Armut kotzt mich an!

09.04.2010
01:53
Auch Hartz-IV-Empfänger müssen für Arzneien zuzahlen
von EinHartzIVOpfer | #9

Meine Meinung: Solange keine Person der Legislative, der Judikative oder der Exekutive repräsentativ für alle HARTZ-IV-Empfänger, den Regelsatz vorlebt, ist auch keine noch so schöne Modellrechnung glaubwürdig. Ein von Wahrheit, Weisheit und Menschlichkeit getragenes Urteil stelle ich mir anders vor. ... geschweige denn, ein Gerechtes!

08.04.2010
18:16
Auch Hartz-IV-Empfänger müssen für Arzneien zuzahlen
von Pulwa | #8

Aber Deutschkurs bitte gratis!
Oder Schnaps her!

08.04.2010
17:07
Auch Hartz-IV-Empfänger müssen für Arzneien zuzahlen
von Poulver | #7

Ich finde jeder sollte die Zuzahlung bezahlen,sonst
würde man.der arbeiten geht,benachteidigen.
Man kann das Gejammere verschiedener Leute
bald nicht mehr hören.Auch sollten die Kosten
fürs Klagen Gebührenpflichtig werden.

08.04.2010
16:57
Auch Hartz-IV-Empfänger müssen für Arzneien zuzahlen
von kazilo | #6

Wer übernimmt eigentlich die Kosten der Methadon Abhängigen, für die der Arzt auch Samtag und Sonntag seine Praxis öffnet. Da geht es doch auch. Es wird kaum einen Abhängigen geben, der meist seine Krankheit selbst verschuldet hat, auch die Kosten selber übernehmen kann.

08.04.2010
15:37
Auch Hartz-IV-Empfänger müssen für Arzneien zuzahlen
von Schincke.de | #5

Das schlimme ist es fängt schon ganz im KLEINEN an. Der Superstar Schröder hat mal gesagt die 10€ wird doch wohl jeder haben !!!

FALSCH am Quartalsende geht kaum noch jemand zum Arzt sondern es wird bis zum nächsten Quartal gezogen und manche gehen gar nicht !!!

Noch Fragen ???

zB. es kommt jemand in die REHA usw.
.
.

08.04.2010
14:36
Auch Hartz-IV-Empfänger müssen für Arzneien zuzahlen
von dennsiewissennichtwassietun | #4

„Wir überprüfen gerne, ob das in diesem Fall machbar ist - wenn es eine Lösung gibt, werden wir sie finden. Aber wir werden für sie keine finden.“

08.04.2010
11:59
Auch Hartz-IV-Empfänger müssen für Arzneien zuzahlen
von hamicha | #3

Die Obergrenze an Zuzahlungen liegt für Hartz IV-er m.W. bei etwas über 80 Euro p.A. Übers Jahr gerecht verteilt durchaus machbar,aber innerhalb eines Quartals mit Krankenhausaufenthalt ( 10,- p.Tag ) auch noch ?? Einige Medikamente werden nur auf Privatrezept ausgestellt,von diesen Kosten nimmt sich die Krankenkassen auch nix an. Fazit war immer schon : bist Du arm und wirst krank,stirbst Du eher weil mit tw. wirkungslosen Medikamenten herumgedoktort wird. Der Privatversicherte hingegen erhält teure Pillen,die ihn in kürzester Zeit wieder auf die Beine bringt.

08.04.2010
08:18
Auch Hartz-IV-Empfänger müssen für Arzneien zuzahlen
von dcarleitermann | #2

Dies Auskunftserteilung durch die Arge ist typisch und beweisst warum gegen Hartz IV-Gesetze so viel geklagt wird. Nur minimale Auskünfte erteilen ist leider sehr oft bei der Arge der Fall. Hier z.B. gehörte mindestens die Aufklärung über einen Mehrbedarf zu Hartz IV Sätzen für chronisch Kranke. So wird dann aber auf jeden Fall schon einmal wieder ein Antrag hierzu nicht gestellt. Die Arge braucht nicht zu bezahlen. Die Arge hat wiederum Geld gespart. Die SPD macht soviel Wahlreklame. Dann wäre es ein MUSS das die SPD-Mehrheitsfraktion im Stadtrat doch eigentlich auch im eigenen Stall der Stadt (hier Anteilseigner an der Arge zu 50%) für Chancengleichheit zu sorgen und von sich aus intensiver aufzuklären hat.

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