Ärztin verweigert verletzter Frau in Oberhausen Erste Hilfe
11.10.2012 | 08:52 Uhr 2012-10-11T08:52:00+0200
Oberhausen. Eine Radlerin wird direkt vor dem Oberhausener Johanniter-Krankenhaus von einem Pkw angefahren. Eine Passantin begleitet die am Hinterkopf blutende Frau ins Krankenhaus, doch dort wird der Verletzten von einer Ärztin selbst die Ersthilfe verweigert.
Claudia Verlande verlässt gegen 9 Uhr früh das Johanniter-Krankenhaus und sieht vor dem Haupteingang eine ältere Dame mit ihrem Rad auf dem Bürgersteig stehen, die offensichtlich verletzt ist. „Ich habe sofort nachgefragt und die Frau erzählte, sie sei angefahren worden und auf den Hinterkopf gefallen“, erinnert sich die 49-Jährige. Der Pkw-Fahrer habe bereits die Polizei informiert. „Ich sah das viele Blut in ihren Haaren und dachte, wir stehen hier vor einem Krankenhaus, da kann sich das doch schnell ein Arzt ansehen.“
Rettungswagen brachte Patientin in ein anderes Krankenhaus
Die Pförtnerin sei sehr nett gewesen und habe gleich nach einem Mediziner gerufen. „Nach ein paar Minuten kam eine Ärztin, die die verletzte Frau aber gar nicht beachtete, mich dafür sofort harsch anging“, erzählt Verlande weiter. Sie hätte die Verletzte nicht vom Unfallort entfernen dürfen, das sei juristisch bedenklich gewesen.
Verlande: „Ich bat sie, sich doch lieber die Wunde anzusehen und erhielt darauf die Antwort, dass sie das auf keinen Fall tun werde, denn das Johanniter-Krankenhaus sei eine Fachklinik und verfüge über keine Unfall-Chirurgie.“ Die Ärztin habe immerhin veranlasst, dass ein Rettungswagen kam, der die Dame in ein anderes Krankenhaus brachte.
Erstversorgung ist ein Muss
Was die Oberhausenerin nicht nachvollziehen kann: „Selbst wenn das Johanniter-Krankenhaus keine Behandlung von Notfall-Patienten durchführen darf, hätte die Ärztin doch zumindest eine Ersthilfe leisten müssen, sie hätte mal eben einen Blick auf die Wunde werfen und der Frau vielleicht eine Kompresse reichen können.“
Eine Einschätzung, die Dirk Schulenburg, Justiziar der Ärztekammer Nordrhein, nur bestätigen kann. „Es ist für mich kaum vorstellbar, dass sich ein Arzt oder eine Ärztin eine Wunde in so einem Fall nicht einmal anguckt“, betont Schulenburg. Zumindest die Erstversorgung hätte durchgeführt werden müssen. „Unabhängig davon, ob es dort eine Unfall-Chirurgie gibt oder nicht.“ Zumal offene Wunden zeitkritisch seien. „Die müssen schnell behandelt werden und nicht erst nach Stunden.“
Aus dem Johanniter-Krankenhaus selbst gab es übrigens bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme zu dem Vorfall.
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10:35
Es scheint fast, dass "Jorgel" ein persönliches Interesse an seiner Darstellung hat oder sogar Beteiligter war. Das Herunerspielen einer menschlichen Verfehlung ist hier sicher nicht angebracht. Im Übrigen ist es nicht wahr, dass die Polizei "standardmäßig" einen RTW entsendet! Im Übrigen scheint es auch mehr als eine Zeugin zu geben. Wie dem Artikel zu entnehmen ist, gibt es noch den Autofahrer und zumindest die Pfortenbesetzung. Ob noch weitere Zeugen vor Ort waren, geht aus dem Artikel nicht hervor.
Passend zur Einstellung finde ich, dass in keinem Wort ein empathisches Empfinden für die alte Dame erkennbar ist. Ihr war sicher mit einer solchen Belehrung und dieem Vorgehen am wenigsten geholfen.
Jorgel arbeitet nur seit 30 Jahren in einer Leitstelle, in der der Rettungsdienst das Hauptgeschäft ist. Er weiß im Gegensatz zu ihnen wovon er redet...
Sie haben wirklich keine Ahnung. Ein Polizeibeamter, der einen Notruf von einem Unfall mit Verletzten annimmt und dabei nicht mindestens einen Rettungswagen mitschickt, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Das hat für ihn ganz andere Konsequenzen als für Aussenstehende, denn er würde zusätzlich noch disziplinarisch bestraft.
Auch ist in dem Bericht zwar von mehreren Beteiligten am Geschehen die Rede, der Artikel stützt sich aber allein auf die Erzählungen der Frau Claudia Verlande. Davon das andere Zeugen dazu gehört oder befragt wurden, ist keine Rede. Auch nicht davon wie es der Patientin jetzt geht, wie schlimm ihre Verletzung wirklich war oder ob jemand Anzeige gegen die Ärztin erstattet hat.
Nur das Krankenhaus wurde um Stellungnahme gebeten. Die kann die Verwaltung natürlich so schnell nicht abgeben, zumindest nicht bis Redaktionsschluß. Muß sie doch selbst erstmal ermitteln und die Beteiligten befragen. Was die WAZ offenbar nicht für nötig hält.
15:25
"Die Ärztin habe immerhin veranlasst, dass ein Rettungswagen kam, der die Dame in ein anderes Krankenhaus brachte."
Da stellt sich die Frage wie lange es dauerte, bis die Besatzung des RTW die Erstversorgung der Patientin vornahm. Denn der RTW transportiert nicht nur, sondern ist für die Erstversorgung von Patienten zuständig.
Normalerweise braucht der RTW maximal 7 bis 8 Minuten um am Einsatzort zu sein. Außerdem hatte der Autofahrer, der die Frau angefahren hat, bereits die Polizei angerufen. Die Polizei entsendet aber standardmäßig einen RTW, je nach Schwere zusätzlich einen Notarzt, bei Unfällen mit Personenschaden. Der RTW war also schon vor dem Anruf der Ärztin unterwegs - und dies wird ihr üblicherweise von der Rettungsleitstelle auch mitgeteilt worden sein.
Es kann sich also, wenn überhaupt, nur um eine Verzögerung von wenigen Minuten gehandelt haben. Kein Grund um so einen polemischen Artikel daraus zu machen, der dazu nur auf den Aussagen einer Zeugin beruht...
Bei Kopfverletzungen ist grundsätzlich Eile geboten, da kann es sehr schnell zu Komplikationen kommen und man kann nichts ausschließen. Und sie 7-8 Minuten die ein RTW normalerweise braucht sind nur dann zu bewältigen wenn es verkehrstechnisch auch läuft.
Hier in diesem speziellen Fall sehe ich eine ganz klare Pflichtverletzung der Ärztin, auch wenn die Polizei und der RTW verständigt sind, ist Sie verpflichtet die wunde zumindest erst zu versorgen und dann zu entscheiden ob die Patientin in eine Spezialklinik verlegt werden muss.
Wenn das keine unterlassene Hilfeleistung ist dann frage ich mich was dann???
Ein richtige Kopfverletzung, sprich Schädelhirntrauma, hätte die Ärztin sowieso nicht diagnostizieren und schon gar nicht behandeln können, da dazu umfangreiche Untersuchungen und medizinische Geräte notwendig sind, die in dem Krankenhaus nicht vorhanden sind.
Sie hätte allenfalls die offensichtlich vorhandene Kopfplatzwunde verbinden können, das ist alles. Das hätte auch jeder andere machen können, der schon mal einen Erste-Hilfe-Kurs gemacht hat, wie er z.B. für den Führerschein notwendig ist. Also auch der Autofahrer, der die Frau angefahren hat.
Die 8 Minuten bis zum eintreffen eines RTW ist übrigens die in dicht besiedelten Gebieten in NRW geltende gesetzliche Hilfsfrist - und die wird in der Regel eingehalten, wenn der zuständige RTW einsatzbereit ist. Eher wird sie unterschritten.
Ich glaube außerdem kaum, dass ein wenige Minuten verzögertes Verbinden einer Kopfplatzwunde und stattdessen das verständigen des Rettungsdienstes, eine unterlassene Hilfeleistung darstellt...
Aber gerade bei einer schweere Kopfverletzung wäre es gefährlich gewesen die Patiente vom Unfallort zu entfernen. Keine Ahnung, was auf dem Weg alles hätte passieren können, auch wenn es nur ein paar Meter sind.
14:55
@10: das ist nicht mal ansatzweise strafrechtlich oder juristisch schwer einzuschätzen oder bedenklich.
Gefahrenabwehr (hier das Wohl der Geschädigten) geht IMMER vor der Strafverfolgung (die fahrlässige Körperverletzung). Und wenn da ein Krankenhaus in unmittelbarer Nähe ist, gibt es da nix zu meckern. Im Gegenteil.
14:42
ich habe an einem Sonntagabend bei einer Ärztin im Notdienst die Empfehlung bekommen in ein Krankenhaus zu gehen da die Ärztin selber bettlägerig war, in diesem Krankenhaus ging ich dann mit meiner akuten Blasenentzündung, habe nach der Urinabgabe über zwei Stunden gewartet( Pizza war geliefert worden), lt. Ärztin hatte ich eine Blasenentzündung Medikamente könne man nicht verschreiben das dürfe man dort nicht, ich müsste dazu in ein dafür vorgesehenes Krankenhaus ich solle viele Wasser trinken dann wären die Schmerzen nicht so groß. In der Antwort auf meinen Beschwerdebrief wurde diese Handlungsweise als korrekt bezeichnet, die Rechnung für eine solche Behandlung durfte ich dann auch noch bezahlen. Sehr schön hier oder?
14:03
Ob wohl in diesem Fall die Staatsanwaltschaft und die Klinlk ermittelt?
Ich glaube nicht.
13:51
aaach...
die hatte wohl grad keine Zeit, weil sie zu irgendeiner Streikveranstaltung unterwegs war...
12:58
das macht doch Mut, wenn man mal selber in einer solchen Situation steckt, auch beherzt einzugreifen. Also vorrausgesetzt man steht darauf sich von irgendwem ziemlich unpassend anfahren zu lassen weil man tut was der gesunde Menschenverstand diktiert. Aber wie so Vieles andere ist auch die Medizin ein Bereich geworden in dem man sich als Praktizierender am besten stumpf im Rahmen seiner rechtlichen Unantastbarkeit bewegt um nicht auf Teufel komm raus verklagt zu werden. Einerseits kann ich die barsche Reaktion verstehen hätte aber auch eher ungehalten reagiert wenn mich jemand vom Krankenhaus in so einer Situation derart angeranzt hätte.
12:50
Ob es da einen Zusammenhang gibt mit den Spendensammlern/Drückerkolonnen der Johanniter? Scheint eine ziemlich übler Verein zu sein...
12:27
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12:22
Wieso erscheint ein 2 Tage alter Artikel, heute unter der Rubrick "News"?