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Gericht : Im Zweifel für die Angeklagten

Oberhausen, 30.05.2009, Nadine Gewehr

Verfahren wegen Geldfälschung eingestellt.

Zufrieden sah Richter Peter Dück nicht aus, als er gestern zu den Angeklagten sprach. Beim nächsten Mal hätten sie vielleicht nicht so viel Glück, gab er den beiden Männern noch mit auf den Weg, bevor er das Verfahren gegen einen Nigerianer und einen in Surinam geborenen Niederländer einstellte. Die beiden Männer waren angeklagt, Falschgeld in Umlauf gebracht zu haben.

Doch der Reihe nach: Insgesamt 5800 Euro sollen die in Geldern und Mönchengladbach lebenden Männer dem Besitzer eines Oberhausener „Afro-Shops” im Januar gegeben haben. Damit dieser das Geld an die Familienmitglieder der Angeklagten in Ghana in der dortigen Landeswährung ausbezahlt. Das sei bei ihnen so üblich, beteuerte ein Angeklagter, in Banken hätten sie kein Vertrauen.

Als der Oberhausener Geschäftsmann allerdings bemerkte, dass die 116 Scheine zu je 50 Euro allesamt gefälscht waren, schickte er kein Geld nach Ghana, was die Angeklagten wiederum dazu veranlasste, das falsche Geld wieder abzuholen.

Dazu sollen sie eine gute Bekannte benutzt haben, die das Geld aus Oberhausen abholen sollte. Die hatte angeblich keine Ahnung von den Einzelheiten und fiel aus allen Wolken, als sie in dem Geschäft vom Ladeninhaber festgehalten und wenig später von der Polizei verhaftet wurde.

Dritte Person im Spiel?

Vor Gericht schoben sich beide Angeklagten die Schuld gegenseitig zu. Während der eine von nichts gewusst haben will und seinem Kumpel nur einen Gefallen tun wollte, indem er das Geld abholte, bestritt der andere die Vorwürfe seines Kollegen. Zu den Anklagepunkten schwieg er allerdings beharrlich.

Eines war für Richter Dück klar: „Irgendeiner hat sich schuldig gemacht.” Wer das aber genau war, ob beide gemeinschaftlich gehandelt haben, der eine den anderen tatsächlich reingelegt hat oder vielleicht noch eine dritte Person im Spiel gewesen ist, könne nicht bewiesen werden. Im Zweifel für die Angeklagten.

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