Neuenrader Hallenbesitzer in Drogenprozess entlastet
14.02.2012 | 18:14 Uhr 2012-02-14T18:14:00+0100
Neuenrade. Ende Februar wird der Prozess rund um das Neuenrader Amphetamin-Labor vor dem Aachener Landgericht fortgesetzt. Zuletzt stellte die 4. Große Strafkammer in der Kaiserstadt den beiden bereits umfangreich vernommenen Belastungszeugen weitere Fragen.
Kleiner Rückblick: Anfang 2011 hatten Zollfahnder das Labor in Neuenrade ausgehoben, dabei konnten drei Personen verhaftet werden.
Nach wie vor, so die Einschätzung der Rechtsanwälte Dirk Löber und Dr. Martin Müller, die den Besitzer der Neuenrader Lagerhalle vertreten, fielen die Aussage des ersten Belastungszeugen widersprüchlich aus. Der andere Zeuge habe seine ersten Angaben vor Gericht zwar mittlerweile korrigiert, weiche jedoch nach wie vor von früheren Aussagen ab, klinge ebenfalls sehr widersprüchlich.
Allerdings, das betonen die Anwälte des mutmaßlichen Helfers der Bande, habe der Zeuge ihren Mandanten weiterhin nicht belastet, sondern vielmehr entlastet.
Auflagen lockern
Unter diesen Voraussetzungen beantragten Löber und Müller, weitere Lockerungen hinsichtlich der Auflagen des außer Vollzug gesetzten Haftbefehls. Der 58-Jährige, der bereits früh eingeräumt hat, der Gruppe seine Lagerhalle in Neuenrade für die Produktion von Amphetamin zur Verfügung gestellt zu haben, ist der einzige der sechs Angeklagten, der sich in diesem Prozess auf freiem Fuß befindet.
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