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Neheimer Historie

Stadtjubiläum zweimal gefeiert

30.11.2011 | 19:54 Uhr
Stadtjubiläum zweimal gefeiert
Mendener Straße in Neheim um 1940

Neheim.Der Heimatbund Neheim-Hüsten hat jetzt das 50. Heft der heimathistorischen Schriftenreihe „An Möhne, Röhr und Ruhr“ vorgestellt.

Das Jubiläumsheft stellt im Kern einen Nachdruck der „Stadtgeschichte Neheim“ dar, die 1986 anlässlich des 100. Todestages des langjährigen Neheimer Bürgermeisters Carl-Joseph Dinslage erstellt worden war. Josef Cloer, Theo Schröder und Bernd Wisser hatten die Dokumentation zusammengestellt, die insbesondere auf den Aufzeichnungen des Bürgermeisters Dinslage beruhte. Mit dieser schon lange vergriffenen Dokumentation (sie war nur in kleiner Auflage erschienen) kann die Geschichte Neheims insbesondere in den fast 30 Dienstjahren des Bürgermeisters Dinslage (er amtierte von 1846 bis zu seinem Tode im Jahr 1886) gut dargestellt werden.

Der Heimatbund Neheim-Hüsten hat nun mit seinem Vorsitzenden Franz-Josef Schulte und dem Mitarbeiter Franz-Josef Leclaire die Erstauflage leserfreundlich redigiert (es gab zuvor Schreibmaschinenschrift). Außerdem wurde die Dokumentation erstmals mit vielen alten Neheimer Fotos und redaktionellen Querverweisen zu anderen Heften des Heimatbundes ergänzt. Zu den alten Fotos gehört auch das oben abgebildete Foto der Mendener Straße.

Kuriosität aus dem Jahr 1851: So begründete Bürgermeister Dinslage u. a. seinen Antrag auf Gehaltserhöhung: „Wenn dem Bürgermeister Nahrungssorgen quälen, leidet zunächst die Verwaltung darunter, da eben dadurch die Lust zur Tätigkeit unterdrückt wird.“

Auch das hier wiedergegebene kuriose Zitat von Bürgermeister Dinslage befindet sich im Jubiläumsheft, das mit 246 Seiten doppelt so dick wie ein übliches Heft ist. Das neue Heft ist ab sofort für 9 Euro in der Mayerschen Buchhandlung in Neheim sowie im Hüstener „Büchereck“ erhältlich.

Im Heft wird u. a. darauf aufmerksam gemacht, das die Stadt Neheim zweimal ihr 600-jähriges Bestehen feierte. Im Jahr 1863 bezog sich die Stadt Neheim auf den 600. Jahrestag der Stadtgründung im Jahr 1263 (damals erhielt Graf Gottfried III. vom Kölner Kurfürsten die Erlaubnis, aus dem „Dorf Neyhem“ eine befestigte Stadt zu machen). Im Jahr 1958 feierte Neheim (dann als Stadt Neheim-Hüsten) den 600. Jahrestag der Verleihung der Stadtrechte an Neheim und bezog sich dabei auf eine Urkunde vom 25. Juli 1358, in der Graf Gottfried IV. der Stadt Neheim Lippisches Recht verlieh.

Heimatbund-Vorsitzender Franz-Josef Schulte sieht in der doppelten 600-Jahr-Feier keinen Fehler, denn es komme auf den Blickwinkel an - will man Stadtgründung oder Verleihung der Stadtrechte feiern? „Mittlerweile richten sich viele Städte bei den Stadtjubiläumsfeiern nach der Verleihung der Stadtrechte. Deshalb war es auch in Ordnung, ,600 Jahre Stadt Neheim-Hüsten’ im Jahr 1958 und ,650 Jahre Stadtrechte Neheim’ im Jahr 2008 zu feiern“, meint Schulte.

Martin Schwarz

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