Neheim: Stadt seit 650 oder seit 745 Jahren?
16.11.2007 | 19:45 Uhr 2007-11-16T19:45:00+0100
Neheim. Im nächsten Jahr kann wieder ein Stadtjubiläum begangen werden, denn vor 650 Jahren (1358) wurden Neheim die Stadtrechte förmlich verliehen. Ob dieses Datum allerdings das richtige ist, darüber haben schon früher die Experten gestritten.
Aus dem Jahre 1202 stammt der älteste bisher bekannte urkundliche Beleg Neheims. In der Urkunde des Grafen Gottfried II. von Arnsberg wird ein Hermannus de Nihem als Zeuge genannt.
1263 schließt Graf Gottfried III. von Arnsberg einen Beistandspakt mit Erzbischof Engelbert II. von Köln gegen den kriegerischen Nachbarn, den Grafen von der Mark. Der Erzbischof als Herzog von Westfalen gewährt ihm dafür das Recht, das Grenzdorf Neheim stadtmäßig zu befestigen.
Der Arnsberger macht das so gründlich, dass der Erzbischof entsetzt ist und sich nun von Neheim bedroht fühlt. Er errichtet daraufhin gegenüber auf dem Fürstenberg seine Grenzburg.
Engelberts Nachfolger Siegfried schaut sich das nicht lange an. 1278 taucht der Erzbischof mit seinem Heer vor Neheim auf und macht kurzen Prozess. Neheim wird erobert und die starken Befestigungen zerstört. Gottfried und sein Sohn Ludwig geloben, dem Erzbischof weiter dienstbar zu sein, bauen aber die Befestigungen wieder auf.
Über dem Portal des alten Rathauses (1970 abgebrochen) war die Zahl 1263 eingemeisselt. Sie bezog sich auf eine Urkunde, die vom 2. September des Jahres datiert. Damit gewährte Erzbischof Engelbert II. von Köln dem Arnsberger Grafen Gottfried III. das Recht, das Dörfchen Neheim stadtmäßig zu befestigen. In der Folgezeit weisen andere Urkunden aus, dass es in Neheim auch schon vor 1358 einen Rat, einen Bürgermeister und einen Richter gab - allesamt Indizien für gewisse städtische Privilegien.
Der private Heimatforscher Rektor a. D. Bernhard Bahnschulte leitete daraus 1966 in Veröffentlichungen in den örtlichen Zeitungen den Schluss ab, „dass wir 1963 die richtige Gelegenheit, den 700-jährigen Geburtstag der Stadt zu begehen, eigentlich verpasst haben”. Bahnschulte verwies dabei nicht nur auf ein Stadtsiegel aus jener Zeit, das die Bezeichnung „Bürgermeister und die übrigen Ratsherren der Stadt Neheim” trägt, sondern führte als „Kronzeugen” für seine Meinung auch renommierte Historiker an, unter anderem den Staatsarchivdirektor Prof. Dr. Prinz.
Der teilte Bahnschultes Auffassung, dass Neheim schon früher als bis dahin angenommen städtische Privilegien besaß. Von der Stadtverwaltung um Stellungnahme gebeten, antwortete er 1965: „Als Zeitpunkt der Stadtgründung darf man unbedenklich den Herbst 1263 in Anspruch nehmen.” Spätesten seit 1329 seien die wesentlichen Attribute einer städtischen Verfassung - Bürgermeister, Rat und Stadtsiegel - in Neheim feststellbar.
Dass Neheim schon vor 1358 Stadtrechte besaß, sei eine unbewiesene Behauptung, voreilig aufgestellt und geschichtlich nicht ohne weiteres zu belegen, lauteten jedoch die Reaktionen von Seiten des Staatsarchivs und des Landesamtes für Archivpflege. Oberstaatsarchivrat Dr. Kohl räumte aber zumindest ein, dass Neheim schon vor der förmlichen Verleihung des Stadtrechts eine Stadt gewesen ist.
Als Beleg dafür nennt er die Urkunde selbst, in der am 25. Juli 1358 einleitend von „unserer Stadt zu Neheim” gesprochen wird. Landesarchivdirektor Dr. Herberbold fügte ergänzend hinzu: „Die Frage, wann eine Stadt Stadtrechte bekommen hat, ist für das Mittelalter nur in ganz wenigen Fällen mit Sicherheit zu lösen.”
Bahnschulte folgerte daraus, der Streit sei wahrscheinlich gar nicht entstanden, wenn man von vornherein zwischen der Gewährung gewisser städtischer Privilegien und der förmlichen Verleihung des Stadtrechts unterschieden hätte.
So blieb es denn bei 1358 als dem offiziellen Datum der Stadtwerdung. Im Jahre 1958 war es groß unter der Überschrift „600 Jahre Bürgerfreiheit Neheim” gefeiert worden. Fünfundzwanzig Jahre später, 1983, folgte die Neuauflage und machte deutlich, dass es nicht mehr in Frage gestellt wurde.
Früher wurde das anders gesehen. Zu Bahnschultes Zeiten war schon darauf verwiesen worden, dass in Unterlagen des ehemaligen Neheimer Krankenhauses festgehalten ist, schon 1863 sei das 600-jährige Bestehen der Stadt gefeiert worden.
Im nächsten Jahr soll nun die nächste Feier folgen. Zur Vorbereitung der Veranstaltungen hat sich ein Arbeitskreis gebildet, in dem außer Kommunalpolitikern viele örtliche Vereine mitarbeiten.
Es kommt eben immer auf den Stadtpunkt an.

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