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Neheim-Hüsten

650 Jahre Stadt dank Graf Gottfried

25.07.2008 | 20:16 Uhr

Neheim. "600 Jahre Bürgerfreiheit": Nach diesem Leitwort feierten die Bürger 1958 stolz und selbstbewusst das Stadtjubiläum, die förmliche Verleihung der Stadtrechte 1358 an Neheim.

Die Verleihung der Stadtrechte im Festzug des Jahres 1983. Unter dem Torbogen Bürgermeister Gerhard Teriet und Stadtdirektor Dr. Günter Cronau. (Foto: Archiv Heimatbund Neheim-Hüsten)

Gleich vier Tage waren dafür vorgesehen. Vom 24. bis zum 27. Juli wurde der historische Akt mit den unterschiedlichsten Veranstaltungen gewürdigt, vom Festakt mit geladenen Gästen im Apollo-Theater über öffentliche Konzerte der heimischen Gesangvereine auf elf Plätzen in der Stadt bis zu alkoholfreien (!) Tanzabenden für die Jugend in den Kolpinghäusern Neheim und Hüsten und einem großen Feuerwerk.

Das herausragende Ereignis war aber wohl der Heimatnachmittag im Stadion am Schwiedinghauser Feld. Dieses war Ziel des Schnadegangs, der an acht Sammelpunkten begonnen hatte. Die WR berichtete seinerzeit, Tausende von Menschen hätten Festzelt und Gelände bis auf den letzten Platz gefüllt und die Feldküchen der belgischen Division hätten mehr als 4000 Portionen Erbsensuppe geliefert.

Wie sich die Zeiten ändern und mit ihnen auch die Jubiläen, konnten die Bürger 25 Jahre später feststellen. Es wurde 1983 schon deutlich verhaltener gefeiert, wenngleich auch mit einem imposanten historischen Festzug. Inzwischen sind wir - hauptsächlich aus finanziellen Gründen - so weit, dass das Stadtjubiläum nur noch als Randerscheinung im Szenario der regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen des Jahres mitläuft.

Dabei stritten sich noch in den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts die Fachleute darüber, für wann das eigentliche Datum der Stadtwerdung Neheims anzusetzen sei. Der Heimatforscher Bernhard Bahnschulte vertrat 1966 in Veröffentlichungen den Standpunkt, "dass wir 1963 die richtige Gelegenheit, den 700-jährigen Geburtstag der Stadt zu begehen, eigentlich verpasst haben".

Diese Ansicht bezieht sich auf eine Urkunde vom 2. September 1263. Damit gewährte Erzbischof Engelbert II. von Köln in seiner Eigenschaft als Herzog von Westfalen dem Grafen von Arnsberg (damals Gottfried III.) das Recht, das Dorf Neheim "wie eine Stadt" zu befestigen. Deshalb feierten die Neheimer auch, wie wir aus alten Protokollen wissen, im Jahre 1863 groß das 600-jährige Bestehen ihrer Stadt und hatten die Jahreszahl 1263 als Geburtsdatum der Stadt auch im Torbogen des ehemaligen Rathauses eingemeisselt. Tatsache ist, dass Neheim schon vor 1358 gewisse städtische Privilegien besaß und daraufhin bereits im 13. Jahrhundert ein Siegel führte mit dem Text: "Bürgermeister und Rat der Stadt Neheim".

Dem gab Gottfried IV. sozusagen "den letzten Schliff", als er die Neheimer am 25. Juli 1358 förmlich mit dem Stadtrecht ausstattete. Mit Hüsten verfuhr er zwei Jahre später ähnlich, indem er dem Ort die Rechte einer Freiheit gab. Für Neheim liest sich das so: "Wir, Gottfried, Graf zu Arnsberg, geben allen Leuten, die diesen Brief sehen, lesen oder hören, Kunde, dass Wir auf den Rat Unserer Freunde durch diesen Brief Unserer Stadt Neheim und Unseren Bürgern, die darin wohnen, Lippesches Recht und damit folgende Rechte und Freiheiten gegeben haben: . . ."

Von Helmutheinz Welke

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