Bundesgerichtshof verwirft Revision
11.08.2009 | 20:30 Uhr 2009-08-11T20:30:00+0200Wörden/Hagen. Im Fall des 40-Jährigen, der in Wörden die Tochter seiner ehemaligen Lebensgefährtin beinahe erwürgt und die Mutter des Kindes vergewaltigt hatte (WR berichtete), wurde das Urteil des Hagener Schwurgerichts jetzt rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision der Verteidigung.
Im Keller hatte er die 13-Jährige am 30. April vergangenen Jahres brutal gewürgt. Zunächst hatte sich das Kind heftig gewehrt, sich dann tot gestellt, was ihm vermutlich das Leben gerettet hatte.
Ungeschränkter GlaubenDer Angreifer war daraufhin nach oben gegangen und hatte die Mutter, seine Ex-Freundin, vergewaltigt. Vorher soll er noch zynisch erklärt haben, er habe gerade ihre Tochter umgebracht. Danach war er geflohen, war erst Wochen später in seiner belgischen Heimat festgenommen worden. Im November verurteilte das Landgericht den Mann nach einem mehrwöchigen Prozess wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Vergewaltigung zu acht Jahren Haftstrafe, ging damit sogar noch ein halbes Jahr über die Forderung von Staatsanwalt Joachim Lemann hinaus.
Die Kammer schenkte Mutter und Tochter uneingeschränkt Glauben. Die Beteuerung des Angeklagten, er sei von dem Tötungsversuch zurückgetreten, als ihm bewusst geworden sei, was er da getan habe, konnte das Gericht nicht überzeugen.
Auch nicht seine Erklärung, er sei außer sich geraten, weil ihm das Mädchen fälschlicherweise gedroht habe, ihn wegen sexuellen Missbrauchs anzuzeigen. Ebenso wenig nahm ihm die Kammer ab, dass er im Hinblick auf die Vergewaltigung seiner Ex-Freundin unschuldig sei. In der Urteilsbegründung bezeichnete der Vorsitzende Richter Dr. Frank Schreiber die Einlassung des 40-Jährigen als „unglaubhaft, wenig nachvollziehbar und von Widersprüchen gespickt”. Verteidiger Dirk Löber hatte in seinem Plädoyer eine Bewährungsstrafe für den Mann gefordert. Er legte Revision ein. Die verwarf der BGH jetzt jedoch als unbegründet. Damit ist das Urteil gegen den Belgier rechtskräftig.
18:57
Ich fas es nicht. Der Doktor Schreihber ist ebend ein guther Richter!