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Prozess um totes Pferd in Winterberg tritt auf der Stelle

08.10.2012 | 17:48 Uhr
Prozess um totes Pferd in Winterberg tritt auf der Stelle
Stute „Lena“ starb nach einem verhängnisvollen Zusammentreffen mit Deckhengst „Zips Mighty Slider“ (im Bild).

Arnsberg/Winterberg.   Der Rechtsstreit um den Wert einer beim Deckakt in Winterberg verstorbenen Stute aus Neukirchen-Vluyn vor dem Landgericht Arnsberg tritt weiter auf der Stelle. Nach dem Prozessbeginn im Juni musste auch die Verhandlung am Montag wegen des Fehlens eines Zeugen vertagt werden.

Der Rechtsstreit um den Wert einer beim Deckakt verschiedenen Stute bleibt vor dem Landgericht Arnsberg eine schwere Geburt. Auch am Montag scheiterte eine einvernehmliche Einigung. Ein Pferdebesitzer aus dem niederrheinischen Neukirchen-Vluyn verlangt von einer Züchterin aus Winterberg 13 000 Euro Schadenersatz. In einem Grundurteil vom Januar 2012 war festgestellt worden, dass die 41 Jahre alte Frau aus dem Hochsauerland für den Tod des Westernpferdes der Rasse Appaloosa haften muss.

„Er ist ein Freund fürs Leben“, schreibt die Züchterin auf ihrer Homepage über ihren „sehr liebenswürdigen Top-Hengst Zips Mighty Slider“, sozusagen das beste Pferd im Stall. Und doch soll die 14 Jahre alte Stute „Lena“ im Frühjahr 2010 nach einem verhängnisvollen Zusammentreffen mit dem heute 13 Jahre alten Top-Hengst gestorben sein. Oder wie es Richter Jörg Feldmann gestern ausdrückte: „in Zusammenhang mit Deckversuchen durch den Hengst“.

Wie viel war das Tier vom Niederrhein wert?

Wie viel war das Tier vom Niederrhein zum Zeitpunkt seines Ablebens wert? In welchem gesundheitlichen Zustand und in welcher körperlichen Konstitution befand es sich am Tag der Deckversuche? Das sind die entscheidenden Fragen, die sich die Streithähne - ein 46 Jahre alter Akademiker vom Niederrhein und die 41 Jahre Züchterin aus dem Hochsauerland - im Saal 134 des Landgerichts bereits im Juni stellten. Und am Montag wieder. Gutachter Dr. Eberhard Schüle, Tierarzt aus Dortmund, kommt anhand von Lena-Fotos in der Gerichtsakte und Zeugenaussagen zu dem vorläufigen Schluss, dass „ein Pferd, wenn es solche Krankheitsanzeichen zeigt, keinen Marktwert hat“. Selbst wenn es nicht lahmen würde, beliefe sich der Wert eines Zuchtpferdes mit einem solchen Aussehen auf 1500 bis 3000 Euro, so der Sachverständige.

Schüle erkennt deutliche Fetteinlagerungen („vergleichbar Cellulite beim Menschen“). Und: „Die Konturen dieses Pferdes sind nicht muskel-bedingt. Das ist Fett.“

Der Ehemann der Züchterin findet im Zeugenstand noch drastischere Worte. Die gelbliche, untrainierte Stute sei in einem desolaten Zustand angeliefert worden. „Sie vertrug sich nicht mit anderen Pferden, stand meist apathisch in der Ecke und musste zur Bewegung angetrieben werden.“ Und hätte gelahmt - in der Fachsprache: ein unsauberes Gangbild gezeigt.

Warum brachte Niederrheiner seine Stute nach Winterberg?

Nach dem Grundurteil vom Januar, in dem der erfahrenen Züchterin Fahrlässigkeit attestiert worden war, hat die Winterbergerin ihr Gewerbe abgemeldet. „In 22 Jahren wurden bei mir 40 gesunde Fohlen auf die Welt gebracht. Nie ist etwas passiert.“ Auch im Frühjahr 2010 sei alles ordnungsgemäß abgelaufen („ich habe zusammen mit meinem Tierarzt drei Stunden um Lenas Leben gekämpft“). Trotz eines vom Pferdebesitzer unterschriebenen Deckvertrages, in dem u.a. der Passus „Der Hengsthalter übernimmt keine Haftung für Tod“ steht, sei sie verantwortlich gemacht worden. „Wie soll ich mich da absichern?“

Bleibt die (zugegeben laienhafte) Frage, warum ein Pferdebesitzer vom Niederrhein seinen Liebling nicht in seinem Beritt decken lässt, sondern an einen fast 200 Kilometer entfernten Ort bringt. Anwältin Caren Lietke, spezialisiert auf Pferderecht: „Einen von Farbe und Abstammung her passenden Hengst findet man nicht um die Ecke.“ Der Kläger wirft der Züchterin u.a. vor, dass sich keine zweite Person am Deckstand befunden habe.

Weil ein Zeuge am Montag kurzfristig fehlte, musste die Verhandlung vertagt werden. Es bleibt ein langjähriges bürokratisches Verfahren. Oder mit anderen Worten: Der Amtsschimmel muss weiter wiehern.

Rolf Hansmann

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