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Mit 2,2 Promille am Steuer

11.02.2010 | 16:41 Uhr

Züschen. Mit beinahe 2,2 Promille Alkohol im Blut geriet in der Nacht zu Donnerstag ein 51-jähriger Winterberger in eine Verkehrskontrolle in Züschen. Sein Wagen wurde auf der Dechant-Dobbener-Straße gestoppt. Die Polizei weist auf massive Strafen bei Alkohol- und Drogenvergehen hin.

Mit beinahe 2,2 Promille Alkohol im Blut geriet in der Nacht zu Donnerstag ein 51-jähriger Winterberger in eine Verkehrskontrolle in Züschen. Sein Wagen wurde auf der Dechant-Dobbener-Straße gestoppt. Die Alkoholfahne des Winterbergers fiel sofort auf und hatte eine Sicherstellung seines Führerscheins und eine Blutprobe zur Folge. Auf den Führerschein wird er mindestens mehrere Monate verzichten müssen.

Die Polizei weist in diesme Zusammenhang auf folgendes hin: Wer mit 0,5 Promille oder mehr am Steuer erwischt wird, zahlt im günstigsten Fall 500 Euro Bußgeld, bekommt vier Flensburg-Punkte und ein vierwöchiges Fahrverbot. Bei Ausfallerscheinungen, z.B. Schlangenlinien, oder gar einem Unfall, muss schon ab 0,3 Promille mit Strafe bis zum Führerscheinentzug gerechnet werden. Die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 Promille. Das Führen eines Kraftfahrzeugs in diesem Zustand stellt eine Straftat dar und wird mit empfindlich hoher Geld- oder mehrjähriger Freiheitsstrafe geahndet. Für Fahranfänger, die noch in der zweijährigen Probezeit sind und für alle jungen Fahrer vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres, gilt ein absolutes Alkoholverbot.

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