Milde Geldstrafe für reuige Betrügerin
10.02.2012 | 14:21 Uhr 2012-02-10T14:21:00+0100
Wetter.Jahrelang hatte sich eine 39-jährige Frau aus Wetter nichts mehr zu Schulden kommen lassen, dann war der Wunsch, sich schöne neue Klamotten zu gönnen, übermächtig geworden. Wie bereits in der Vergangenheit hatte sie Ware bestellt, erhalten und nicht bezahlt. Gestern stand sie wegen Betrugs vor dem hiesigen Amtsgericht.
Die kriminelle Karriere der Wetteranerin hatte 2001 mit ersten Betrügereien begonnen. Zwischen 2004 und 2006 waren weitere einschlägige Taten hinzugekommen. Dann, nach einer Therapie und der Geburt ihres Kindes, war plötzlich Ruhe gewesen - bis Oktober 2009. Die 39-Jährige war in alte Muster verfallen, hatte Kleidung für knapp 400 Euro geordert, die Lieferung in Empfang genommen und die Rechnung wieder einmal nicht begleichen können.
Wie ein Häuflein Elend saß sie gestern auf der Anklagebank. Je nervöser sie wurde, desto mehr und schneller sprach sie. Dabei wiederholte sie permanent das, was sie kurz zuvor bereits mehrfach erklärt hatte. „All die Jahre habe ich es jetzt im Griff gehabt. Es tut mir leid, ich bin auch einsichtig. Ich weiß nicht, was mich da geritten hat. Ich will das in Ordnung bringen“, beteuerte sie und verlieh dann ihrer großen Panik Ausdruck, ihr offenbar gnadenloses Umfeld - also zum Beispiel die Nachbarn - könne von ihren Fehltritten erfahren. „Man schämt sich ja auch“, gab sie offen zu und errötete noch heftiger. Quasi im gleichen Atemzug gelobte sie, diesmal wirklich endgültig geläutert zu sein.
Tränen flossen imGerichtssaal
Als Richter Heinz-Dieter Beckmann nachhakte, ob vor der betrügerischen Bestellung oder danach noch etwas vorgefallen sein könne, beteuerte sie, dass dem nicht so sei. „Ehrenwort!“
Die Vertreterin der Anklage beantragte 600 Euro Geldstrafe. Die Angeklagte schluckte, Tränen begannen zu fließen: „Muss ich halt bezahlen.“ Dann wandte sie sich direkt an Richter Heinz-Dieter Beckmann: „Ich hoffe, und das ist nicht böse gemeint, dass ich sie nie, nie wieder sehen muss.“ Beckmann quittierte es mit einem gelassenen Lächeln.
Er verurteilte die reuige Betrügerin letztlich zu einer milderen Geldstrafe in Höhe von 450 Euro.
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