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Der JVA-Würger von Wuppertal war als Gewalttäter bekannt

Würger von Wuppertal war als Gewalttäter bekannt

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Foto: dpa
Wegen 40 Euro erwürgte ein 18-jähriger JVA-Insasse einen Mithäftling. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty räumte Fehler des Gefängnispersonals ein.

Düsseldorf. 

Nach dem tödlichen Streit in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Wuppertal-Ronsdorf um 40 Euro Spielschulden hat NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) erstmals Fehler des Gefängnispersonals eingeräumt.

So sei der 18-jährige Tatverdächtige, der am 4. Mai während gemeinsamer Freizeitstunden in einer Zelle einen 20-jährigen Mithäftling mit Händen und Gürtel erdrosselt hatte, schon 2015 mehrfach durch körperliche Übergriffe aufgefallen, einmal sogar mit einer Würge-Attacke. Die Vorfälle seien zwar in der Personalakte des 18-Jährigen vermerkt worden, führten aber nicht vorschriftsgemäß zu Strafanzeigen. „Das war ein Versäumnis“, sagte Kutschaty. Das Justizministerium prüfe deshalb disziplinarrechtliche Schritte gegen JVA-Bedienstete.

Bereits mit 15 Jahren in mehreren Heimen

Der Tatverdächtige stammt aus Essen und wurde vom dortigen Jugendamt bis zu seiner ersten Inhaftierung 2013 im Alter von 15 Jahren bereits in mehreren Heimen untergebracht. Er fiel immer wieder körperlich aggressiv auf. Er saß zuletzt wegen Diebstahldelikten. Nun soll seine Schuldfähigkeit überprüft werden, die Ermittler gehen von verminderter Intelligenz aus.

Zugleich gab Kutschaty bekannt, dass zum Zeitpunkt des tödlichen Angriffs in der JVA Wuppertal gegen den Tatverdächtigen sogar noch ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung lief. Im November 2015 hatte er einen Mitgefangenen bei einer Freistunde mit Fäusten ins Gesicht geschlagen.

Zweifel an Gemeinschaftsfähigkeit

Der Justizminister betonte, dass trotz der Vorgeschichte keine Zweifel an der Gemeinschaftsfähigkeit des jungen Mannes bestanden hätten. In mehreren Beurteilungen und Führungsberichten seien keinerlei Bedenken dagegen geäußert worden, dass er am sogenannten Umschluss teilnehmen dürfe. Dabei können sich zwei Gefangene für einige Stunden am Tag zusammen in eine Zelle sperren lassen, um Sozialkontakte zu pflegen. Der Tatverdächtige habe 121 solcher Umschlüsse ohne Beanstandungen mitgemacht. Zweimal habe er sich problemlos mit seinem unmittelbaren Zellennachbarn getroffen, dem Todesopfer vom 4. Mai.

Kutschaty betonte, dass junge Straftäter nicht 24 Stunden pro Tag nur in die Zelle gesperrt werden könnten. „Eisenkette am Fuß ist keine Lösung, um die Resozialisierung voranzutreiben“, so der Justizminister. Deshalb müsse der NRW-Strafvollzug trotz des tragischen Wuppertaler Ereignisses am Umschluss festhalten.