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Familienvater muss ins Gefängnis

21.03.2011 | 16:24 Uhr
Familienvater muss ins Gefängnis
Eine Statue der roemischen Goettin der Gerechtigkeit und des Rechtswesenns.Foto: Mario Vedder/dapd

Wetter/Hagen.Die Trennung von seiner Familie hatte ein 51-jähriger Wetteraner offenbar nicht verkraftet. Trotz Verbots hatte er sich seinen Kindern und seiner Ex-Frau immer wieder genähert, hatte den Kontakt gesucht. Gestern stand der psychisch kranke Mann wegen Nachstellung in über 60 Fällen vor dem Hagener Amtsgericht.

Obgleich es dem vierfachen Vater per Beschluss untersagt worden war, sich der Familie zu nähern und Kontakt zu suchen, der vom Jugendamt nicht begleitet wurde, war er immer wieder aufgetaucht. Insgesamt 63 Mal hatte er sich über den Beschluss hinweggesetzt. Ein Spießroutenlauf für die Betroffenen.

Die Kinder hatten sich schließlich sogar nicht mehr auf den Spielplatz getraut. Konsequenzen: Sie hatten unter anderem unter Schlafstörungen gelitten, mit Unruhe oder Bauchschmerzen gekämpft. Ihrer Mutter war es nicht besser gegangen.

Der Angeklagte erschien gestern vor Gericht bestens vorbereitet. Er trug ein Sakko, an dessen Revers demonstrativ ein Hanfblatt-Sticker befestigt war. In seinem Gepäck hatte er selbst verfasste Flugblätter, die er dem Richter nur zu gerne in die Hand drückte. Offensichtlich hatte er auf den bunten, dicht bedruckten Blättern seine Meinungen und Eindrücke zu allen möglichen Themen zum Ausdruck gebracht - vermutlich auch zu seiner Rolle als Vater. Dies sei seine Gedankenwelt, teilte er mit. Und: „Ich lebe in einer Welt der Mathematik und Metaphysik.“

Verstanden fühlte er sich nicht - schon gar nicht von seinem Verteidiger. Den lehnte er ab. Mit dem könne er nicht reden. Er benötige einen Anwalt, der sich für ihn interessiere.

„Wenn ich mich selbst verteidigen wollte, würde ich mit einer Kalaschnikow rumlaufen“, so sein beunruhigendes Statement. Den psychiatrischen Gutachtern traue er auch nicht. Das Gericht sollte ihn aber verstehen. Und: Er wolle einen Termin bei einem Staatsanwalt, am besten bei einem Oberstaatsanwalt, damit er dem einmal alles in Ruhe erklären könne. Über 20 Mal hatte er in der Vergangenheit schon vor Gericht gestanden. In den meisten Fällen waren die Verfahren wegen Schuldunfähigkeit eingestellt worden.

Was die aktuellen Vorwürfe betraf, äußerte sich der Wetteraner dazu kaum. Er bezeichnete seine Kinder als den gewichtigsten Teil seines Lebens. Zuletzt klagte er: „Was mir nicht zugestanden wird, ist, dass ich als Mann und als Mensch Gefühle habe.“

Seinen Kindern blieb die Aussage vor Gericht erspart. Seine Ex-Frau bestätigte die Vorwürfe im Zeugenstand. Sie schilderte, wie extrem belastend das Verhalten des Angeklagten für ihre Kinder und sie selbst gewesen war.

Ein Jahr Haft
ohne Bewährung

Der psychiatrische Sachverständige attestierte dem Wetteraner eine schizophrene Störung und verminderte Schuldfähigkeit. Die Voraussetzungen für eine komplette Schuldunfähigkeit sah er nicht. Der Verteidiger des 51-Jährigen beantragte letztlich eine milde Strafe, die Vertreterin der Anklage ein Jahr ohne Bewährung.

Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft, verhängte das Jahr „ohne“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Sylvia Mönnig

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