Angeklagt: Unternehmer zahlte keine Sozialabgaben
14.04.2010 | 18:27 Uhr 2010-04-14T18:27:00+0200Einsicht zeigte der ehemalige Bauunternehmer aus Wetter vorm Schwelmer Strafgericht nicht.
Angeklagt war der 51-Jährige wegen Vorenthaltens von Arbeitnehmeranteilen an der Sozial- und Rentenversicherung. Für zwei seiner Angestellten waren die gesetzlichen Abgaben nicht gezahlt worden.
Aufgeflogen war sein Kleinunternehmen bei Fassadenarbeiten an einem Haus in Breckerfeld. Eine amtliche „Razzia” stellte zwei so genannte Schwarzarbeiter. „Hab' ich doch alles nachgezahlt, nachdem der Zoll auf der Baustelle war”, meinte der Wetteraner vor Gericht gelangweilt. „Schließlich habe ich die Arbeiter daraufhin im Nachhinein angemeldet. War früher immer möglich, ich wusste doch nicht, dass das heutzutage anders ist.”
Dass Arbeitnehmer- Sozialleistungen mittlerweile nachgezahlt wurden, konnte er nicht nachweisen: „Meine Ex-Frau hat alle Unterlagen, da komme ich nicht mehr heran. Will ich auch gar nicht.”
Angeklagter lebt vom
Geld der Partnerin
Er selbst verfüge über keinerlei Einkommen mehr, er lebe vom Geld seiner neuen Lebensgefährtin, meinte der 51-Jährige. „Mit ihr ziehe ich bald ins Rheinland. Arbeitslosengeld zu beantragen, dazu hatte ich bisher keine Lust.” Zudem werde ihm überall fälschlich unterstellt, er habe „Geld zur Seite geschafft”.
Letzteres war dem Wetteraner nicht zu beweisen - und deswegen war er auch gar nicht angeklagt. Der eigentliche Vorwurf indes war bestätigt. Dafür verurteilte das Schwelmer Strafgericht den nicht vorbestraften Ex-Bauunternehmer letztlich zu milden 400 Euro Geldstrafe. Sollte er (oder seine neue Freundin) das Geld nicht auftreiben können, heißt es: 40 Tage Gefängnis.
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