Wenn die Lücke zum Durchfahren nicht mehr ausreicht
21.02.2012 | 19:30 Uhr 2012-02-21T19:30:00+0100
Wesel. Parkende Autos verengen so manche Straße. Und blockieren somit die großen Fahrzeuge von ASG oder Feuerwehr.
Sehr breit ist die Vom-Keller-Straße wirklich nicht. Ein Laster kommt so gerade durch. Wenn er denn in die Straße des Schillviertels überhaupt einbiegen kann. Immer wieder blockieren auf der Gabainstraße parkende Autos die großen Brummer der Müllabfuhr oder Möbeltransporter. Sehr zum Ärger der Anwohner der Von-Keller-Straße. Der ASG bemüht sich zwar, dann Abhilfe zu schaffen - ein schmalerer Lkw wird geschickt - doch ab und an, so berichten Anwohner, blieben ihre Mülltonnen schon mal ungeleert.
Dabei müssten eigentlich alle Führerscheinbesitzer Bescheid wissen und ihren Wagen so parken, dass genügend Platz auf der Straße vorhanden bleibt. Doch auf der Gabainstraße kümmert es den ein oder anderen nicht. Da wird ohne Rücksicht auf die Müllabfuhr geparkt. Das komme vor, berichtet ein Fahrer der ASG. Per Telefon werde dann der Meister auf dem Betriebshof verständigt. Dieser schicke dann einen kleineren Laster, der hoffentlich durch die vielleicht noch vorhandene kleine Lücke passt. Oder der große, 2,50 Meter breite Laster komme später noch einmal vorbei. So oder so viel Aufwand.
Ordnungsamt wird eingeschaltet
ASG-Leiter Ulrich Streich kennt die Problematik, hängt die Sache aber nicht so hoch. „Das kommt nicht sehr häufig vor“, sagt er.
Falls doch, reagierten die ASG-Mitarbeiter entsprechend. Dazu gehört auch, dass das Ordnungsamt eingeschaltet wird. „Auf Teufel komm raus wird nicht durchgefahren. Es wird nicht in Kauf genommen, Spiegel abzufahren oder die Wagen zu zerkratzen“, sagt Streich. In einigen Fällen wurden nach ASG-Hinweisen Schilder aufgestellt oder Markierungen auf die Fahrbahn aufgebracht.
Die Straßenverkehrsordnung regelt in Paragraph 12 wo das Halten und Parken unzulässig ist. Zum Beispiel an engen Straßenstellen. Aber wie breit die verbleibende Lücke sein muss, ist dort nicht geregelt. In Kommentaren zu diesem Paragraphen heißt es, dass eine Restfahrbreite von 3,05 Metern verbleiben müsse. Dieses Maß setzt sich aus der maximal erlaubten Fahrzeugbreite von 2,55 Metern plus je 25 Zentimetern an den Seiten zusammen. Soviel Platz gibt es an der Gabain-/Von-Keller-Straße gar nicht. Dennoch wird hin und wieder auf beiden Seiten geparkt.
Feuerwehr kommt auch nicht durch
Parkende Autos behindern auch immer wieder die Feuerwehr bei den Fahrten zum Einsatzort. Wie Thomas Verbeet, Leiter der Feuer- und Rettungswache, berichtet, sei es in letzter Zeit deswegen aber nicht zu Verzögerungen gekommen. Steht ein Wagen im Weg, haben die Rettungskräfte mehrere Möglichkeiten: Auf einem Rüstwagen, der für Verkehrsunfälle ausgestattet ist, gibt es Krallen, die unter die Räder gesetzt werden, um das Auto so wegzuschieben. Oder alle Mann steigen aus und bewegen den Wagen durch „Hüpfen auf der Federung“ vom Fleck weg. Oder sie schieben Schüppen unter die Reifen und bewegen so das Auto. Meistens allerdings, weil sie nicht viel Zeit haben, wird der Rückwärtsgang eingelegt und ein anderer Weg zum Einsatzort genommen.
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