Walker, der Pinscher getreten haben soll, ist vor Gericht bissig
04.05.2010 | 18:38 Uhr 2010-05-04T18:38:00+0200
Wesel.Er soll einen Pinscher getreten und dem Hund eine Rippenprellung zugefügt haben. Dennoch wollte der Angeklagte vor dem Amtsgericht Wesel den Vorschlag des Richters nicht annehmen. Dieser wollte das Verfahren einstellen, wenn der Angeklagte 1000 Euro an den Tierschutzbund zahlt.
Mit dem Vorschlag des vorsitzenden Richters war der Angeklagte gar nicht einverstanden. Einen Pinscher soll er getreten haben, das Verfahren aber eingestellt werden, wenn er rund 1000 Euro an den Tierschutzbund überweisen würde. Auch sein Anwalt zeigte sich darüber alles andere als erfreut. „Wir wollen doch die Kirche im Dorf lassen“, lautete sein Kommentar, denn er bezweifelt, dass die Anschuldigungen gegen seinen 67-jährigen Mandanten haltbar sind.
Gerd H. (Name geändert) war an einem Dezembermorgen wie so oft gegen neun Uhr am Rhein walken. Im Bereich Römerwardt lief plötzlich ein Hund auf ihn zu. Als der in seiner Höhe war, habe er ihn mit dem Fuß abgewehrt, getreten habe er ihn nicht. „Ich hatte Angst, das er mich beißt“, erklärte er gestern vor Gericht seine Reaktion.
Hund war nicht angeleint
Die Hundebesitzerin schilderte den Vorfall ganz anders. Auf ihre Angaben beruft sich die Anklage: Demnach soll der Rentner das Tier bewusst mit der Fußspitze getreten und es dadurch verletzt haben. Der Hund jaulte nach dem Tritt laut auf und rannte davon.
Zudem soll der Angeklagte die Hundebesitzerin bedroht haben. „Wenn ich die Polizei rufe, würde er mir etwas auf’s Maul hauen“, berichtete die 44-jährige Weselerin. Sie habe versucht, mit dem Mann zu sprechen, doch der sei einfach weitergelaufen.
Ob der Hund geknurrt oder gebellt habe, als er auf ihn zulief, wollte der Richter wissen. Daran könne er sich nicht mehr erinnern, so der Angeklagte. Für den Richter sei die Reaktion nicht ganz nachvollziehbar. Denn offensichtlich habe der Hund kein aggressives Verhalten gezeigt.
Prozess wird im Juni fortgesetzt
Nach Angaben der Weselerin habe sie ihren Pinscher, der nicht angeleint war, gerufen. Er habe schon kehrtgemacht, als der Angeklagte mit Absicht zugetreten hat. Nachdem sie Anzeige erstattet hatte, war sie mit ihm bei einem Tierarzt, der eine Rippenprellung diagnostizierte.
Der Vorschlag wurde auch abgelehnt, weil der Hund nicht angeleint war und auf den Rentner zulief. „Ich habe einen Hund und ich sorge dafür, dass er auf niemanden zuläuft“, so der Anwalt. Er wolle noch weitere Zeugen hören, weshalb die Verhandlung vertagt wurde.
Beim nächsten Termin am 11. Juni werden dann der Tierarzt und der Polizeibeamte, der die Anzeige aufnahm, aussagen.
Kontrollen nach Bevölkerungshinweisen
Ein Verstoß gegen die Anleinpflicht wird mit einer Ordnungsstrafe geahndet. Wird ein Hundebesitzer das erste Mal erwischt, zahlt er 20 Euro. Im Wiederholungsfall oder wird jemand gefährdet, erhöht sich der Betrag. In Wesel haben die Mitarbeiter der Stadtwacht bei ihren Streifen immer ein Auge darauf, so Gerd Füting vom Ordnungsamt. Er muss allerdings einen Nachteil einräumen: Die Mitarbeiter werden anhand ihrer Uniform leicht erkannt.
Nach Hinweisen aus der Bevölkerung führt die Stadtwacht schwerpunktartige Kontrollen durch. Und in bestimmten Bereichen der Aue werde regelmäßig kontrolliert, ob Hunde angeleint sind oder nicht.
22:13
Diese Verhandlung hat was von Königlich-Bayerischem Amtsgericht - Aber wenn man manche Kommentare hier liest, könnte einem schlecht werden. Ich bin niemand, der diesen seltsamen Walker in die Verdammnis schicken will - aber wer hier öffentlich nach einem Recht brüllt, freilaufende Hunde töten zu dürfen (z.B. # 52), muss ein abgestumpfter, verrohter, bösartiger Mensch sein, dem ich nicht begegnen möchte, wenn _er_ Freilauf hat.
12:22
Zitat: Freispruch muß das Urteil lauten!
Und noch mehr:
Jedem muß das Recht zustehen einen illegal freilaufenden Hund zu treten, oder auch zu töten, wenn dieser in furchteinflößender Form auf einen zuläuft.
Das würde vielleicht den einen oder anderen Hundbesitzer wieder dazu bringen seinen Hund anzuleinen.
#52 von Theodor Rand , am 05.05.2010 um 19:09
Zitat ende
Wer so krank im Hirn ist gehört weggesperrt.
Erst werden freilaufende Hunde getötet, danach lärmende Kinder!
12:16
Hier tummeln sich ja mal wieder viele Stammtischler und verbreiten Parolen die einen übel werden lassen.
Die größten Prollos die hier lauthals tönen, sind dann auch noch die, die meinen mit ihrem Mountenbike im Wald Rennenfahren zu müssen und sich beschweren wenn was vor ihr Rad läuft.
Nein, es müssen nicht immer Hunde sein, es könnten auch freilaufende Kinder sein!
19:54
@Daniel S.
Dann hoff mal ganz stark, daß Du nicht mal meinen Hund tritts. DAS überlebst Du bestimmt nicht.
Wer so eine Einstellung hat sollte weder in Wald und Flur unterwegs sondern liebr zu Hause bleiben und Bild lesen.
20:00
Hallo an alle verbissenen :
Mal etwas zum auflockern :
Ein Mann kommt mit einem Hund auf dem Arm in eine Kneipe. Ein anderer Mann spricht den neuen Gast an und fragt, warum er denn den Hund nicht absetzt und laufen lässt. Der Hundebesitzer sagt, dass der Hund keine Beine habe und deshalb auch nicht laufen könne.
Der Mann zeigte Mitleid und fragte dann wie der Hund denn wohl heiße. Der Hund hat keinen Namen, antwortete der Hundebesitzer.
Ja aber warum hat der Hund denn nicht mal einen Namen ?
Was soll er denn mit einem Namen, sagt der Mann, das ist doch eh´ sinnlos, denn wenn ich ihn rufe, kommt der doch sowieso nicht !
12:06
@42 runningvalentino:
Ich möchte mich nur wehren können, wenn so ein Psychopath einmal seine Drohung wahr macht und seinen Hund auf mich hetzt. Nicht mehr und nicht weniger.
Ich würde übrigens nie aus eigenem Antrieb Streit anfangen. Wenn Hundebesitzer ihre Hunde frei laufen lassen und die laufen mir vors Rad oder zwischen den Beinen rum dann übe ich mich in Geduld, bremse ab oder bleibe stehen. Ab und zu entschuldigt sich sogar mal einer (nicht der Hund sondern der Besitzer).
Meine Bemerkung war lediglich auf die aktiv durch den Hundehalter hervorgerufene Bedrohung bezogen. Und da würde ich mich schon gern wehren können.
23:19
Wenn ich die teilweise abstrusen Kommentare der sog. Walker, Jogger (Ausnahmen bestätigen die Regel) hier lese, bin ich froh, dass ich drei mehr oder weniger große Irish Wolfhounds habe. Da kommt kein Dumm-Dödel auf die Idee nach ihnen zu treten! Man tritt weder nach Menschen noch nach Hunden und es gibt noch ein anderes Leben, als das eines freien Walkers. Und ehe sich jetz wer aufregt, ich leine meine Hunde grundsätzlich an, wenn fremde Personen auf uns zukommen. Was ist so schwer daran, kurz stehen zu bleiben und zu warten bis der Hund angeleint ist? Bei uns dürfen Hunde außerhalb der Ortschaft übrigens frei laufen, genau wie Walker, Jogger oder Radfahrer! :-))
14:03
sorry, leider leidet meine Rechtschreibung, wenn das Temprament mir mir durchgeht.
14:01
ach sie sprechen mir aus der Seele! Natürlich müssen auch für Menschen strengere Regeln gelten!. Als erstes fallen mir Hundehaltr ein. Abwer sie haben recht: renitente Bälger gehören in die Betreunug. Und das mit den Kippen, Müll, ekeligen (und völlig überflüssigen) Kaugummies spwoe den Flaschen kann ich nur unterschreiben!.
einschälren von Menschen ist vielleicht übertieben (und derzeit verboten) aber eine strenge Maßregelung von aggresven Menschen ist das a und o.
O.K. dann sind wir uns ja einig!
13:52
aggressiver Mensch = Einschläfern. Punkt. Egal, wie groß oder populär.
Kippen, Müll, Kaugummi, Flaschen nicht weggemacht: 500 € fände ich angemessen.
Kind nicht erzogen, benimmt sich daneben. Ab ins Heim.
Dem Problem Mensch muss doch beizukommen sein. Hier ist der Gesetzgeber gefordert.