Verfolgungsjagd über den Fusternberg
19.02.2010 | 18:36 Uhr 2010-02-19T18:36:00+0100Wesel. In Zukunft wird er sich besser unter Kontrolle haben, da ist sich Lars C. (alle Namen geändert) ganz sicher. Denn ein kurzer Blackout, wie es der 39-Jährige selbst nannte, ist ihn nun teuer zu stehen gekommen.
Nach einer Verfolgungsjagd im Auto quer über den Fusternberg schlug er in einem Anfall von Wut einen anderen Autofahrer, von dem er sich provoziert fühlte. Dafür fand sich C. am Freitag vor der Strafrichterin wieder und wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro verurteilt.
Doch von Anfang an: Im August 2009 fuhr Lars C. mit seinem Wagen die Wackenbrucher Straße entlang, als Sven S. mit dem Auto von der Kleinen Stege kam und hinter C. auf die Wackenbrucher Straße einbog. Der 39-Jährige habe kurz danach ohne Grund bis zum Stillstand gebremst, sagte S. aus. C. hingegen beteuerte, S. habe „gedrängelt” und sei sehr dicht aufgefahren. Beide Fahrer bogen von der Wackenbrucher Straße links auf die Kurt-Kräcker-Straße ab, wo sich das „Spielchen” der beiden Männer fortsetzte. An einer Bushaltestelle fuhr C. nach rechts, Sven S. überholte ihn mit qietschenden Reifen, wie der 22-Jährige zugab.
Anschließend verfolgte dann Lars C. Sven S. über mehrere Straßen, bis beide schließlich an der Drevenacker Straße anhielten. Lars C. stieg aus und ging zum Wagen des 22-Jährigen, der die Fensterscheibe an der Fahrertür herunterließ. Es habe eine Diskussion gegeben und er habe mit der flachen Hand einmal nach S. geschlagen, sagte C. Der 22-Jährige hingegen beteuerte, C. habe ihn ohne vorherige Wortgefechte sofort mit der Faust mehrmals geschlagen.
Eine Zeugin sagte aus, C. habe „halb im Auto gehangen” und wiederholt mit der Faust zugeschlagen. Er habe gesagt, er würde aus Angst um seine schwangere Frau handeln, obwohl neben ihm im Auto seine nicht schwangere Schwester gesessen hatte.
Wer nun im Straßenverkehr wen provoziert und wer seine eigene Fahrweise vor Gericht möglicherweise etwas beschönigt dargestellt hat, das konnten die Richterin und die Staatsanwältin nicht klären. Die Anklage gegen Lars C. wegen Nötigung wurde deshalb fallengelassen. „Dass es eine Körperverletzung gab, steht hingegen außer Frage”, betonte die Richterin. „Und da ist es völlig egal, was vorher passiert ist. So etwas geht nicht.”
13:56
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22:05
... es gibt leider genügend Schwachmaten auf den Straßen ... die Strafen können gar nicht hat genug sein.
Auch diejenigen die immer falsch in eine Einfahrt Verboten Straße an der Blumenstraße einfahren. Immer die Gleichen Fahrzeuge ... könnte auch hier die Kennzeichen nennen, aber das sollen andere klären ...