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Gericht

Vater und Sohn wegen Betrug verurteilt

30.11.2011 | 18:49 Uhr
Vater und Sohn wegen Betrug verurteilt
Foto : Markus Weißenfels

Wesel.   Weseler hatten Gartenmöbel und Couchgarnituren im Internet angeboten.

Bestellungen via Internet sind zwar bequem, doch bergen sie auch Risiken. Die Angebote, die zwei Weseler ins Internet stellten, waren interessant. Gartenmöbel und Couchgarnituren boten sie auf einer Versteigerungsplattform an.

Und zahlreiche Kunden bestellten und überwiesen den Kaufpreis. Aber in 78 Fällen wurden die Gartenstühle oder Sofas gar nicht geliefert, in nur wenigen Fällen wurde der schon überwiesene Preis erstattet. Aus diesem Grund musste sich das Duo, Vater und Sohn, gestern vor dem Amtsgericht verantworten. Gewerbsmäßiger Betrug lautete der Vorwurf.

Es dauerte, bis die Staatsanwältin die 79 Anklagepunkte verlesen hatte. 78 mal waren zwischen Mai 2007 und Juni 2008 Kunden betrogen worden, im 79. Fall ging es um eine Bestellung, die der Vater tätigte. An die 100 Garnituren bestellte er, im Wert von 26 000 Euro, obwohl ihm klar war, dass er die Rechnung nicht bezahlen konnte. Insgesamt summiert sich der Schaden auf rund 78 000 Euro.

Lieferungen aus Asien verzögerten sich

Nachdem für ein Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen die Verhandlung unterbrochen worden war, legten die beiden Angeklagten, 72 und 45 Jahre alt, ein Geständnis ab. Der Sohn hatte die Idee, einen Internethandel aufzuziehen. Zunächst lief auch alles glatt. Aber im Sommer 2007 verzögerten sich die Lieferungen aus Asien, konnten die von Kunden via Internet bestellten Waren nicht mehr ausgeliefert werden. In einigen Fällen wurde der bereits bezahlte Kaufpreis erstattet. In den meisten aber nicht. Für die Staatsanwältin sei ihnen der Handel aus der Hand geglitten. Allerdings löschten sie nicht die Angebote auf der Internetseite und verwendeten das Geld der Kunden für ihren Lebensunterhalt. Ihnen sei jedoch klar gewesen, dass sie die Ware nicht liefern konnten.

Während der Sohn vor einigen Jahren Geldbußen wegen Betruges erhielt, war sein Vater bislang nicht vorbestraft. Am Ende wurden sie zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Sohn muss zudem eine Geldbuße von 3000 Euro an die Staatskasse zahlen. Weil die Beteiligten erklärten, keine Rechtsmittel einlegen zu wollen, ist das Urteil rechtskräftig.

Michael Turek

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Kommentare
01.12.2011
17:20
"Rechtsgespräche"...
von hau26hau | #1

...kennt die Strafverfahrensordnung nicht. Gemäß § 212 StPO können Erörterungen mit den Ziel einer Verständigung auf einen engeren Strafrahmen (§ 257c StPO) geführt werden. Ein Rechtsmittelverzicht ist dann verboten. - Besser wäre ein Tat- oder Schuldinterlokut, das der deutsche Gesetzgeber aber leider nicht ermöglicht.

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