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Unsinnige Rechtslage?

09.02.2012 | 18:31 Uhr
Unsinnige Rechtslage?
Manches Schild mit Fahrradsymbol sollte eigentlich weichen, doch der Ausschuss konnte sich nicht durchringen. Foto : Markus Weißenfels

Wesel.Dort, wo ein Radweg vorhanden und entsprechend beschildert ist, muss er auch benutzt werden. So sah es bislang aus. Doch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ändert die Rechtslage.

Danach dürfen benutzungspflichtige Radwege nur noch dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern. Innerhalb von Ortschaften könne dies etwa für Vorfahrtsstraßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr gelten. Vor diesem Hintergrund hat die Stadtverwaltung zusammen mit der Polizei die Radwege inspiziert und eine Liste von acht Straßen benannt, an denen die Benutzungspflicht beibehalten werden soll.

Doch je länger im Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Verkehr über das Thema gesprochen wurde, umso mehr wurde seitens der Mitglieder der Unsinn dieser Regelung herausgearbeitet. Norbert Segerath (sachkundiger Bürger für die Linken) brachte es auf den Punkt: „Ich seh’ den Sinn überhaupt nicht ein. Es gibt hier keinen Handlungsbedarf.“

Ursprünglich sollten nun einige wenige Straßen benannt werden, auf denen die Nutzungspflicht der Radwege aufgehoben wird, weil sie für Radler weitgehend sicher sind. Doch Polizeihauptkommissar Wilhelm Klump gab zu bedenken, dass eine derartige Positivliste problematisch ist. Nun soll erst einmal alles so bleiben, wie es ist.

Wäre es anders gekommen, wären die blauen Schilder mit dem Fahrradsymbol abgebaut worden, Radler hätten dann aber trotzdem wie bislang auch auf dem Radweg fahren können. Denn eine Entbindung von der Benutzungspflicht hätte das Benutzungsrecht nicht tangiert.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club Wesel propagierte in der Vergangenheit immer wieder das Radfahren auf der Straße. Damit wären Radfahrer gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer und stets im Blick.

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Kommentare
11.02.2012
16:04
Unsinnige Rechtslage? - Gleiches Recht für alle! @SamZidat
von Leser54 | #5

Lieber SamZidat,
es geht weder um Ihre persönliche Meinung, so interessant die auch sein mag, noch um Sicherheit oder Gefährdung, sondern um die Rechtslage. Manchmal können Radwege eben verkehrsgünstiger sein, z.B. bei Stau auf der Strasse. :-)

11.02.2012
04:24
Unsinnige Rechtslage?
von SamZidat | #4

Lieber Leser54, wenn Sie auf dem Radweg so mit dem Auto fahren können, daß Sie damit sicherer fahren und niemanden gefährden, sehe ich persönlich jetzt keinen Grund, warum Sie das nicht dürfen sollten.

Allerdings könnte das schwierig sein, denn viele Radwege sind ja ständig zugeparkt - von Autos. Die, immerhin, da ja draufgefahren sein müssen. Der erste wären Sie also nicht.

10.02.2012
17:59
Unsinnige Rechtslage? - Gleiches Recht für alle!
von Leser54 | #3

Wenn Radfahren also Radwege benutzen dürfen, aber nicht müssen, also auch auf der Srtrasse fahren DÜRFEN:
Darf ich dann als Autofahrer statt der Strasse auch Radwege benutzen?

10.02.2012
12:19
Unsinnige Rechtslage?
von Ordnungshueter | #2

Ob sich die Stadt auch so nach Gutsherrenart über die Straßenverkehrsordnung hinwegsetzt, wenn es um den Autoverkehr geht? Etwa nach dem Motto: “Wir stellen jetzt einfach mal überall Tempo-30-Schilder auf, hebeln damit die Regelhöchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts aus und wenn sich jemand beschwert, sehen wir eben keinen Handlungsbedarf! Alles andere ist eine unsinnige Rechtslage!“ ?

Warum entscheiden in Wesel eigentlich die Lokalpolitiker, wann die bundesweit geltende StVO beachtet wird und wann nicht? Wäre interessant zu wissen, was die Bezirksregierung dazu sagt - oder das Verwaltungsgericht...

10.02.2012
08:09
Unsinnige Rechtslage?
von Fahrverkehr | #1

Es ist immer wieder erschreckend, wie wenig die StVO bekannt ist. Es ist schlichtweg falsch, dass ein Bundesverwaltungsgericht die Rechtslage geändert hätte. Die Rechtslage hatte sich bereits im Jahre 1997, also vor 15! Jahren mit der StVO-Novelle geändert. Seitdem darf die Benutzungspflicht nur angeordnet werden, wenn auf der Fahrbahn eine besondere Gefahrenlage für Radfahrer besteht, die das normale Maß erheblich übersteigt. Grund für diese Änderung war die Erkenntnis, dass Radfahrer an Einmündungen und Einfahrten auf dem Radweg schnell übersehen werden können und dieses immer wieder zu schweren Unfällen führt. Dazu gibt es auch viele Untersuchungen die man im Netz finden kann. Der Ausschuss sagt: "Wir haben uns 15 Jahre lang nicht um die Rechtslage gekümmert, warum sollen wir das jetzt tun?". Eine derartige Einstellung ist eindeutig rechtswidrig und schlimm für Sicherheit der Radfahrer.

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