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Stieftochter erneuerte Anschuldigungen

09.02.2009 | 21:00 Uhr

Im Berufungsverfahren gegen einen 59-jährigen Weseler Lehrer sagte gestern die Hauptbelastungszeugin vor dem Landgericht in Duisburg aus.

Vor der 6. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Duisburg wurde gestern das Berufungsverfahren gegen einen 59-jährigen Lehrer und Ratsherren aus Wesel fortgesetzt. Am vierten Tag des Prozesses, in dem es um sexuellen Missbrauch geht, sagte die Hauptbelastungszeugin aus.

Die heute 25-Jährige erinnerte sich an mehrere Fälle, in denen ihr damaliger Stiefvater sich an ihr vergriffen habe. Bei einem Spaziergang am Schwarzen Wasser habe er unvermittelt ihre Hand genommen, auf seinen Hosenschlitz gelegt und mehrfach auf und ab bewegt. Ob der Mann eine Erektion gehabt habe, wisse sie nicht mehr. Auch im elterlichen Schlafzimmer, wenn die Kinder sonntags morgens noch mit den Eltern kuschelten, und die Mutter bereits in der Küche oder im Bad war, habe der Angeklagte sie unsittlich berührt. „Ich habe das nicht verstanden. Aber irgendwie wollte ich das nicht.”

Die Erinnerungen an die einzelnen Vorfälle seien wie „Ausschnitte im Kopf”, so die Zeugin. Die Zusammenhänge, aus denen heraus es zu den Übergriffen gekommen sein soll, fehlen ihr ebenso wie die genaue zeitliche Einordnung. „Die Taten müssen zwischen 1995 und 1997 gewesen sein”, meint sie. Das habe sie später mit ihrer Mutter anhand von Familienfotos und anderen Dokumenten rekonstruiert. Die Aufarbeitung der Sache kam allerdings erst 2001 ins Rollen, nachdem sich die junge Frau erstmals einer Freundin anvertraut hatte.

Über einen Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen einen psychologischen Gutachter, der die Glaubwürdigkeit der Hauptbelastungszeugin untersucht hat, will die Kammer erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Der Verteidiger bemängelt vor allem, dass der Gutachter Teile seiner Arbeit an eine Kollegin delegiert haben soll.

Bodo Malsch

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