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Sand statt Salz gegen eisige Wege

09.12.2010 | 00:00 Uhr
Sand statt Salz gegen eisige Wege
Salz darf auf öffentlichen Gehwegen nur bei bestimmten Voraussetzungen benutzt werden. Sie sind in der Straßenreinigungssatzung aufgeführt.

Wesel.Plötzlich sind die niederrheinischen Winter doch noch das, was sie früher einmal waren: kalt, schnee- und eisreich und damit so, wie man sich die kalte Jahreszeit im Idealfall vorstellt. Dass mit dem eiskalten Niederschlag auch jede Menge Arbeit verbunden ist, mag mancher schon vergessen haben. Doch seit ein paar Tagen ist dies allgegenwärtig. Wer mit Schneeschieber, Hacke und Besen zurechtkommt, kann sich glücklich schätzen. Doch hat der kühle Belag erst einmal Besitz vom Bürgersteigpflaster ergriffen, hilft gegen die Glätte nur zusätzliches Streumaterial.

Eine Satzung legt
alles genau fest

Sand oder andere so genannte abstumpfende Mittel wie Granulat sollen hier zum Einsatz kommen, weil Salz Bäume und Blumen schädigt, Tierpfoten nicht bekommt und überhaupt nicht gut für die Umwelt ist. In Wesel sieht eine Satzung vor, dass Streusalz nur dann eingesetzt werden darf, wenn etwa Eisregen vom Himmel fällt oder es sich um besonders gefährliche Stellen wie Treppen oder Steigungen handelt, erklärt Ulrich Streich vom städtischen Betrieb ASG.

Dennoch sind die Salzvorräte in den einschlägigen Verkaufsstellen bereits aufgebraucht, wie ein kurzer Testgang durch die Kreisstadt ergab. Nur noch wenige Tüten und Pakete gab es in einzelnen Geschäften. Viele meldeten dagegen den Ausverkauf der begehrten Streuware.

Was tun? Der städtische Betrieb ASG (Abfall-Straßen-Grünflächen) bietet seinen Bürgern kostenlos Streusand an. Dafür stehen 41 Kisten im Stadtgebiet bereit (siehe nebenstehenden Text). Hier darf sich jeder bedienen und die Weseler tun dies rege, so Streich. Die ASG-Mitarbeiter sind momentan täglich unterwegs, um die 1000 Liter Sand fassenden Behälter wieder aufzufüllen. Alle 41 Kisten schaffen sie allerdings nicht, so dass nur alle zwei Tage mit einer vollen Sandladung zu rechnen ist. Oftmals riefen auch Bürger an und teilten dem ASG mit, wenn kein Sand mehr da ist.

Außerdem haben die ASG-Straßenkontrolleure weiterhin viel zu tun. Sie sehen nach, ob Eigentümer und Mieter in diesen Tagen ihrer Räumpflicht nachkommen (wir berichteten). Nach wie vor ist dies vielfach nicht der Fall. Und so wandern Tag für Tag rund 40 Zettel mit dem Auszug aus der Straßenreinigungssatzung der Stadt in die betreffenden Briefkästen, in der Hoffnung, dass die Mahnung etwas bewirkt.

Hier erhalten die Weseler kostenlos Sand: Bislich: Mühlenfeldstraße/Marktplatz; Bergerfurth: Bergerfurth (Kirche); Diersfordt: Kastanienallee; Flüren: Parkplatz Drosselstraße, Flürener Weg/Bislicher Straße, Beethovenstraße, Marsstraße; Blumenkamp: Feuerdornstraße (Schule), Hamminkelner Landstraße/Hermann-Hesse-Straße, Resedastraße/Hamminkelner Landstraße; Feldmark: Hamminkelner Landstraße/Markt, Parkplatz Stoppenbergstraße, Karl-Straube-Straße/Ackerstraße, An der Herz-Jesu-Kirche; Lackhausen: Konrad-Duden-Straße/Scheideweg; Obrighoven: Tannenstraße/Marktplatz, Blumenstraße (Am Friedhof), Feldstraße (Hallenbad), Wittenberger Straße/Am Forst, In der Luft/Bagelstraße; Fusternberg: Clarenbachstraße/Wackenbrucher Straße, Kurt-Kräcker-Straße/Jahn­straße, Reicher-Leute-Stege; Schepersfeld: Franziskusstraße (Kirche), Halterner Straße/Scharnhorststraße; Büderich: Pastor-Wolf-Straße/Markt, Hagelkreuzweg, Winkeling/Schul-/Gartenstraße; Ginderich: Schwanenhofstraße (Kirche), Büdericher Straße/Alte Schmiede; Innenstadt: Fluthgraf-/Martinistraße, Grünstraße/Sophienweg (Gehweg), Bau-/Pergamentstraße, Großer Markt/Pastor-Bölitz-Straße, Esplanade/Stettiner Straße, Esplanade/Tückingstraße, Franz-Etzel-Platz/Wilhelmstraße, Luisen-/Seilerstraße, Oberndorfstraße/Am Feldtor, Poppelbaumstraße/Gantesweiler Straße, Magermann-/Brüderstraße, Herzog-Adolf-Straße (Telefonzelle).

Petra Herzog

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Kommentare
10.12.2010
14:08
Blockierter Kommentar.
von Frostschutzrot | #2

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

10.12.2010
00:29
Sand statt Salz gegen eisige Wege
von A.L. | #1

Wenn man den Hauseigentümern schon per Satzung die Verkehrsicherungspflicht für den öffentlichen Verkehrsraum (Gehweg) überträgt/aufzwingt, sollte man diesen auch die Wahl des Streumittels überlassen.

Denn letztendlich wird er möglicherweise zur Verantwortung gezogen wenn etwas passiert.

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