Rentner verging sich an Jungen
27.01.2009 | 18:20 Uhr 2009-01-27T18:20:00+0100
Schöffengericht verurteilte einen 56-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu dreieinhalb Jahren Haft.
Er war der „liebe Onkel” von nebeban. Im Mehrhooger Vorzeige-Wohnprojekt, in dem Jung und Alt gemeinsam leben und auch der gehbehinderte Frührentner Martin T. (Name geändert) eine Wohnung gemietet hatte, mochten den 56-Jährigen vor allem die Kinder. Kein Wunder, lud er sie doch oft zu sich ein, spielte mit ihnen am Computer und schenkte ihnen Süßigkeiten. Doch der Schein des netten Nachbarn trog. Martin T. nutzte das Vertrauen von vier Jungen schamlos aus und vergriff sich an ihnen. Gestern musste er sich vor demWeseler Schöffengericht wegen sexuellen Missbrauchs in über 60 Fällen verantworten. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Martin T. hatte bereits im Ermittlungsverfahren einen Teil der ihm vorgeworfenen Taten zugegeben. Er habe zwischen Juni 2007 und Januar 2008 mehrfach vor den Augen der Kinder im Alter von acht bis 13 onaniert, sie berührt und sich auch von ihnen berühren lassen, sagte er auch gestern in der Hauptverhandlung. Die Anzahl der Missbräuche sei allerdings nicht so hoch wie in der Anklage angegeben.
Medikamentenkonsum als Erklärung
Er könne sich selbst nicht erklären, wie es zu diesen Taten gekommen sei, so der Angeklagte, der seit Juli vergangenen Jahres in Untersuchungshaft saß. Er habe keinerlei pädophile Vorlieben, und das Geschehene passe überhaupt nicht zu seiner Persönlichkeit. Als mögliche Erklärung nannte er Alkoholmissbrauch und starken Medikamentenkosum sowie den plötzlichen Kontakt zu Kindern. Das kauften aber weder der vorsitzende Richter Hans-Dieter Ollesch noch der Staatsanwalt dem Diplom-Informatiker ab, zumal in seiner Mehrhooger Wohnung eine CD mit kinderpornografischen Fotos, mit Sperma versehene Briefe von Männern und anderes homoerotisches Material gefunden wurden.
Als Martin T. und seine Taten in Mehrhoog aufflogen, der 56-Jährige aus seiner Wohnung ausziehen musste und ein Verfahren gegen ihn eingeleitet wurde, zog er um in eine Wohnung nach Oberhausen. Dort machte er genau dort weiter, wo er in Mehrhoog aufgehört hatte. Er bot der Putzfrau seines Wohnhauses an, während ihrer Arbeitszeit auf deren zehnjährigen Sohn aufzupassen und missbrauchte auch diesen Jungen zwischen März und Juni 2008 auf die gleiche Art, wie er es zuvor in Mehrhoog getan hatte. Seine Taten hätten ihn anschließend jedoch so belastet, dass er einen Selbstmordversuch unternommen habe, sagte er.
Den Kindern weitere Aussagen ersparen
Dass ihn nicht alle Ausführungen des Angeklagten überzeugten, machte der vorsitzende Richter deutlich. Zugleich betonte er, dass er den Kindern weitere Aussagen vor einem Gericht ersparen wolle. Aus diesem Grund und wegen des frühen Geständnisses des Angeklagten verständigten sich die Beteiligten, den Fall nicht an das Landgericht Duisburg weiterzugeben. Dort hätte es möglicherweise ein höheres Strafmaß geben können, da das Amtsgericht nur Gefängnisstrafen von bis zu vier Jahren verhängen darf, aber die betroffenen Jungen hätten noch einmal über den erlebten Missbrauch berichten müssen. Das Wohl dieser Kinder stehe an erster Stelle, sagte der Vorsitzende.
So stellte das Schöffengericht das Verfahren in einigen Anklagepunkten ein und verurteilte Martin T. schließlich wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 28 Fällen zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren.
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