Geständnis verkürzte den Prozess
20.04.2007 | 13:15 Uhr 2007-04-20T13:15:49+0200GERICHT. Weseler missbrauchte seinen Stiefsohn. Der 32-Jährige wurde zu drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
WESEL. Drei Jahre und zehn Monate lautete das Urteil für den 32-jährigen Angeklagten Stefan Q. (Name geändert). Dem arbeitslosen Weseler wurde vor dem Landgericht Duisburg sexueller Missbrauch seines Stiefsohnes in 150 Fällen vorgeworfen. Nur ein umfassendes Geständnis ersparte ihm eine deutlich höhere Strafe und ermöglichte dem Gericht in Absprache mit der Staatsanwaltschaft, der Nebenklage und der Verteidigung eine Höchststrafenvereinbarung auf vier Jahre zu treffen. Somit blieb das Landgericht mit seinem Urteil, das vom Angeklagten akzeptiert wurde, knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Ursprünglich ging die Strafkammer des Landgerichts von 492 Übergriffen auf den zur Tatzeit sieben- bis neunjährigen Stiefsohn des Angeklagten aus. Dabei sei es zu Anal- und Oralverkehr im Badezimmer gekommen, wenn die Mutter des Kindes das Haus verlassen habe. Letztendlich begrenzte das Gericht den Zeitraum des Missbrauches aber auf Januar 2001 bis September 2002.
Neben dem Termin am gestrigen Freitag wurden bereits im Vorfeld der Verhandlung zwei weitere Gerichtstage anberaumt, da weder die Kammer noch die Staatsanwaltschaft ein Geständnis des 32-Jährigen erwartete. Doch es kam anders. Stefan Q. äußerte sich zwar nicht selbst, sondern ließ über seinen Weseler Anwalt erklären, dass es tatsächlich zu den besagten sexuellen Übergriffen gekommen sei. Nachfragen beantwortete er nur mit leiser Stimme und sehr knapp. Bei den Übergriffen hätte er, nach eigener Aussage, dauerhaft unter Cannabis-Einfluss gestanden. Auch regelmäßigen Alkoholkonsum führte der Weseler als Begründung an, was die Nebenklage allerdings stark bezweifelte.
Der Vorsitzende Richter machte in seiner Urteilsbegründung klar, dass vor allem das Geständnis Stefan Q. vor einer längeren Freiheitsstrafe bewahrt hätte. "Der Angeklagte hat noch gerade die Notbremse gezogen und den Jungen so vor einer Aussage bewahrt. Ob das taktische Gesichtspunkte hat, kann das Gericht nicht bewerten. So ist ihm zumindest das positiv anzurechnen", erklärte der Richter.
0mitdiskutieren