Für über zwei Jahre hinter Gitter
03.08.2010 | 17:43 Uhr 2010-08-03T17:43:00+0200
Wesel/Dinslaken.Im Prozess um die Schläge auf einen Bundespolizisten im Weseler Bahnhof am 30. März (die NRZ berichtete) wurden gestern am Amtsgericht Dinslaken die Urteile gefällt. Ein 17-Jähriger, der sich in Haft befand, seit er vor einigen Wochen im Zusammenhang mit Grabräubereien festgenommen worden war, wurde wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Darin einbezogen ist eine Verurteilung durch das Jugendschöffengericht Wesel von August 2009 wegen gefährlicher Körperverletzung. Damals betrug das Strafmaß ein Jahr, es wurde noch zur Bewährung ausgesetzt. Der 21-jährige Mitangeklagte des Jugendlichen wurde gestern zu drei Monaten Haft mit Bewährung verurteilt.
Auf Freispruch plädiert
Das Gericht blieb mit der Festsetzung des Strafmaßes gegen den 17-Jährigen unter den geforderten drei Jahren der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des Jugendlichen dagegen hatte auf Freispruch plädiert. Nach Ansicht des Oberhausener Anwalts Norman Werner sei der Angriff auf den Bundespolizisten in Zivil gerechtfertigt gewesen, der Beamte habe keine Uniform getragen und sei seinen Mandanten laut Zeugenaussagen barsch angegangen. „Das Gericht sah das anders“, erklärte er nach dem Ende des Prozesses, er beabsichtigt, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.
Laut Urteilsbegründung des nicht öffentlichen Prozesses entwickelte sich im Regionalexpress von Duisburg nach Emmerich eine verbale Auseinandersetzung, nachdem der Polizist den Jugendlichen wegen der Nichtbeachtung des Rauchverbots angesprochen hatte. Der Beamte forderte den Ausweis des Jugendlichen ein, dieser reagierte mit Beschimpfungen, schlug ihm auf die Hand, als der Polizist ihn am Kragen packte.
In Wesel verließen beide den Zug, der Beamte hielt den Jugendlichen an einer Absperrung in Gewahrsam. In diesem Moment schlug der 21-jährige Mitangeklagte, der auf dem Bahnsteig gewartet hatte, dem Beamten von hinten auf den Kopf. Der Jugendliche wollte fliehen, jedoch nicht ohne seinen Ausweis. Er schlug den Beamten in den Unterleib. Schließlich kam ein Passant dem Bundespolizisten zu Hilfe, der Jugendliche konnte überwältigt werden. Der Polizist wurde zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus eingeliefert.
Aufsehen erregte der Fall auch bundesweit, weil die Kreispolizeibehörde den Vorfall zunächst unter Verschluss gehalten hatte. „Wir wollten eigentlich nichts nach außen tragen, um keine Angst innerhalb der Bevölkerung zu schüren“, so die Sprecherin der Behörde. Der Jugendliche blieb zunächst auf freiem Fuß. Die Haftverschonung durch den zuständigen Jugendhaftrichter in Dinslaken wurde aufgehoben, als er unter Verdacht geriet, Grabschmuck gestohlen zu haben. Seitdem sitzt der 17-Jährige in einer Jugendhaftanstalt ein.
09:18
*lacht*....zuerst zu Boden geworfen...Aber dann darf man volle Breitseite in einen Bundespolizisten hüpfen und ihn krankenhausreif schlagen ?
Armes Deutschland...Der Täter gehört weggesperrt, damit die Allgemeinheit nicht noch mehr Spass mit Ihm hat . PUNKT !
22:40
WDR5 hat in der Sendung Westblick am 03.08.10 ebenfalls über den Vorfall berichtet
(siehe http://www.wdr5.de/nachhoeren/westblick.html, Sendung vom 3.8.2010, ab 8:40 bis ca. 11:00).
Danach soll nach Aussage mehrerer Zeugen der Bundesgrenzschutzbeamte (neudeutsch: Bundespolizist) den Jugendlichen ZUERST am Kragen gepackt und zu Boden geworfen haben.
Diese Zeugenaussagen hat das Amtsgericht Dinslaken nach Aussage des Anwaltes leider nicht gewürdigt.
08:56
Ist ja ein ganz braver, der Angeklagte.Ich hätte ihm 5 Jahre gegeben, dann hätte er mal Zeit gehabt über seine gefährlichen Körperverletzungen nachzudenken ! Schätze mal, wir werden in Zukunft weiter von ihm hören.
18:52
Ein berechtigtes Urteil. Nur der Mitangeklagte hätte nicht so billig davon kommen dürfen. Der Anwalt des Schlägers sollte mal heftig nachdenken, was er da als Grund für einen Freispruch angeführt hat.