Brandstiftung gestanden
28.12.2011 | 19:09 Uhr 2011-12-28T19:09:00+0100
Wesel. Die frühere Pächterin der Kulturfabrik „Capitol“ wurde zu einer einjährigen Freiheitsstrafe zur Bewährung verurteilt.
Im Juli 2008 zerstörte ein Brand die Kulturfabrik „Capitol“ an der Rheinbabenstraße. Über 40 Feuerwehrleute hatten mehr als eine Stunde gebraucht, um die Flammen unter Kontrolle zu bringen. Schnell war von Brandstiftung die Rede. Zeugen hatten kurz vor dem Ausbruch des Feuers eine der beiden Pächterinnen im Taxi davonfahren sehen.
Gestern fand der Fall vor dem Schöffengericht sein Ende. Jane Q. (Name geändert) wurde wegen schwerer Brandstiftung zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Die 43-jährige Engländerin hatte gemeinsam mit einer Frau aus Wesel die Kulturfabrik „Capitol“ seit April 2006 betrieben. Was sie an diesem Freitag im Juli 2008 dazu gebracht hat, kurz vor 18 Uhr Benzin über die Theke und das Tanzpodest zu schütten und es anzuzünden, konnte die Angeklagte gestern nicht erklären. Sie ließ durch ihren Verteidiger bestätigen, dass der Vorwurf der Anklage korrekt sei. „Ich bin eine sehr kranke Person“, teilte sie dem Schöffengericht über einen Dolmetscher mit. Ihre angeborene Krankheit sei über Jahre nicht behandelt worden. Sie habe Alkohol und Medikamente genommen und sei selbstmordgefährdet. Inzwischen befindet sich die Frau in klinischer Behandlung.
Über zwei Promille
Jane Q. war bereits kurz nach dem Brand von der Polizei festgenommen worden. Eine Blutprobe hatte einen Alkoholgehalt von 2,2 Promille ergeben. Ein Gutachter attestierte der zweifachen Mutter eine Schizophrenie mit depressiven Phasen und paranoiden Wahnvorstellungen und sprach von einer psychotischen Störung und periodischem Trinkverhalten. Auch wenn die heute 43-Jährige während der Begutachtung die Brandstiftung bestritten hatte, so war der Gutachten dennoch von einem alkoholisch bedingten Rauschzustand während der Tat ausgegangen.
Die Staatsanwältin würdigte das Geständnis der Angeklagten und ihre verminderte Schuldfähigkeit und beließ es bei der Mindeststrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Lediglich einen minderschweren Fall von Brandstiftung führte der Verteidiger an und beantragte eine zehnmonatige Freiheitsstrafe.
Das Schöffengericht wertete das Geständnis ebenfalls strafmindernd, aber wegen des erheblichen Schadens, der damals entstanden war, verurteilten es die Frau zu der einjährigen Haftstrafe, die aber zur Bewährung ausgesetzt wird.
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