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Gelähmter Tony Nicklinson scheitert mit Antrag auf Sterbehilfe

Gelähmter Tony Nicklinson scheitert mit Bitte um Sterbehilfe

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Tränen nach der Gerichtsentscheidung: Tony Nicklinson will sterben - aber er darf nicht. Seinen Antrag auf Sterbehilfe wies der Oberste Gerichtshof in Großbritannien am Donnerstag ab. Der 58-Jährige, der seit 2005 vollständig gelähmt ist und nicht mehr sprechen kann, verfolgte die Entscheidung von zu Hause aus. Foto: Getty
Im Kampf um sein Recht auf Sterbehilfe hat der Brite Tony Nicklinson einen Rückschlag erlitten. Der 58-Jährige, der seit einem Schlaganfall vollständig gelähmt ist, scheiterte mit seinem Antrag vor dem Obersten Gerichtshof in London. Vorsätzliche Sterbehilfe sei Mord, befanden die Richter. Nicklinson beschreibt sein Leben als „unerträglich“.

London. 

Tony Nicklinson will sterben – aber dazu braucht er Hilfe. Seit einem Schlaganfall im Jahr 2005 ist der Brite vollständig gelähmt, leidet am „Locked-In-Syndrom“. Doch seinen Antrag auf medizinische Sterbehilfe wies der Oberste Gerichtshof in London am Donnerstag ab.

Trotz der tragischen Lage des 58-jährigen Tony Nicklinson könne die Justiz die Gesetzeslage nicht missachten, nach der jede „vorsätzliche Sterbehilfe ein Mord“ sei, entschieden die Richter. Nicklinson, der sein Leben als „unerträglich“ beschreibt, kündigte Berufung gegen das Urteil an.

„Weitere Phase körperlichen Leidens“

Nicklinson ist bei vollem Bewusstsein, kann sich aber nicht bewegen und nicht sprechen, weshalb er komplett von der Hilfe seiner Mitmenschen abhängig ist. „Dies ist kein Leben mehr“, hieß es in seiner Stellungnahme, die Nicklinsons Anwalt zum Auftakt der Verhandlung vor dem obersten britischen Gericht verlesen hatte. Er habe „keine privaten Momente mehr, keinerlei Würde“. Er habe lange genug darüber nachgedacht, und eine Besserung sei ausgeschlossen . Deshalb wolle er sterben.

Seit einigen Monaten twittert der 58-Jährige über sein Schicksal. Mit den Augen steuert Nicklinson eine Buchstabentafel an, und ein Computer-Programm überträgt die Kommunikation ins Netz. Mehr als 42.000 Twitter-Nutzer verfolgen seine Botschaften.

Auch auf das Urteil reagierte er über den Kurzmitteilungsdienst. „Das ist nicht das Ergebnis, auf das ich gehofft habe“, schrieb er am Donnerstagnachmittag, „aber es kommt auch nicht ganz unerwartet.“ Seine Anwälte seien darauf vorbereitet, „den ganzen Weg“ zu gehen. „Leider bedeutet das für mich eine weitere Phase körperlichen Leidens, Elend und mentale Qualen, um herauszufinden, wer mein Leben kontrolliert: ich oder der Staat.“

Sterbehilfe ist in Großbritannien grundsätzlich verboten, eine Expertenkommission empfahl aber im Januar eine Lockerung der Gesetzgebung. Auch ein anderer Betroffener verlor vor dem Gerichtshof bereits seinen Kampf um legale Sterbehilfe. Tony Nicklinsons Familie hat eine Online-Petition gestartet, in der die Briten ihn in seiner Forderung auf sein „Recht zu sterben“ unterstützen sollen. (mit afp)